Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Stadt Neumünster ist bemüht, ihre Website im Einklang mit der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://www.neumuenster.de/

Für den redaktionellen und technischen Betrieb der Website www.neumuenster.de wird das auf der Website des BITV-Tests empfohlene Content-Management-System Typo3 genutzt. (Siehe auch: https://www.bitvtest.de/sites_und_agenturen/genutzte_cms.html)

 

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen zur barrierefreien Informationstechnik

Das Design dieses Internetauftritts wurde grundsätzlich barrierearm entwickelt. Für die Website und ihre Funktionalität und Darstellungsform wurde bisher noch kein BITV-Test von Dritten durchgeführt. Eine Verbesserung der Zugänglichkeit ist geplant.

Wir bemühen uns, eine möglichst einfache Sprache zu benutzen. Nicht immer ist dies möglich. Bitte schreiben Sie uns, wenn Ihrer Ansicht nach Sachverhalte unnötig kompliziert dargestellt werden. Wir versuchen weitgehend, die Nutzung von Abkürzungen zu vermeiden. Sollten Abkürzungen nötig sein, verwenden wir beim ersten Auftreten im Text die ungekürzte Schreibweise, um dann im weiteren Verlauf die eingeführte Abkürzung zu nutzen. Bitte informieren Sie uns, wenn Sie auf der Homepage der Stadt Neumünster auf erläuterungsbedürftige Abkürzungen oder Fachbegriffe stoßen.

Nicht barrierefreie Inhalte

Nicht barrierefreie Inhalte sind momentan besonders PDF-Dateien und Dokumente, Karten und Pläne. 

PDF-Dateien und Dokumente:
Diese sind nicht ausreichend barrierefrei, da es sich um eine Vielzahl von Dateien handelt, die manuell angepasst werden müssen. Wir versuchen dieses Problem zu beheben, verweisen aber darauf, dass dies einige Zeit in Anspruch nehmen wird.

Karten und Pläne:
Momentan gibt es leider keine technische Möglichkeit, Stadtpläne und sonstige Karten barrierefrei darzustellen.

Feedback und Kontakt

Wenn Sie Kontakt zur Stadt aufnehmen möchten, finden Sie in unserem Kontaktformular auf der Seite "Bürgertipp: Ideen und Beschwerden" Platz für Ihre Anmerkungen, Anregungen und Fragen zum Thema Barrierefreiheit. Insbesondere können Sie uns etwaige Mängel mitteilen.
Bitte beachten Sie, dass mit dem Absenden des Formulars die von Ihnen angegebenen personenbezogenen Daten an die Stadt Neumünster übermittelt und zur Beantwortung der Anfrage verwendet werden.

Lesen Sie hierzu bitte auch die Datenschutzerklärung: https://www.neumuenster.de/datenschutz/

Es besteht auch die Möglichkeit, sich postalisch oder telefonisch bei der Stadt Neumünster zu melden:
Stadt Neumünster
Großflecken 59
24534 Neumünster
Telefon: 04321 942-0

Durchsetzungsverfahren

Im Rahmen eines Durchsetzungsverfahrens haben Sie die Möglichkeit, bei der Durchsetzungsstelle online einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen.

Kontaktdaten der Durchsetzungsstelle
Beschwerdestelle für Barrierefreie Informationstechnik in Schleswig-Holstein
Karolinenweg 1
24105 Kiel
Telefon: 0431 988 1620

Kontakt zur Ombudsstelle

Sollten Sie der Meinung sein, dass Sie durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung von https://www.neumuenster.de benachteiligt sind, oder Sie auf Ihre Anfragen und Mitteilungen keine zufriedenstellende Antwort erhalten haben, können Sie sich an die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik wenden. Die Ombudsstelle ist dem oder der Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung nach § 11 des Behindertengleichstellungsgesetzes SH zugeordnet.

Informationen über die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Schleswig-Holstein finden Sie auf den Seiten des Schleswig-Holsteinischen Landtags: https://www.landtag.ltsh.de/beauftragte/beschwerdestelle-fuer-barrieren/

FAQ

Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ) finden Sie auf der Seite der Prüfstelle für barrierefreie Informationstechnik ebenso wie Prüfschritte – BITV-Test / EN 301 549 (Web)