Gefahrenabwehr

Das Gesundheitsamt greift in Situationen ein, in denen die Gefahr einer gesundheitlichen Beeinträchtigung für einzelne Menschen oder die Allgemeinheit besteht. Auf der Grundlage medizinischen Fachwissens ordnen wir notwendige Einschränkungen und Maßnahmen an. Ist die Gesundheit größerer Personengruppen gefährdet, arbeitet das Gesundheitsamt mit anderen Behörden zusammen.

Wir kümmern uns um:

  • Tätigkeits- und Beschäftigungsverbote: Manchmal müssen Erkrankte von ihrem Arbeitsplatz ferngehalten werden – zum Beispiel, wenn die Gefahr besteht, dass Krankheitserreger übertragen werden.
  • Zwangsmaßnahmen bei psychisch Kranken: Wenn Menschen aus gesundheitlichen Gründen sich selbst oder andere gefährden, muss über sofortige Maßnahmen entschieden werden, notfalls auch gegen den Willen der Betroffenen. Wir erstellen ein medizinisches Gutachten zur Notwendigkeit einer zwangsweisen Unterbringung im Krankenhaus.
  • Meldepflichtige übertragbare Krankheiten: Wir bearbeiten die eingehenden Meldungen. Dazu gehören das Ermitteln von Infektionsquellen und Kontaktpersonen, die Beratung und die Anordnung von Maßnahmen zur Verhinderung der Weiterverbreitung.
  • Vermeidung von Gesundheitsgefahren: Wir ordnen Maßnahmen zur Abwehr von Gesundheitsgefahren an, zum Beispiel bei Grenzwertüberschreitungen im Trink- oder Badewasser.
  • Krisenmanagement: Wir handeln schnell und effektiv in Krisensituationen wie Pandemien oder bei anderen Gesundheitsgefahren.