Formulare, Merkblätter und Hinweise
Aufgrabungen im öffentlichen Verkehrsraum:
- Ansprechpartner bei der Stadt Neumünster
- Antrag auf Erteilung einer Aufgrabungsgenehmigung im öffentlichen Raum der Stadt Neumünster
- Baubeginnanzeige
- Merkblatt zum Schutz von Bäumen bei Aufgrabungen und sonstigen Baumaßnahmen
- Folgeschäden durch die Auflockerungszonen
- Asphaltoberbau – Abtreppung
- Asphaltoberbau – Reststreifen
- Pflaster und Plattenbeläge – Abtreppung
- Pflaster und Plattenbeläge – Reststreifen
- Fertigstellungsmeldung bzw. Oberflächenschluss Asphalt – Fahrbahn
- Aufgrabebestätigung der Stadt Neumünster
- Aufgrabungsrichtlinien der Stadt Neumünster: Technische Vorschriften und Richtlinien für Aufgrabungen im öffentlichen Verkehrsraum
Auto:
Ob Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis für Kraftfahrzeuge, Antrag auf Ausstellung einer Bewohnerparkberechtigung, SEPA-Lastschriftmandat oder ...
Formulare und mehr rund ums Auto finden Sie im einzelnen unter
- Führerscheinstelle
- Pflichtumtausch: Antrag auf Umstellung einer Fahrerlaubnis für Kraftfahrzeuge
- Kfz-Zulassungsstelle:
>> Auto anmelden
>> Auto abmelden - Bewohnerparkausweis
- Bußgeldstelle für Verkehrsordnungswidrigkeiten
Quicklinks:
- SEPA-Lastschriftmandat für Kfz-Steuer (PDF-Datei)
- Antrag auf Auskunft aus dem Fahreignungsregister beim Kraftfahrt-Bundesamt (PDF-Datei)
- Parkerleichterungen – Anträge auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung:
>> Parkerleichterungen für besondere Gruppen schwerbehinderter Menschen sowie Personen mit vorübergehender erheblicher Gehbehinderung / Mobilitätsbeeinträchtigung (PDF-Datei)
>> Parkerleichterungen für Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung sowie für Blinde (PDF-Datei)
Bauaufsicht:
Die Vielzahl an Formularen und Vordrucken u.a. zum Thema Bauantrag finden Sie unter
Bürgerbüro:
Das Bürgerbüro (ehemals Einwohnermeldeamt), Telefon 04321 942 2600, listet hier die erforderlichen Anträge zu seinen angebotenen Leistungen auf.
- Neumünster-Pass / NMS-Pass
Antrag auf Ausstellung eines Neumünster-Passes – Neuausstellung bzw. Verlängerung |
- Anmeldung einer Wohnung
- Abmeldung einer Wohnung
- Ummeldung einer Wohnung
- Wohnberechtigungsschein für Bezug einer öffentlich geförderten Wohnung (Sozialwohnung)
- Einfache Melderegisterauskunft
- Widerspruchsrechte gegen Datenübermittlung aus dem Melderegister
- Meldebescheinigung
- Ausstellung eines Reisepasses für minderjährige Kinder
- Führungszeugnis
Antrag einer Privatperson auf Erteilung eines Führungszeugnisses |
Bundesamt für Justiz: Das Führungszeugnis online beantragen |
- Hundesteuer/-Abbuchung
Anmeldung |
Abmeldung |
SEPA-Lastschrift der Stadt Neumünster |
SEPA-Lastschrift der Gemeinde Bönebüttel |
SEPA-Lastschrift der Gemeinde Wasbek |
- Melderecht nach dem Bundesmeldegesetz: Das Bundesmeldegesetz sieht vor, dass zur Anmeldung der Wohnung eine Erklärung des Wohnungsgebers erforderlich ist. In der Regel erhalten Mieter eine solche Bestätigung.
