Gewerbe ummelden
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie den Betriebssitz Ihres Unternehmens innerhalb des Zuständigkeitsbereichs der bisher zuständigen Gemeinde verlegen möchten, müssen Sie Ihr Gewerbe ummelden. Gleiches gilt, wenn Sie den Standort Ihres Betriebssitzes oder den Sitz einer Zweigniederlassung oder unselbstständigen Zweigstelle wechseln.
Sollten Sie Ihre Gewerbetätigkeit ändern, müssen Sie Ihr Gewerbe ummelden. Das ist beispielsweise der Fall, wenn Sie in Ihrem Geschäft künftig Waren oder Leistungen ausschließlich oder zusätzlich anbieten, die bezogen auf Ihr angemeldetes Gewerbe nicht geschäftsüblich sind.
Darüber hinaus müssen Sie eine Gewerbeummeldung vornehmen, wenn sich Ihr Name als Gewerbetreibender ändert.
Die Ummeldung muss von folgenden Personen oder ihren bevollmächtigten Vertreterinnen oder Vertretern vorgenommen werden:
- bei Einzelgewerben: von der oder dem Gewerbetreibenden selbst
- bei juristischen Personen: von den gesetzlichen Vertreterinnen oder Vertretern, dies betrifft zum Beispiel Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH und Aktiengesellschaft (AG)
- bei Personengesellschaften: von allen geschäftsführungsberechtigten Gesellschafterinnen oder Gesellschaftern: dies betrifft zum Beispiel offene Handelsgesellschaft (OHG), Kommanditgesellschaft auf Aktien (KG), Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), Gesellschaft mit beschränkter Haftung & Compagnie Kommanditgesellschaft (GmbH & Co. KG)
Wenn Sie Ihren Betriebssitz in eine andere Gemeinde verlegen, müssen Sie das Gewerbe am neuen Standort anmelden. Ihr alter Standort wird dabei automatisch abgemeldet. Hierbei handelt es sich nicht um eine Ummeldung.
Teaser
Wenn Sie den Sitz Ihres Betriebes an einen neuen Standort innerhalb des Zuständigkeitsbezirks Ihrer Gemeinde verlegen wollen, Ihr Name als Gewerbetreiber sich geändert hat oder Sie künftig zusätzliche Waren oder Leistungen anbieten wollen, müssen Sie Ihr Gewerbe ummelden.
An wen muss ich mich wenden?
Wichtiger Hinweis:
Für die Gewerbeummeldung über den Einheitlichen Ansprechpartner Schleswig-Holstein steht Ihnen ein elektronischer Antrag (Antragsassistent) zur Verfügung.
Zuständige Stelle
Die zuständige Stelle richtet sich nach dem jeweiligen Landesrecht.
Voraussetzungen
Einer der folgenden Punkte trifft auf Sie zu:
- Sie verlegen den Betriebssitz, eine Niederlassung oder eine unselbstständige Zweigstelle innerhalb des Zuständigkeitsbereichs einer Gemeinde
- Sie ändern oder erweitern die angebotenen Waren und Leistungen Der Name der oder des Gewerbetreibenden ändert sich.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Ausgefülltes Formular Gewerbe-Ummeldung (GewA 2)
- Nachweis der Identität, zum Beispiel
- Kopie Personalausweis
- Kopie Reisepass
- Meldebescheinigung
- Kopie des Handelsregisterauszugs, wenn Ihre Firma im Handelsregister eingetragen ist
- bei Genossenschaften: Auszug aus dem Genossenschaftsregister
- bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister
Bearbeitungsdauer
Sind alle Angaben und Unterlagen vollständig, erhalten Sie Ihre Empfangsbescheinigung
- bei persönlicher Vorsprache: sofort
- bei schriftlicher Ummeldung oder Online-Ummeldung: innerhalb von 3 Tagen
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Klage
Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Neumünster
Bitte nutzen Sie vorzugsweise unseren Online-Dienst, um die Verwaltungsleistung in Anspruch zu nehmen!
Bitte beachten Sie dabei, dass Sie den Antrag nicht über den "Einheitlichen Ansprechpartner beantragen", sondern über „Gewerbe online anmelden“. Nur so landen die digitalen Antragsdaten direkt bei uns in der Behörde und können demnach möglichst zügig bearbeitet werden.
In der Antragsstrecke selbst wählen Sie bitte bei der Frage: „An welche Stelle wollen Sie Ihren Antrag übersenden?“ ebenfalls nicht den "Einheitlichen Ansprechpartner", sondern direkt – wie voreingestellt – die Gewerbemeldestelle aus.
Zudem empfehlen wir Ihnen, sich für die Antragsstellung über das Serviceportal Schleswig-Holstein anzumelden. Ein einfaches Servicekonto lässt sich hier ganz leicht anlegen, wenn Sie über eine gültige E-Mail-Adresse verfügen (Servicekonto anlegen (schleswig-holstein.de)). Dies hat den Vorteil, dass wir auf diesem Wege elektronisch mit Ihnen kommunizieren können, was die Bearbeitungszeiten nochmals verkürzen kann.
Zuständige Stellen
Stadt Neumünster - Gewerbemeldestelle
Großflecken 59
24534 Neumünster
Telefon: +49 4321 942-2472
(Gewerbeangelegenheiten)
Telefax: +49 4321 942-2521
E-Mail:
ordnungsangelegenheiten@neumuenster.de
E-Mail:
gewerbeamt@neumuenster.de
Webseite:
Online-Terminvergabe für einige Dienstleistungen möglich!
Stadt Neumünster - Ordnungsaufgaben, Wahlen und Gewerbe
Großflecken 59
24534 Neumünster
Telefax: +49 4321 942-2521
E-Mail:
ordnungsangelegenheiten@neumuenster.de
E-Mail:
gewerbeamt@neumuenster.de
Webseite:
Online-Terminvergabe für einige Dienstleistungen möglich!
Montag, Donnerstag und Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr;
Dienstag 08:00 bis 14:00 Uhr;
Mittwoch geschlossen;
Donnerstag auch 14:30 bis 17:30 Uhr
Gebäudezugänge:- Aufzug vorhanden
- Rollstuhlgerecht
Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein
Deliusstraße 10
24114 Kiel
Telefon: +49 431 530550-0
Telefax: +49 431 530550-99
E-Mail:
info@ea-sh.de
Webseite:
https://www.ea-sh.de
Mo. - Fr. 08:00 Uhr bis 10:00 Uhr
Gebäudezugänge:
- Aufzug vorhanden
- Rollstuhlgerecht