Gesundheitsberichterstattung
Eine wichtige Aufgabe des Gesundheitsamts ist die Berichterstattung. Der zahnärztliche Dienst erstellt regelmäßig einen Zahngesundheitsbericht. Dafür werten wir die Ergebnisse der zahnärztlichen Reihenuntersuchungen anonymisiert aus. So finden wir heraus, wo in unserer Stadt bei Kindergarten- und Schulkindern häufig Karies auftritt. Diese Informationen helfen uns, Präventionsangebote für Eltern, Kinder und Fachkräfte zu planen, um gesundes Verhalten in den Bereichen Zahnpflege und Ernährung zu fördern.
Die Ergebnisse der Schuleingangsuntersuchungen und der zahnärztlichen Reihenuntersuchungen fließen auch in die Gesundheitsberichterstattung des Landes Schleswig-Holstein ein und werden im Fokusbericht Kindergesundheit berücksichtigt.
Die gesetzliche Grundlage für die Gesundheitsberichterstattung ist der § 6 des Gesundheitsdienstgesetzes des Landes Schleswig-Holstein.
Weiterführende Informationen
- Gesundheitsberichterstattung Schleswig-Holstein
- Bundesministerium für Gesundheit – Gesundheitsberichterstattung (GBE)
- Robert Koch-Institut – Gesundheitsberichte der GBE
- Zahngesundheitsbericht 2017 – Stadt Neumünster