Info für Wohnungsgeber: Sie haben bei jedem Einzug eine Bestätigung auszustellen, die der Wohnungsnehmer benötigt, wenn er sich im Bürgerbüro anmeldet. Die Wohnungsgeberbestätigung muss folgende Angaben enthalten: Name und Anschrift des Vermieters, Art des meldepflichtigen Vorgangs mit Einzugs- oder Auszugsdatum, die Anschrift der Wohnung und die Namen der meldepflichtigen Personen.
§ 19 Bundesmeldegesetz – Mitwirkung des Wohnunggebers |
§ 23 Bundesmeldegesetz – Erfüllung der allgemeinen Meldepflicht |
- Bewohnerparkausweis
Antrag auf Ausstellung einer Bewohnerparkberechtigung |
Antrag auf Verlängerung eines Bewohnerparkausweises |
Erklärung zur Nutzungsüberlassung |
- Befreiung von der Ausweispflicht beantragen
Wenn es Ihnen nicht mehr möglich ist, alleine am öffentlichen Leben teilzunehmen, können Sie von der Ausweispflicht befreit werden – also von der Pflicht, einen Personalausweis zu besitzen. ► Antrag auf Befreiung von der Ausweispflicht |
- Untersuchungsberechtigungsschein beantragen
Wer noch nicht 18 Jahre, aber mindestens 15 Jahre alt ist und ein Beschäftigungsverhältnis beginnen möchte, muss sich einer ärztlichen Untersuchung (Jugendarbeitsschutzuntersuchung) unterziehen. Ohne diese Untersuchung dürfen Arbeitgeber/-innen Jugendliche nicht beschäftigen.
Hierfür wird
• ein Untersuchungsberechtigungsschein (Formular; dient als Abrechnungsunterlage und ist bei der untersuchenden Ärztin oder dem untersuchenden Arzt abzugeben) und
• ein Erhebungsbogen (dient zur Darstellung der aktuellen physischen und psychischen Situation und ist vollständig ausgefüllt der untersuchenden Ärztin oder dem untersuchenden Arzt vorzulegen) benötigt.
Einzelheiten dazu erfahren Sie unter Dienstleistungen von A - Z.
Familien- und Jugendhilfe:
Anträge können Sie auf der Seite Unterhaltsvorschuss unter Punkt
- "D. Was ist zu tun, um die Unterhaltsleistungen zu bekommen?" herunterladen.
Anträge auf Beratung Unterhalt/Vaterschaft Minderjährige sowie junge Erwachsene (bis zum 21. Lebensjahr) können Sie auf der Seite "Beistandschaften" unter Punkt
- "Unterhalt" und "Vaterschaftsfeststellung" herunterladen.
Darüber hinaus finden Sie hier Links zur Düsseldorfer Tabelle, zu unterhaltsrechtlichen Leitlinien des schleswig-holsteinischen Oberlandesgerichts und die Broschüre "Die Beistandschaft und weitere Hilfen des Jugendamtes bei der Feststellung der Vaterschaft und der Geltendmachung des Kindesunterhalts".
