Engagement: ehrenamtliche und hauptamtliche Betreuung

Ehrenamt – Kein Ehrenamt wie jedes andere

  • Sie arbeiten gerne mit Menschen?
  • Behördenangelegenheiten schrecken Sie nicht.
  • Sie möchten eigenständig arbeiten und Verantwortung übernehmen.
  • Sie haben Spaß an vielfältigen Aufgaben.

Dann könnte die Tätigkeit als ehrenamtliche/gesetzliche Betreuerin oder ehrenamtlicher/gesetzlicher Betreuer genau richtig für Sie sein!

Haben wir Ihr Interesse geweckt? Rufen Sie uns gerne an. Oder schreiben Sie uns eine E-Mail. 

Auch der Betreuungsverein Neumünster berät hierzu.

Infomaterial:

Berufliche Betreuer/-in

Es ist auch möglich, Betreuungen im Rahmen einer selbstständigen Tätigkeit als Berufsbetreuer/-in zu führen.

Grundsätzlich kann jeder Betreuer/-in werden, wenn er/sie dafür geeignet ist. Seit dem 01. Januar 2023 ist die Registrierung bei der örtlichen Betreuungsbehörde erforderlich. Das Registrierungsverfahren geht mit einer Prüfung von Charakter, Zuverlässigkeit und bestehender Sachkunde einher. Diese Überprüfung soll sicherstellen, dass diejenigen, die als Berufsbetreuer/-in arbeiten, die notwendige Integrität, Kompetenz und Verlässlichkeit für die Ausübung dieser verantwortungsvollen Aufgabe mitbringen. 

Mit der Reform im Betreuungsrecht ist zum 01. Januar 2023 mit dem vorzulegenden Sachkundenachweis ein einheitlicher Qualitätsstandard in der Ausbildung neuer Berufsbetreuer geschaffen worden.

Registrierung

Für die Registrierung sollten Sie sämtliche geeigneten Nachweise rechtzeitig zusammenstellen.

  • Führungszeugnis
  • Schuldnerverzeichnis
  • Nachweis über Berufshaftpflichtversicherung
  • Erklärung, ob Insolvenz-, Ermittlungs- oder Strafverfahren anhängig sind
  • Erklärung, ob in den letzten drei Jahren eine Registrierung als Berfusbetreuer versagt, zurückgenommen oder widerrufen wurde
  • Sachkundenachweis nach § 23 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 3 BtOG

Hinweise zum Sachkundenachweis finden Sie beim Bundesverband der Berufsbetreuer/-innen.