Wirtschaftliche Jugendhilfe
Fachdienst Familien- und Jugendhilfe
Plöner Straße 2 • 24534 Neumünster
2. Etage
Telefax 04321 942 80 27 44
E-Mail
Wir als "Wirtschaftliche Jugendhilfe" sind in erster Linie mit der verwaltungsmäßigen Umsetzung sowie finanziellen Abwicklung der Hilfen zur Erziehung, der Eingliederungshilfen für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche sowie der Hilfen für junge Volljährige beschäftigt.
Abteilungsleiterin
Frau Koslowski
Zimmer 236
Telefon 04321 942 2507
E-Mail
Sachbearbeiter/-innen | Zimmer | Telefon |
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Frau Holtz | 232 | 04321 942 2419 |
Herr Fromm | 231 | 04321 942 2728 |
Frau Meyer | 230 | 04321 942 2538 |
Frau Schmidt | 225 | 04321 942 2219 |
Frau Gyamfi | 225 | 04321 942 2524 |
Frau Sturm | 233 | 04321 942 2288 |
Frau Heuer | 235 | 04321 942 2291 |
Frau Biss | 234 | 04321 942 2435 |
Unsere Sprechzeiten | |
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Montag, Dienstag und Donnerstag | 08:30 bis 12:00 Uhr |
Donnerstag | 14:30 bis 17:30 Uhr |
Mittwoch und Freitag | Keine Sprechzeiten |
Was Sie als Eltern zur teil- und vollstationären Unterbringung Ihres Kindes wissen sollten
Grundsätzlich haben die Eltern zu einer teil- und/oder vollstationären Jugendhilfemaßnahme gemäß §§ 91 ff. Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) beizutragen. Diese Verpflichtung richtet sich ausschließlich nach der Höhe Ihres Einkommens und Ihrer persönlichen Aufwendungen.
Mindestens ist jedoch bei einer vollstationären Maßnahme ein Kostenbeitrag in Höhe des Kindergeldes zu entrichten.
Geldleistungen, die dem gleichen Zweck wie die Jugendhilfe dienen, wie z.B. Berufsausbildungsbeihilfe, BaföG, Renten etc. sind unabhängig hiervon einzusetzen.
Wir beraten Sie gerne zu allen Fragen hinsichtlich eventueller finanzieller Kostenbeteiligung an einer Jugendhilfemaßnahme.
- Merkblatt zur Kostenbeitragspflicht (PDF-Datei)