Gewerbe abmelden
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie den Betrieb Ihres Gewerbes einstellen, müssen Sie Ihr Gewerbe abmelden.
Wenn Sie die Rechtsform Ihres Gewerbes ändern, ist ebenfalls eine Gewerbeabmeldung erforderlich. Zunächst müssen Sie Ihren Betrieb unter der bisherigen Rechtsform abmelden. Anschließend melden Sie Ihr Gewerbe unter der neuen Rechtsform wieder an.
Wenn Sie den Hauptsitz Ihres Betriebes oder einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle Ihres Unternehmens an einen neuen Standort verlegen, ohne dass sich an der Zuständigkeit innerhalb der Gemeinde etwas ändert, genügt eine Gewerbeummeldung.
Die Abmeldung muss von folgenden Personen oder ihren bevollmächtigten Vertreterinnen oder Vertretern vorgenommen werden:
- bei Einzelgewerben: von der oder dem Gewerbetreibenden selbst
- bei juristischen Personen: von den gesetzlichen Vertreterinnen oder Vertretern, dies betrifft zum Beispiel Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH und Aktiengesellschaft (AG)
- bei Personengesellschaften: von allen geschäftsführungsberechtigten Gesellschafterinnen oder Gesellschaftern: dies betrifft zum Beispiel offene Handelsgesellschaft (OHG), Kommanditgesellschaft auf Aktien (KG), Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), Gesellschaft mit beschränkter Haftung & Compagnie Kommanditgesellschaft (GmbH & Co. KG)
Bei Verlegung Ihres Betriebsstandortes:
- Wenn Sie Ihren Betriebssitz in eine andere Gemeinde verlegen, müssen Sie das Gewerbe am neuen Standort anmelden. Ihr alter Standort wird dabei automatisch abgemeldet.
- Wenn Sie Ihren Betriebssitz innerhalb einer Gemeinde ändern, genügt eine Gewerbeummeldung.
Teaser
Möchten Sie Ihr Gewerbe einstellen, oder die Rechtsform Ihres Gewerbes ändern? Dann müssen Sie Ihren Betrieb abmelden.
An wen muss ich mich wenden?
Wichtiger Hinweis:
Für die Gewerbeabmeldung über den Einheitlichen Ansprechpartner Schleswig-Holstein steht Ihnen ein elektronischer Antrag (Antragsassistent) zur Verfügung.
Zuständige Stelle
Richtet sich nach dem jeweiligen Landesrecht.
Voraussetzungen
- Betriebsauflösung oder
- Änderung der Rechtsform Ihres Gewerbes
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Ausgefülltes Formular Gewerbe-Abmeldung (GewA 3)
- Nachweis der Identität, zum Beispiel
- Kopie Personalausweis
- Kopie Reisepass
- Meldebescheinigung
- Kopie des Handelsregisterauszugs, wenn Ihre Firma im Handelsregister eingetragen ist
- bei Genossenschaften: Auszug aus dem Genossenschaftsregister
- bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister
- Beiblatt Vertretungsberechtigte
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie müssen Ihr Gewerbe zum Zeitpunkt der Betriebsauflösung oder der Änderung der Rechtsform abmelden.
Bearbeitungsdauer
Sind alle Angaben und Unterlagen vollständig, erhalten Sie Ihre Abmeldebestätigung
- bei persönlicher Vorsprache: sofort
- bei schriftlicher Abmeldung oder Online-Abmeldung: innerhalb von 3 Tagen
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Steht die Einstellung des Betriebes eindeutig fest und Sie melden Ihr Gewerbe nicht ab, wird die Abmeldung durch das zuständige Amt vorgenommen.
Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Neumünster
Bitte nutzen Sie vorzugsweise unseren Online-Dienst, um die Verwaltungsleistung in Anspruch zu nehmen!
Bitte beachten Sie dabei, dass Sie den Antrag nicht über den "Einheitlichen Ansprechpartner beantragen", sondern über „Gewerbe online anmelden“. Nur so landen die digitalen Antragsdaten direkt bei uns in der Behörde und können demnach möglichst zügig bearbeitet werden.
In der Antragsstrecke selbst wählen Sie bitte bei der Frage: „An welche Stelle wollen Sie Ihren Antrag übersenden?“ ebenfalls nicht den "Einheitlichen Ansprechpartner", sondern direkt – wie voreingestellt – die Gewerbemeldestelle aus.
Zudem empfehlen wir Ihnen, sich für die Antragsstellung über das Serviceportal Schleswig-Holstein anzumelden. Ein einfaches Servicekonto lässt sich hier ganz leicht anlegen, wenn Sie über eine gültige E-Mail-Adresse verfügen (Servicekonto anlegen (schleswig-holstein.de)). Dies hat den Vorteil, dass wir auf diesem Wege elektronisch mit Ihnen kommunizieren können, was die Bearbeitungszeiten nochmals verkürzen kann.
Zuständige Stellen
Stadt Neumünster - Gewerbemeldestelle
Großflecken 59
24534 Neumünster
Telefon: +49 4321 942-2472
(Gewerbeangelegenheiten)
Telefax: +49 4321 942-2521
E-Mail:
ordnungsangelegenheiten@neumuenster.de
E-Mail:
gewerbeamt@neumuenster.de
Webseite:
Online-Terminvergabe für einige Dienstleistungen möglich!
Stadt Neumünster - Ordnungsaufgaben, Wahlen und Gewerbe
Großflecken 59
24534 Neumünster
Telefax: +49 4321 942-2521
E-Mail:
ordnungsangelegenheiten@neumuenster.de
E-Mail:
gewerbeamt@neumuenster.de
Webseite:
Online-Terminvergabe für einige Dienstleistungen möglich!
Montag, Donnerstag und Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr;
Dienstag 08:00 bis 14:00 Uhr;
Mittwoch geschlossen;
Donnerstag auch 14:30 bis 17:30 Uhr
Gebäudezugänge:- Aufzug vorhanden
- Rollstuhlgerecht
Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein
Deliusstraße 10
24114 Kiel
Telefon: +49 431 530550-0
Telefax: +49 431 530550-99
E-Mail:
info@ea-sh.de
Webseite:
https://www.ea-sh.de
Mo. - Fr. 08:00 Uhr bis 10:00 Uhr
Gebäudezugänge:
- Aufzug vorhanden
- Rollstuhlgerecht