Immobilien-Service

Fachdienst Stadtplanung und -entwicklung 
Stadthaus
Brachenfelder Straße 1 -3 • 24534 Neumünster
Telefax 04321 942 26 48

Auskunft erteilt:
Stadt Neumünster
Fachdienst Stadtplanung und -entwicklung
Abt. Stadtplanung und Erschließung
Brachenfelder Straße 1-3 • 24534 Neumünster

Frau Schilf
Telefon 04321 942 2705
Telefax 04321 942 2648
E-Mail

  • Zurzeit können wir Ihnen keine Immobilien aus dem Treuhandvermögen anbieten.

Nähere Informationen erhalten Sie bei:

Fachdienst Stadtplanung und -entwicklung
Abteilung Grundstückverkehr
Stadthaus
Brachenfelder Straße 1 - 3 • 24534 Neumünster

Thorsten Rohwer
Zimmer 1.5 (1. Etage)
Telefon 04321 942 2278
E-Mail

Vermietungen

Stellplätze

derzeit keine

 Wohnungen

derzeit keine

 Verpachtungen

derzeit keine

 

Bei Interesse melden Sie sich bitte bei:
Anna Gerstenberg
Fachdienst Stadtplanung und -entwicklung
Abteilung Grundstücksverkehr
Stadthaus
Zimmer 1.3 (1. Etage)
Brachenfelder Straße 1 - 3 • 24534 Neumünster
Telefon 04321 942 31 43
Telefax 04321 942 26 06
E-Mail

Verkäufe und Vermietungen

Nähere Informationen erhalten Sie bei:

Fachdienst Stadtplanung und -entwicklung
Abteilung Grundstückverkehr
Stadthaus
Brachenfelder Straße 1 - 3 • 24534 Neumünster

Thorsten Rohwer
Zimmer 1.5 (1. Etage)
Telefon 04321 942 2278
E-Mail

Grundstücke zum Verkauf

Die Stadt Neumünster bietet vier Grundstücke für die Bebauung mit Einfamilienhäusern an. Bei diesen Grundstücken handelt es sich um Grundstücke in einer Größe von ca. 500 qm bis ca. 700 qm.
Die Grundstücke werden in einem Auswahlverfahren vergeben. Um bei einer Bewerbung um eines dieser Grundstücke berücksichtigt werden zu können, ist es erforderlich, den anliegenden Bewerbungsbogen vollständig auszufüllen. Nicht vollständig ausgefüllte Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.
Aufgrund der großen Nachfrage nach Grundstücken ist ein Verkauf von mehreren Grundstücken an einen Interessenten ausgeschlossen.
Die Grundstücke werden grundsätzlich nur an Interessenten verkauft, die das Grundstück innerhalb einer Bebauungsfrist von zwei Jahren selbst bebauen und das Gebäude auch selbst beziehen. Ein Verkauf an Investoren - gleich welcher Art - ist ausgeschlossen.
Es wird grundbuchliche Absicherungen diverser Vertragsvereinbarungen geben, die auch eine Rückabwicklung der Kaufverträge beinhalten, sollten die Vertragsbedingungen nicht eingehalten werden (das Gebäude wird z. B. nicht selbst bezogen).

In den Grundstückskaufverträgen werden auch Regelungen zur Vorgartengestaltung und zur Einhaltung von Energiestandards aufgenommen, die im Falle der Nichteinhaltung zu Vertragsstrafen führen (Bei Nebenanlagen wie z. B. Fahrradabstellanlagen und eingehausten Müllstandplätzen sind alle Außenwandflächen ohne Fenster- oder Türöffnungen zu begrünen. Es ist mindestens 1 Kletterpflanze je zwei lfd. Meter  zu begrünende Wandfläche zu verwenden. Alternativ können Heckenpflanzungen vorgesehen werden. Die Anpflanzungen sind dauerhaft zu erhalten und bei Abgang zu ersetzen. Bei der Gestaltung der Außenflächen ist darauf zu achten, dass die Verwendung von nicht wasserdurchlässigen Sperrschichten untersagt ist. Unzulässig sind z. B. Folien und Abdeckbahnen. Die Befestigung der Zufahrten, Wege sowie Stellplätze sollen wasserdurchlässig hergestellt werden, z. B. wasserdurchlässige Pflasterung, Sickersteine, offene Fugen, wassergebundene Deckschichten. Das anfallende Niederschlagswasser ist grundsätzlich auf dem Kaufgrundstück zu nutzen (z. B. als Brauchwasser oder zur Gartenbewässerung), zu verdunsten oder zu versickern).

