Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Stadt Neumünster ist bemüht, ihre Website im Einklang mit § 11 Absatz 1 Landesbehindertengleichstellungsgesetz (LBGG) sowie den Anforderungen der Barrierefreiheit gemäß § 13 Absatz 3 LBGG barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://www.neumuenster.de/

Für den redaktionellen und technischen Betrieb der Website www.neumuenster.de wird das auf der Website des BITV-Tests empfohlene Content-Management-System Typo3 genutzt. (Siehe auch: https://www.bitvtest.de/sites_und_agenturen/genutzte_cms.html)

 

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website/mobile Anwendung ist teilweise mit § 13 Absatz 3 LBGG vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht barrierefrei:

  • Dokumente im Dateiformat CSV, DOC/ DOCX, PDF, XLS/ XLSX, ZIP sind auf unverhältnismäßiger Belastung nach Artikel 5 der Richtlinie (EU) 2016/2102 vorübergehend nicht vollständig berreirefrei. Im Falle der Nichtzugänglichkeit bitten wir telefonisch oder schriftlich per E-Mail mit der betreffenden Behörde bzw. Leistungsstelle Kontakt aufzunehmen.
  • Karten und Pläne: Momentan gibt es leider keine technische Möglichkeit, Stadtpläne und sonstige Karten barrierefrei darzustellen.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 11.08.2022 erstellt.

Die Aussagen bezüglich der Vereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsanforderungen in dieser Erklärung beruhen auf einer Selbstbewertung.

Die Erklärung wurde zuletzt am 26.03.2025 überprüft.

Feedback und Kontaktangaben

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen unter 
Stadt Neumünster
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Großflecken 59
24534 Neumünster
Telefon: 04321 942-2660 an.

Wenn Sie Kontakt zur Stadt aufnehmen möchten, finden Sie auch in unserem Kontaktformular auf der Seite "Bürgertipp: Ideen und Beschwerden" Platz für Ihre Anmerkungen, Anregungen und Fragen zum Thema Barrierefreiheit. Insbesondere können Sie uns etwaige Mängel mitteilen.
Bitte beachten Sie, dass mit dem Absenden des Formulars die von Ihnen angegebenen personenbezogenen Daten an die Stadt Neumünster übermittelt und zur Beantwortung der Anfrage verwendet werden.

Beschwerdeverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Beschwerdestelle des Landes Schleswig-Holstein gemäß Landesbehindertengleichstellungsgesetz (LBGG) wenden. Die Beschwerdestelle hat die Aufgabe, Konflikte zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen in Schleswig-Holstein zu lösen. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Beschwerdestelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden. Das Beschwerdeverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Auf der Internetseite der Beschwerdestelle finden Sie alle Informationen zum Beschwerdeverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Beschwerdeverfahren abläuft.

Sie erreichen die Beschwerdestelle unter folgender Adresse:

Beschwerdestelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei der oder dem Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen.

Büroanschrift:
Karolinenweg 1
24105 Kiel

Postanschrift:
Postfach 7121
24171 Kiel
Telefon: +49 431 988 1612
E-Mail: bbit@landtag.ltsh.de

Kontakt zur Ombudsstelle

Sollten Sie der Meinung sein, dass Sie durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung von https://www.neumuenster.de benachteiligt sind, oder Sie auf Ihre Anfragen und Mitteilungen keine zufriedenstellende Antwort erhalten haben, können Sie sich an die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik wenden. Die Ombudsstelle ist dem oder der Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung nach § 11 des Behindertengleichstellungsgesetzes SH zugeordnet.

Informationen über die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Schleswig-Holstein finden Sie auf den Seiten des Schleswig-Holsteinischen Landtags: https://www.landtag.ltsh.de/beauftragte/beschwerdestelle-fuer-barrieren/

FAQ

Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ) finden Sie auf der Seite der Prüfstelle für barrierefreie Informationstechnik ebenso wie Prüfschritte – BITV-Test / EN 301 549 (Web)