Gesundheitsamt:
Alle Formulare und Merkblätter, die der Fachdienst Gesundheit (Gesundheitsamt) für Sie bereithält, finden Sie unter
Gewerbe:
Abteilung Ordnungsangelegenheiten
Großflecken 63 • 24534 Neumünster
Altes Rathaus
Raum 2.08 und 2.09
E-Mail
Gewerbe anmelden und abmelden:
Telefon 04321 942 2128
Telefon 04321 942 2129
Gewerbeerlaubnisse:
Telefon 04321 942 2523
- Online-Portal des Bundesamts für Justiz: Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
- Zum Online-Antrag "Gewerbe anmelden"
- Zum Online-Antrag "Gewerbe abmelden"
- Zum Online-Antrag "Gewerbe ummelden"
Kindertagesstätten und Kindertagespflege
- Antrag auf Ermäßigung/Übernahme des Kostenbeitrages gemäß § 8 Abs. 2 und 5 der Nutzungs- und Kostenbeitragssatzung für Kindertageseinrichtungen der Stadt Neumünster
- Geschwister-Ermäßigung: Antrag auf Feststellung einer Geschwisterermäßigung des Elternbeitrages für die Förderung von Kindern in einer Kindertageseinrichtung oder in der Kindertagespflege
- Erläuterungen und Hinweise zur Einkommensermittlung (Anlage zum Antrag auf Ermäßigung/Übernahme des Kostenbeitrages)
- Vereinfachter Antrag auf Ermäßigung/Übernahme des Kostenbeitrages (nur im Falle des Bezuges von Leistungen nach dem SGB II, SGB XII, Asylbewerberleistungsgesetz, Wohngeld oder Kinderzuschlag)
Öffnungszeiten der ► Arbeitsgruppe "Kostenbeiträge in Kindertagesstätten" im Fachdienst Frühkindliche Bildung:
Dienstag und Donnerstag 08:30 bis 12:00 Uhr
Lebensmittelaufsicht:
Veterinär- und Lebensmittelaufsicht
Postanschrift: Großflecken 63, 24534 Neumünster
Dienstgebäude: Großflecken 23, 24534 Neumünster
Telefon 04321 942 2496 (Geschäftszimmer)
Telefax 04321 942 2082
E-Mail
Verbraucherbeschwerde (Lebensmittel):
Eine begründete Verbraucherbeschwerde zu einem innerhalb der Stadt Neumünster erworbenen Lebensmittel oder über einen in der Stadt Neumünster ansässigen Lebensmittelbetrieb kann direkt bei der Veterinär- und Lebensmittelüberwachung abgegeben werden.
Sie kann persönlich, fernmündlich oder durch Übersendung mit Begleitschreiben vorgebracht werden. Mit der entgegennehmenden Behörde kann darüber Vertraulichkeit vereinbart werden (bitte im Formular ankreuzen wenn gewünscht).
Wenn möglich, sollte das Formblatt Verbraucherbeschwerde (PDF-Datei) vom Anzeigenden mit den vorhandenen Daten ausgefüllt werden und zusammen mit dem Beschwerdeprobenmaterial eingereicht werden.
Folgende Voraussetzungen sollten beachtet werden:
- Herkunft und Kaufdatum des Produktes sollten bekannt sein.
- Die Verbraucherbeschwerde sollte unbedingt von der Originalverpackung, dem Produkt oder einem Produktanteil und - wenn vorhanden - dem Kassenbeleg begleitet sein.
- Wenn vorhanden, wäre auch die Bereitstellung einer zweiten, ungeöffneten Vergleichsprobe von Bedeutung (Vergleichsprobe).
- Der Kaufbetrag für die bereitgestellten Produktproben kann nicht ersetzt werden. Es können durch die Behörde nicht stellvertretend Schadenersatzansprüche beim verantwortlichen Lebensmittelunternehmer geltend gemacht werden.
- Proben, die aus privatem Interesse eingereicht werden, können nicht angenommen werden. In diesen Fällen besteht die Möglichkeit, einen privaten Sachverständigen in einem entsprechenden Lebensmittellabor anzusprechen. Anschriften dazu sind über das gewerbliche Branchen-Telefonverzeichnis oder die Internet-Recherche erhältlich.
Bitte beachten Sie, dass Beschwerdeprobenmaterial nur während der Dienstzeiten entgegengenommen werden kann! Beschwerdeprobenmaterial kann nicht bei Ihnen abgeholt werden! Bei kühlpflichtigem Material sorgen Sie bitte dafür, dass die Kühlkette möglichst aufrecht erhalten wird.
Das eingereichte Beschwerdeprobematerial wird im Falle einer begründeten Verbraucherbeschwerde an die Sachverständigen des Landeslabors Schleswig-Holstein zur amtlichen Untersuchung und Beurteilung weitergeleitet. Nötigenfalls werden weitere amtliche Proben entnommen. Untersuchung und Begutachtung sind dabei für den/die Beschwerdeführer/-in kostenfrei.
Im Falle einer Beschwerde über die Hygiene oder sonstige Vorkommnisse in einem Betrieb wird der Sachverhalt geprüft und der Betrieb ggf. aufgesucht.
