Online-Tool: Ihre Vorschläge zur Sportlerehrung der Stadt Neumünster
Mit sportlichen Erfolgen und dem Engagement von Sportler/-innen und Sportfunktionären wird aktiv dazu beigetragen, dass der Sport Menschen unterschiedlicher Kultur und Herkunft miteinander verbindet und damit für die Gesellschaft wichtige Rahmenbedingungen schafft.
Um Neumünsteraner Sportler/-innen und ehrenamtlich auf dem Gebiet des Sports tätige Personen für ihre Leistungen und Verdienste in einem würdigen Rahmen zu danken sowie besondere Fairness im Sport zu belohnen, hat es sich die Stadt Neumünster (nachfolgend „Stadt“) zur Aufgabe gemacht, diese Personen im Rahmen einer jährlich stattfindenden Sportlerehrung auszuzeichnen. Daneben werden Vereine und Verbände auch für besondere innovative Verdienste oder für ein besonderes Engagement ausgezeichnet.
Eine Auszeichnung ist dabei unter anderem wesentlich von den nachfolgenden Voraussetzungen geleitet:
- Vorschlagsberechtigt sind neben den zuständigen Stellen und Organen der Stadt der Kreissportverband Neumünster e.V. (KSV) sowie jeder örtliche Sportverein. Anträge können bis zum 30.09. eines jeden Jahres eingereicht werden.
- Eine erneute Auszeichnung von Einzelsportler/-innen der gleichen Verleihungsfarbe und für die gleiche Sportart ist ausgeschlossen. Davon ausgenommen ist die Auszeichnung für wiederkehrende, sportliche Leistungen gemäß 4.1.4, welche maximal drei Mal nacheinander vergeben werden kann.
- Bei der Auszeichnung von Sportfunktionärinnen und -funktionären ist eine wiederholte Auszeichnung desselben Sportfunktionärs nicht möglich.
- Beim Erringen mehrerer sportlicher Leistungen im vergangenen Sportjahr (01.10. – 30.09.) wird nur eine Auszeichnung, die sich hinsichtlich der Verleihungsfarbe auf die beste Leistung bezieht, verliehen.
- Anstelle des entsprechenden Sportpokals kann auf Wunsch der Einzelsportlerin bzw. des Einzelsportlers je nach Verfügbarkeit auch die Sportplakette der Stadt Neumünster verliehen werden.
► Die Auszeichnungsrichtlinien in der derzeit gültigen Fassung können Sie hier in detaillierter Form nachlesen.