Pflegekinderdienst und Adoptionen
Die Stadt Neumünster sucht Pflegefamilien für Kurzzeit- und/oder Dauerpflege. Sie fühlen sich angesprochen oder sind neugierig geworden? Sie möchten mehr über die Pflegekinderhilfe erfahren?
Dann melden Sie sich doch einfach bei uns unter pflegekinderdienst@neumuenster.de oder direkt bei Herrn Drees – E-Mail – oder per Telefon 04321 942 2725.
Fachdienst Familien- und Jugendhilfe
Wasbeker Straße 11 - 13 • 24534 Neumünster
2. Etage
Telefax 04321 942 2545
E-Mail
Wir sind ein Team von neun Dipl.-Sozialpädagoginnen und -pädagogen mit den Schwerpunkten Vollzeit-, Bereitschafts- und Kurzzeitpflege sowie Adoption.
Rufen Sie uns an. Wir informieren Sie gerne!
Abteilungsleiter Herr Drees (Pflegekinderdienst und Adoptionsvermittlung) Telefon 04321 942 2725 | Frau Schneider (Pflegekinderdienst) Telefon 04321 942 2726 |
Frau Hecht-David (Pflegekinderdienst und Adoptionsvermittlung) Telefon 04321 942 2784 | Frau Tresp (Pflegekinderdienst) Telefon 04321 942 2848 |
Frau Harder (Pflegekinderdienst) Telefon 04321 942 2516 | Frau Lühr (Pflegekinderdienst) Telefon 04321 942 2759 |
Frau Wunsch (Pflegekinderdienst und Adoptionsvermittlung) Telefon 04321 942 2376 | Frau Delfs (Pflegekinderdienst) Telefon 04321 942 2354 |
Frau Löwner (Pflegekinderdienst) Telefon 04321 942 2713 |
Sprechstunde | |
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Donnerstag | 14:30 bis 17:30 Uhr |
und nach telefonischer Absprache |
Kompakte Rundum-Informationen
Zur Vorbereitung künftiger Pflegeeltern bieten wir ein Seminar an, in dem alle wichtigen Themen aus dem Pflegekinderbereich gemeinsam mit anderen Bewerberpaaren (sechs bis zehn Paare) erarbeitet werden. Die Vorbereitung findet an einem Samstag und dem folgenden Dienstagabend statt. Es ist wichtig, dass beide Partner teilnehmen.
Nach dem Seminar wird mit jeder Familie einzeln über die Erfahrungen und Erkenntnisse aus dem Seminar gesprochen. Dabei werden die Möglichkeiten und Grenzen zur Aufnahme des Pflegekindes in Ihrer Familie erörtert.
Sie müssen folgende Unterlagen einreichen:
- hausärztliches Gesundheitszeugnis
- Lebenslauf
- unseren Bewerberbogen
- polizeiliches Führungszeugnis
(>> Informationen beim Bundesamt für Justiz – Antrag Führungszeugnis)
Wenn Sie Fragen oder Interesse zum Thema "Pflegekind" haben, nehmen Sie Kontakt zu uns auf.
Wir werden Ihnen gerne erste Fragen beantworten und Sie über das weitere Verfahren und die Tätigkeit als Pflegeeltern informieren.
Warum suchen wir Familien für Kinder?
- Nicht jedes Kind wächst in einer Familie auf, die ihm Geborgenheit, ein festes Zuhause, Versorgung und Erziehung bieten kann.
- Es gibt Familien, die mit vielen Problemen belastet sind. Arbeitslosigkeit, Trennung und Krankheit können Krisen verursachen, in denen Kinder nicht mehr zu ihrem Recht kommen.
- Ist eine Familie in Not geraten, hat das Amt für soziale Dienste die Aufgabe zu helfen.
- Eine mögliche Hilfe kann die Unterbringung in einer Pflegefamilie sein.
Die Aufnahme eines Kindes kann für eine bestimmte Zeit oder auf Dauer erfolgen:
- Wenn es die Situation erlaubt, bemühen wir uns, das Kind in den elterlichen Haushalt zurückzuführen.
- Besteht keine Chance mehr, dass das Kind wieder nach Hause zurückkehrt, sorgen wir dafür, dass es auf Dauer in der Pflegefamilie bleiben kann. Möglich wird diese Regelung durch die Einigung aller Beteiligten oder durch einen Beschluss des Vormundschaftsgerichtes.
Welche Voraussetzungen sollen Familien erfüllen?
- Zu einer Familie gehören meist Mutter, Vater und Kind, aber auch kinderlose Paare oder Alleinerziehende können als Pflegeeltern in Frage kommen.
- Eine Altersgrenze ist nicht festgelegt. Wir streben ein natürliches Verhältnis zwischen Alter des Kindes und Alter der Pflegeeltern an.
- Geordnete, gesicherte finanzielle Verhältnisse und Ihre Zusammenarbeitsbereitschaft setzen wir voraus.
- Wohnung oder Haus müssen groß genug sein.
wichtig ist:
- Sie haben das Einverständnis aller Familienmitglieder für die Aufnahme eines Pflegekindes
- Sie brauchen Verständnis und Einfühlungsvermögen für die besonderen Bedürfnisse des Kindes und auch für die besondere Situation seiner Herkunftsfamilie.