Bei Feststellung eines Verstoßes gegen die Anforderungen des Lebensmittelrechts werden durch die Veterinär- und Lebensmittelüberwachung alle weiteren, im Sinne des Verbraucherschutzes erforderlichen Maßnahmen veranlasst.
Der/Die Beschwerdeführer/-in wird über das Ergebnis der Untersuchung bzw. Kontrolle informiert, wenn dieses gewünscht ist.
- Verbraucherbeschwerde – Formular
Natur und Umwelt:
Die Vielzahl an Formularen und Merkblättern zu den Themen Bodenschutz, Naturschutz, Gewässerschutz und Abfall finden Sie im jeweiligen Themenbereich unter
Ordnungswidrigkeiten:
Interaktives Formular der Bußgeldstelle für Verkehrsordnungswidrigkeiten
- Anzeige einer Verkehrsordnungswidrigkeit
- Weitere Informationen zu der Bußgeldstelle für Verkehrsordnungswidrigkeiten
Interaktives Formular der Bußgeldstelle für allgemeine Ordnungswidrigkeiten
Soziale Hilfen:
Hilfe für Asylbewerber/-innen und Spätaussiedler: | |
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A - Z für Wasbek und Bönebüttel | Frau Fuhrmann Telefon 04321 942 2459 Zimmer E.16 |
A - Z für Neumünster | Frau Gustke Telefon 04321 942 2130 Zimmer E.22 |
- Die Datenschutz-Erklärung der Abteilung 50.2 finden Sie auf der Seite Datenschutz.
Wenn Sie einen Aufnahmebescheid als Spätaussiedler erhalten haben und in Deutschland an Ihrem neuen Wohnort gemeldet sind, bekommen Sie die Bescheinigung als Spätaussiedler und damit die deutsche Staatsbürgerschaft.
Sport:
- Online-Nutzungsanfrage: Anfrage zur Benutzung städtischer Einrichtungen und Anlagen sowie von städtischen Sportstätten
- Antrag einer Gewährung auf Beihilfe zu den Kosten für den Ersatz von Übungsleitern/Übungsleiterinnen
- Abrechnung des Übungsleiters
- Auszeichnungsrichtlinien
- Sportlerehrung Vorschlagsformular (PDF-Datei)
- Online-Formular: Vorschläge zur Sportlerehrung
- Online-Formular: Gewährung von Sportfördermitteln
- Erhebungsbogen der Vereinsstammdaten
- Satzung: Sportförderungsgrundsätze
> Hier geht's zum Schul- und Sportmanagement
Steuern und Abgaben:
Für die Erteilung eines SEPA-Mandates verwenden Sie bitte die ► Vordrucke des Zentralen Forderungsmanagements!
- Vergnügungssteuer
► Erläuterungen zur Erhebung der Spielgerätesteuer in der Stadt Neumünster
► Vordruck 1: Anmeldung für Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeiten in Spielhallen
► Vordruck 2: Anmeldung für Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeiten an anderen Orten (nicht in Spielhallen)
► Vordruck 3: Anmeldung für Spielgeräte ohne Gewinnmöglichkeiten in Spielhallen
► Vordruck 4: Anmeldung für Spielgeräte ohne Gewinnmöglichkeiten an anderen Orten (nicht in Spielhallen)
- Hundesteuer
► Anmeldung für Neumünster, Wasbek und Bönebüttel
► Abmeldung für Neumünster, Wasbek und Bönebüttel
► SEPA-Lastschriftmandat
► Hundesteueranmeldung oder Hundesteuerabmeldung über das Servicekonto SH
- Grundsteuer: Änderung der Eigentumsverhältnisse
► Informationsblatt – Stand: Juli 2024
► Informationsblatt zur Grundsteuerreform – Stand: März 2024
► Änderungsanzeige "Verkauf eines Grundstücks" für Neumünster, Wasbek und Bönebüttel
- Wasserzähler
► Neuanmeldung eines zusätzlichen Wasserzählers
► Austausch eines zusätzlichen Wasserzählers
► Merkblatt: Informationen zum Antrag auf Anerkennung bzw. Austausch eines zusätzlichen Frischwasserzählers
- Zweitwohnungssteuer
