Gleichstellungsstelle der Stadt Neumünster
Geschäftszeiten | |
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Montag bis Freitag | 09:00 bis 12:00 Uhr |
Weitere Termine können jederzeit telefonisch vereinbart werden.
Alle Gespräche und Informationen werden vertraulich behandelt!
Männer und Frauen sind gleichberechtigt. (Art. 3, Abs. 2 Grundgesetz)
Aber die Wirklichkeit sieht vielfach noch anders aus. Da im Arbeitsleben, in der Familie, im Alter und in der Öffentlichkeit noch immer ein Ungleichgewicht zu Lasten von Frauen besteht, wurde 1989 die Gleichstellungsstelle eingerichtet.
Die Gleichstellungsstelle hat die Aufgabe
- Hilfe beim Abbau von Nachteilen für Frauen und Mädchen zu leisten,
- auf Schwierigkeiten und Benachteiligungen von Frauen hinzuweisen sowie Lösungsmöglichkeiten darzulegen,
- Maßnahmen zur Auflösung ungleicher Machtstrukturen zu initiieren,
- aktive Frauenförderung zu betreiben und
- zu ihrer Gleichstellung in der Familie, im öffentlichen Leben und in der Arbeitswelt beizutragen.
Sie setzt sich deshalb besonders ein für
- die Partnerschaftlichkeit im Umgang der Geschlechter,
- den Abbau von Vorurteilen und einseitigen Rollenzuweisungen,
- die Öffnung typischer Männerberufe für Frauen und umgekehrt,
- den beruflichen Aufstieg von Frauen sowie die selbstverständliche Übernahme von Führungspositionen,
- die gleichberechtigte Verteilung von Familienpflichten – wie Kinder, Erziehung und Haushalt,
- eine stärkere Berücksichtigung der Interessen von Frauen in allen Bereichen des öffentlichen Lebens
- eine frauengerechte Stadtplanung, die u.a. das Ziel verfolgt, „Angstträume“ für Frauen zu vermeiden.
Um diese Ziele zu erreichen, werden die Gleichstellungsbeauftragte und ihre Mitarbeiterin
- deutsche und ausländische Frauen bei der Durchsetzung ihrer Rechte unterstützen,
- Maßnahmen zur Verbesserung der Situation der Frauen im Beruf, in der Familie und Gesellschaft vorschlagen,
- die Öffentlichkeit über Probleme und Benachteiligungen von Frauen informieren und dadurch das Bewusstsein für die Gleichberechtigung von Frauen und Männern fördern,
- Bürgerinnen und Bürger, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung informieren und beraten, mit allen Frauengruppen und Organisationen sowie Einrichtungen zusammenarbeiten, die zur Verwirklichung der Gleichberechtigung beitragen.
Die Gleichstellungsstelle steht allen Frauen zur Verfügung, wenn sie sich
- privat und/oder beruflich diskriminiert fühlen,
- Unterstützung bei der Durchsetzung ihrer Rechte benötigen,
- Informationen und Auskünfte brauchen,
- Kontakte zu Frauengruppen, -verbänden und –initiativen suchen,
- Anregungen zur Verbesserung der Situation von Frauen in Neumünster haben.
Grundsätzliches zur sprachlichen Gleichbehandlung
Geschlechtergerecht formulieren bedeutet nichts anderes, als die Gleichstellung im Bereich der Sprache zu verwirklichen. Texte sind dann geschlechtergerecht, wenn Frauen und Männer sprachlich so behandelt werden, dass sie gleichermaßen angesprochen sind. Im Deutschen gibt es verschiedene Möglichkeiten, Texte geschlechtergerecht zu formulieren:
Paarformen
Bürgerinnen und Bürger - Vollform Anwendungsbereich vor allem fortlaufende Texte
Bürgerinnen/Bürger - Kurzform - Anwendungsbereiche Protokolle, Aktennotizen
Geschlechtsneutrale und geschlechtsabstrakte Ausdrücke
Stimmberechtigte, Leitung Anwendungsbereich, wenn Rollen und Funktionen der Personen oder deren Handlung im Vordergrund stehen (z. B. in Gesetzen)
Umformulierungen
Der Bürger erwartet eine schnelle Antwort von den Behörden.
Wer an die Behörden eine Anfrage richtet, erwartet eine schnelle Antwort.
Rat des Fachmannes - fachkundiger Rat
Jede vorgestellte Möglichkeit geschlechtergerechten Formulierens hat ihre Vor- und Nachteile und ihren spezifischen Anwendungsbereich.
Bereits bei der Konzeption von Texten muss man sich bewusst sein, dass der Text Frauen und Männern gleichermaßen gerecht werden muss.
In dem Frauenförderplan der Stadt Neumünster werden u.a. Maßnahmen zur beruflichen Gleichstellung von Frauen und Männern, Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Frauen und Männer, Ausstattung von Arbeitsplätzen und Arbeitsbedingungen sowie Maßnahmen gegen sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz aufgegriffen.
Der Frauenförderplan 2023 war Thema auf der Ratsversammlung der Stadt Neumünster am 26. März 2024, wo ein Zwischenbericht zur Kenntnis genommen wurde.
Im Ratsinformationssystem finden Sie unter Punkt 34 Informationen dazu.
Frauenbündnis Neumünster
Das Frauenbündnis ist ein Netzwerk Neumünsteraner Einrichtungen und Beratungsstellen. Sie setzen sich für die Interessen von Frauen und Mädchen in verschiedenenen Lebenslagen ein. Die Angebote sind so vielfältig wie die Frauen und Mädchen, die sich an die Beratungsstellen und Einrichtungen wenden. Ein Flyer verschafft einen Überblick, wer ihnen in ihrer subjektiven Notsituation helfen kann.
- Flyer "Frauenbündnis Neumünster" (PDF-Datei)
Hilfsangebote für Frauen
Frauen in der Geschichte Neumünsters
In der Geschichte unserer Stadt haben viele bemerkenswerte Persönlichkeiten, Männer wie Frauen, Spuren hinterlassen. Soweit an sie im öffentlichen Raum erinnert wird, handelt es sich bisher ganz überwiegend um Männer. Die Gleichstellungsstelle der Stadt Neumünster hat deshalb eine Übersicht angelegt, in der die Biografien besonderer und verdienstvoller Frauen gesammelt und veröffentlicht werden, um sie auf diese Weise vor dem Vergessen zu bewahren. Hierbei handelt es sich um ein ehrenamtliches und auf Dauer angelegtes Projekt, das von Heide Winkler geleitet wird. Erstmals wurde es am 01. September 2021 mit 14 Biografien öffentlich vorgestellt. Diese Texte und weitere Biografien, die im Laufe der Zeit hinzukommen, können auf der Seite der Stadt Neumünster nachgelesen werden.