Grundstücke Nr. 1 und Nr. 2

Im Bereich des Bebauungsplanes 173 bieten wir an der Marie-Carstens-Straße zwei Grundstücke (Nr. 1, 2) an.

Diese liegen direkt an einem Bolzplatz, der durch einen Lärmschutzwall von der Bebauung abgegrenzt ist. Es muss jedem Interessenten klar sein, dass es Einschränkungen bzw. Beeinträchtigungen durch die Nutzung des Bolzplatzes geben wird. Für diese Grundstücke sollten sich nur diejenigen bewerben, die auch bereit sind, sich vertraglich zu verpflichten, diese Einschränkungen bzw. Beeinträchtigungen hinzunehmen.

Die Bebaubarkeit der Grundstücke ist im B-Plan 173 geregelt.

Der Kaufpreis beträgt 185 Euro/qm.

 

Grundstück Nr. 3

Ein Grundstück wird im Bereich Else-Kienle-Straße angeboten. Dieses Grundstück (Nr. 3) liegt am Ende einer Sackgasse.

Für diese Bebauung liegt eine positive Bauvoranfrage vor, und die Bebaubarkeit stellt sich wie folgt dar:

  • Es ist ein 1-geschossiges Gebäude zulässig
  • Ein Gebäude, das im obersten Geschoss einseitig zurückspringt, ist unzulässig
  • Es ist eine GRZ von max. 0,2 zulässig

Sollte eine davon abweichende Bebauung gewünscht werden, besteht die Möglichkeit, auf eigene Kosten eine entsprechende Bauvoranfrage bei der Bauaufsicht der Stadt Neumünster zu stellen.

Der Kaufpreis beträgt 185 Euro/qm.

Grundstück Nr. 4

Als letztes wird ein Grundstück (Nr. 4) im Bereich Haderslebener Straße angeboten. Auch hier ist die Art der Bebauung durch eine positive Bauvoranfrage belegt:

  • Einfamilienhaus in eingeschossiger Bauweise.
  • Die versiegelte Fläche darf 50% der Grundstücksfläche nicht überschreiten.

Der Kaufpreis beträgt 185 Euro/qm.

Sollten Sie also Interesse an einem der oben angeführten Baugrundstücke haben, senden Sie den ausgefüllten Bewerbungsbogen bitte bis zum 31.12.2025 per Mail an thorsten.rohwer@neumuenster.de oder postalisch an folgende Adresse:

Stadt Neumünster
Stadtplanung und -entwicklung
Abt. Grundstücksverkehr - 61.3
Brachenfelder Straße 1-3
24534 Neumünster

Alle später eingehenden Bewerbungen können leider nicht mehr berücksichtigt werden.

Über die Bewerbungen wird nach sozialen Gesichtspunkten (Kinderzahl, familiäre Verhältnisse, bisherige Wohnsituation, pflegebedürftige Haushaltsangehörige, Entfernung zum Arbeitsort) entschieden. Bei gleicher Wertung wird die Wahl durch Losentscheid getroffen werden.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass durch die Bewerbung um ein Grundstück kein Anspruch auf den Zuschlag entsteht.

Gutachter-Ausschuss

Für den Fall, dass Sie auch auf dem freien Markt eine Immobilie suchen und finden, kann folgende Seite für Sie interessant sein:

Hier erhalten Sie eine Orientierungshilfe, was den Preis Ihrer Wunschimmobilie anbelangt.

Adresse: 
Gutachterausschuss in Neumünster
Gartenstraße 10
24534 Neumünster
Telefon: 04321 942 2553
E-Mail: gutachterausschuss@neumuenster.de