► Formular "Erklärung zur Zweitwohnungssteuer"
► Informationen zur Zweitwohnungssteuer
- Empfangsvollmacht
► Ein Bevollmächtiger/Eine Bevollmächtigte wird bevollmächtigt, den/die Vollmachtgeber/-in in allen steuerlichen und sonstigen abgaberelevanten Angelegenheiten gegenüber der Stadt Neumünster zu vertreten:
► Das Formular "Empfangsvollmacht"
Verkehrsaufsicht:
Einen Antrag auf verkehrsrechtliche Anordnung (Baustellen) und einen Antrag auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis (Sondernutzung) finden Sie unter
Veterinäramt:
Veterinär- und Lebensmittelaufsicht
Großflecken 23 • 24534 Neumünster
Telefon 04321 942 2496
Telefax 04321 942 2082
E-Mail
Merkblätter:
- Umgang mit Lebensmitteln in nicht ortsfesten Betriebsstätten
- Betrieb und Pflege von Frittiereinrichtungen
- Ausschank von Glühwein, Punsch, Feuerzangenbowle und ähnlichen Heißgetränken
- Anforderung an das Betreiben von Salatbüffets und -theken zur Selbstbedienung
- Probenahme für Betriebe, die Speiseeis und vergleichbare gefrorene Erzeugnisse auf Milchbasis in kleinen Mengen herstellen
- Probenahme für Betriebe, die Hackfleisch und Fleischzubereitungen in kleinen Mengen herstellen
- Verwendung empfindlicher Lebensmittel in Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung
- Verwendung und Kennzeichnung von Zusatzstoffen
- Pflichtschulungen für Mitarbeiter/-innen in Lebensmittelbetrieben
- Entnahme von Proben zur Untersuchung von Wildschweinen und Dachsen auf Trichinen
- Kennzeichnung von Käse
- Kennzeichnung von Döner Kebab und Hackfleischdrehspießen
- Kennzeichnung von Erzeugnissen mit Schinken
- Verpflichtende Informationen über Lebensmittel, die Allergien oder Unverträglichkeiten auslösen können
- Anforderungen Frischfleischverkauf im Einzelhandel
- Notschlachtungen
- Eigenkontrollsysteme und Schulungen
- Verbringen von registrierten Equiden
- Anforderungen an die Einrichtung einer registrierten Wildkammer
- Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln
- Erlaubnis zum gewerbsmäßigen Bekämpfen von Wirbeltieren als Schädlinge
- Hobbyhalter von Geflügel zur gesetzlich vorgeschriebenen Impfung gegen die Newcastle-Krankheit (ND)
- Merkblatt für Imker/Bienenhalter aus lebensmittelrechtlicher Sicht
- Gebührenenverzeichnis für Untersuchungen, Kontrollen und sonstige Amtshandlungen auf dem Gebiet der Fleisch- und Geflügelfleischhygiene
Formular
- Anzeige von Tierbeständen nach der Viehverkehrsverordnung: Schweine-, Rinder-, Schaf- und Ziegenbestand
- Anzeige von Tierbeständen nach der Viehverkehrsordnung: Geflügelbestand
- Anzeige von Tierbeständen nach der Viehverkehrsordnung: Pferdebestand
- Anzeige nach § 1a Bienenseuchen-Verordnung
Amtliche Bekanntmachung vom 14.04.2023
- Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung zur Anordnung eines Impfverbotes gegen die Infektion mit dem Virus der Bovinen Virusdiarrhoe (BVDV = Bovines Virusdiarrhoe-Virus) zum Erhalt des Status „seuchenfrei“ bei gehaltenen Rindern
Zentrales Forderungsmanagement:
- Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats für die Gemeinde Bönebüttel
- SEPA-Mandat für Neumünster allgemein
- SEPA-Mandat für Grundstücksabgaben
- SEPA-Mandat für Wasbek
- Antrag auf Stundung/Ratenzahlung
Ansprechpartnerin für SEPA-Lastschriftmandate:
Frau Köhler
Telefon 04321 942 2401
E-Mail