Jugendgerichtshilfe und das Team Intervention und Prävention
Fachdienst Familien- und Jugendhilfe
Team Intervention & Prävention, Jugendgerichtshilfe
Plöner Straße 2
24534 Neumünster
Telefax: 04321 942 80 27 44
Zentrales Postfach: asd@neumuenster.de
Aufgaben der Jugendgerichtshilfe (JGH)
Jugendgerichtshilfe gibt es für alle zum Zeitpunkt der vorgeworfenen Tat zwischen 14 und 21 Jahre alte Personen, gegen die ein Strafverfahren eingeleitet wurde.
Unsere Aufgabe ist es, während des Strafverfahrens zu begleiten und zu beraten. Unabhängig vom Verfahren erteilt die Jugendgerichtshilfe Beratung oder gibt Hilfen, wenn dies notwendig ist und gewünscht wird.
Gericht und Staatsanwaltschaft sollen durch uns einen Eindruck vom Jugendlichen oder dem Heranwachsenden und den Umständen der Straftat bekommen. Das Gericht kann mit einem Urteil oder einer Einstellung des Verfahrens reagieren. Dazu können wir einen Vorschlag machen.
Wird ein Urteil mit einer Auflage oder ähnlichem ausgesprochen, wie zum Beispiel unentgeltliche Arbeitsstunden zu leisten, besprechen wir gemeinsam die richtige Arbeitsstelle und vermitteln sie.
Die Jugendgerichtshilfe ist unabhängig von Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht und ersetzt keinen Verteidiger.
Aus Berlin gibt es ein anschauliches Video, das diese Arbeit gut beschreibt:
Aufgaben des Teams Intervention und Prävention (TIP)
Das Team Intervention und Prävention, kurz "TIP" genannt, hat die Aufgabe, Kinder ab 10 Jahren und die Jugendlichen in der Stadt Neumünster zu unterstützen, die entweder schon straffällig geworden sind oder es in Zukunft werden könnten.
Wir sind Ansprechpartner für die jungen Menschen zu den unterschiedlichsten Belangen. Wir beraten und begleiten sie bei ihrer besonderen Tagesstruktur und ihren teilweise unsicheren Weg in das Erwachsenenleben. Bei Bedarf leiten wir Hilfen zur Erziehung gem. § 27ff SGB VIII ein.
Diese Mitarbeiter/-innen könnt ihr gerne ansprechen:
Termine werden nach Absprache (telefonisch oder per E-Mail) vergeben!
