Finanzen

Erfahren Sie hier mehr zum Haushalt, über das Beteiligungscontrolling und über die Steuerverwaltung der Stadt Neumünster.

Gesprächstermine sind nach vorheriger telefonischer Vereinbarung mit dem zuständigen Sachbearbeiter möglich. Terminvergaben erfolgen jedoch nur in zwingend notwendigen Einzelfällen. Publikum ohne Gesprächstermin wird abgewiesen.
Für den Gesprächstermin ist eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. An dem Gesprächstermin kann neben dem Sachbearbeiter nur eine Person teilnehmen (Platzgründe, Abstandsregelung).

Neues Rathaus
Großflecken 59
1. Etage (Südflügel)
Telefax 04321 942 2388
E-Mail

Telefonische Sprechzeiten 
Montag, Dienstag und Donnerstag08:30 bis 12:00 Uhr
Donnerstag auch14:00 bis 17:30 Uhr
mittwochs und freitagsgeschlossen

Termine nach Vereinbarung!

Abteilungsleitung
Frau Schümann
Telefon 04321 942 2351

stellvertretender Abteilungsleiter
Herr Kuck
Telefon 04321 942 2352

  • Formulare zur Vergnügungssteuer, Hundesteuer, Wasserzähler und Änderung der Eigentumsverhältnisse finden Sie auf unserer Seite "Formulare" unter dem Punkt "Steuern und Abgaben".

Neues Rathaus
Großflecken 59
1. Etage (Südflügel)
Telefax 04321 942 2095
E-Mail

Sprechzeiten 
Montag bis Freitag09:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag auch14:00 bis 17:30 Uhr

Sachbearbeiter der Vollstreckung
Telefon 04321 942 2330
Telefon 04321 942 2077
Telefon 04321 942 2327
Telefon 04321 942 2582
Telefon 04321 942 2573
Telefon 04321 942 2157
E-Mail der Vollstreckung

Abteilungsleiter und Kassenverwalter
Herr Voß
Telefon 04321 942 2329

Arbeitsgruppenleiterin Finanzbuchhaltung
Frau Böckenhauer
Telefon 04321 942 2237

Arbeitsgruppenleiter Vollstreckung, Insolvenzen
Herr Jannusch 
Telefon 04321 942 2349

Arbeitsgruppenleitung Stundung, Niederschlagung, Erlass
Jonas Gooden
Telefon 04321 942 2408

    Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2023 und 2024

    Die am 13. Dezember 2022 von der Ratsversammlung beschlossene Haushaltssatzung mit Anlagen:

    2. Nachtragshaushalt

    1. Nachtragshaushalt

    1. Nachtragshaushalt

    Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2021 und 2022

    Der Doppelhaushalt 2021/2022 ist mit Erlass vom 15.06.2021 von der Kommunalaufsichtsbehörde genehmigt worden mit der Maßgabe, dass im Haushaltsjahr 2021 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen nur bis zur Höhe von 8,0 Millionen Euro aufgenommen werden dürfen und im Haushaltsjahr 2022 nur bis zur Höhe von 10,0 Millionen Euro.
    Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2022 in Höhe von 22.907.200 Euro ist vollumfänglich genehmigt worden.

    Die am 02. März 2021 von der Ratsversammlung beschlossene Haushaltssatzung mit Anlagen der Stadt Neumünster:

    1. Nachtragshaushalt

    1. Nachtragshaushalt

    Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2019 und 2020

    Die am 11. Dezember 2018 von der Ratsversammlung beschlossene Haushaltssatzung mit Anlagen der Stadt Neumünster:

    1. Nachtragshaushalt 

    Haushaltssatzung mit Anlagen der Stadt Neumünster für die Haushaltsjahre 2017 und 2018

    1. Nachtragshaushalt

    Jahresabschluss und Lagebericht 2016

    Jahresabschluss und Lagebericht 2015

    Neues Rathaus
    Großflecken 59
    1. Etage (Südflügel)
    Telefax 04321 942 20 80
    E-Mail

    Sprechzeiten nach telefonischer Vereinbarung

    Fachdienstleitung Haushalt und Finanzen
    Herr Szislo
    Telefon 04321 942 2315

    Abteilungsleitung Allgemeine Finanzwirtschaft
    Frau von Hoff
    Telefon 04321 942 2075

    Geschäftszimmer
    Frau Teetzen
    Telefon 04321 942 2581

    Neues Rathaus
    Großflecken 59
    3. Etage (Südflügel)
    Telefax 04321 942 2080
    E-Mail

    Sprechzeiten nach telefonischer Vereinbarung

    Marc Neumann (Abteilungsleitung)
    Telefon 04321 942 2566

    Julia Schwark
    Telefon 04321 942 2416

    Mira Ludwig
    Telefon 04321 942 2276