Wirtschaftliche Jugendhilfe

Fachdienst Familien- und Jugendhilfe
Plöner Straße 2 • 24534 Neumünster
2. Etage
Telefax 04321 942 80 27 44
E-Mail

Wir als "Wirtschaftliche Jugendhilfe" sind in erster Linie mit der verwaltungsmäßigen Umsetzung sowie finanziellen Abwicklung der Hilfen zur Erziehung, der Eingliederungshilfen für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche sowie der Hilfen für junge Volljährige beschäftigt.

Abteilungsleiterin

Frau Koslowski
Zimmer 236
Telefon 04321 942 2507
E-Mail

Sachbearbeiter/-innenZimmerTelefon
Frau Holtz23104321 942 2419
Frau Gross23504321 942 2728
Frau Kröger23004321 942 2538
Herr Gooden23304321 942 2219
Frau Gyamfi23504321 942 2524
Frau Sturm23204321 942 2288
Frau Biss23404321 942 2435
Frau Bülk22504321 942 2337
Unsere Sprechzeiten 
Montag, Dienstag und Donnerstag08:30 bis 12:00 Uhr
Donnerstag14:30 bis 17:30 Uhr
Mittwoch und FreitagKeine  Sprechzeiten

Was Sie als Eltern zur teil- und vollstationären Unterbringung Ihres Kindes wissen sollten

Grundsätzlich haben die Eltern zu einer teil- und/oder vollstationären Jugendhilfemaßnahme gemäß §§ 91 ff. Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) beizutragen. Diese Verpflichtung richtet sich ausschließlich nach der Höhe Ihres Einkommens und Ihrer persönlichen Aufwendungen.

Mindestens ist jedoch bei einer vollstationären Maßnahme ein Kostenbeitrag in Höhe des Kindergeldes zu entrichten.

Geldleistungen, die dem gleichen Zweck wie die Jugendhilfe dienen, wie z.B. Berufsausbildungsbeihilfe, BaföG, Renten etc. sind unabhängig hiervon einzusetzen.

Wir beraten Sie gerne zu allen Fragen hinsichtlich eventueller finanzieller Kostenbeteiligung an einer Jugendhilfemaßnahme.