- Sie sollten sich umfassend um die Versorgung und Erziehung des Kindes kümmern können.
Pflegeeltern sein, was heißt das eigentlich?
Wenn Sie sich entschließen, ein Pflegekind aufzunehmen, sollten Sie sich Ihrer sehr sicher sein. Sie sollten belastbar sein und bereit, auf lange Zeit zu geben, zu geben und immer wieder zu geben: und dabei akzeptieren, dass das Kind die Eltern liebbehält und den Kontakt zu ihnen braucht.
Sind Sie sich darüber im Klaren, kann die Entscheidung für ein Pflegekind eine vielseitige, interessante und schöne Aufgabe sein.
Wie unterstützt der Pflegekinderdienst?
- Wir beraten Eltern, Pflegeeltern und Pflegekinder in allen Fragen, die das Pflegeverhältnis betreffen.
- Wir vermitteln Kinder in geeignete Pflegefamilien.
- Wir unterstützen Kontakte zwischen Pflegefamilie, Kind und Herkunftsfamilie.
- Wir kümmern uns um alle Belange bevor, während und nachdem ein Kind in Pflege gegeben wurde.
- Wir bieten Fortbildung für Pflegeeltern. Im Bedarfsfall ist die Einbindung in eine Pflegeelternberatungsgruppe möglich.
- Wir zahlen Pflegegeld, das nach Alter des Pflegekindes und Erziehungsaufwand gestaffelt ist.
Die Bereitschaftspflege ist ein zeitlich befristetes Hilfsangebot für Kinder von 0 bis 10 Jahren und deren Eltern. Sie ist konzipiert für Kinder, bei denen die Eltern ihren Erziehungsauftrag aus unterschiedlichen Gründen nicht nachkommen können.
Bereitschaftspflege hat eine beschützende, betreuende und abklärende Funktion. Sie sollte den Zeitraum von 6 bis 8 Wochen nicht überschreiten.
Gründe für die Aufnahme in eine Bereitschaftspflegestelle können u.a. sein:
- Verdacht auf Kindesvernachlässigung u. Kindesmisshandlung
- Verdacht auf sexuellen Missbrauch
- Suchtprobleme der Eltern
- Überforderungssituationen aller Art
Was müssen Bereitschaftspflegeeltern leisten?
Während der Zeit der Bereitschaftspflege wird mit den Eltern abgeklärt, ob und unter welchen Bedingungen das Kind wieder zurück zu seiner Familie kann oder ob eine andere Zukunftsperspektive für das Kind erarbeitet werden muss.
Da die Kinder vor der Herausnahme oftmals großen Mangel erlebt haben und die Herausnahme selbst ein weiteres traumatisches Erlebnis ist, werden hohe Anforderungen an Bereitschaftspflegeeltern gestellt. Das erfordert:
- die Fähigkeit, sich unvermittelt auf ein bis dahin fremdes Kind und seine Situation einzulassen,
- Erfahrungen und Durchhaltevermögen im Umgang mit z.T. extremen Verhaltensweisen der Kinder,
- Flexibilität. Kurzfristige Anpassung des eigenen Familienalltags auf die neuen Erfordernisse,
- Offenheit für die besonderen Lebensgewohnheiten des Kindes und seiner Familie
Die Aufgaben von Bereitschaftspflegeeltern sind:
- die Sicherung der Grundbedürfnisse und -versorgung des Kindes,
- medizinische Abklärung sowie Begleitung zu therapeutischen Maßnahmen und Arztbesuchen,
- Kooperation mit den Fachkräften des ASD Neumünster,
- Ermöglichen von regelmäßigen Besuchskontakten zur Herkunftsfamilie,
- Begleitung des Kindes beim Wechsel in die weiterführende Hilfe,
- Beachtung des Datenschutzes
- Der Wohnort sollte in der Nähe von Neumünster liegen, damit der Kindergarten- bzw. Schulbesuch aufrecht erhalten werden kann.
Ausschlusskriterien:
eigene Berufstätigkeit, eigener Kinderwunsch, eigene Kinder im Alter unter 3 Jahren, Pflegekinder mit einer Verweildauer unter 2 Jahren.
Wie unterstützt der Pflegekinderdienst ?
- Bereitschaftspflegeeltern werden durch uns vorbereitet und beraten.
- Wir begleiten die Besuchskontakte.
- Wir zahlen ein Bereitschaftspflegegeld, das nach Alter gestaffelt ist.
- Wir bieten Fortbildung und Austausch.
Kurzzeitpflege ist eine absehbare zeitlich befristete Aufnahme von Kindern in einer Familie (max. drei Monate).
In der Regel für Kinder von 0 bis 10 Jahren, deren Eltern vorübergehend ausfallen wegen:
- Krankenhausaufenthalt
- Kuraufenthalt
- Vorübergehende Notlage
Zur „Überbrückung" dieser Situation kommt das Kind in eine Pflegefamilie. Aufgabenschwerpunkt ist der Ersatz ausgefallener Elternanteile (nicht Aufarbeitung pädagogischer Problematiken).
Wer kann Kinder in Kurzzeitpflege aufnehmen?
Eine pädagogische Ausbildung ist nicht notwendig.
Vorausgesetzt werden jedoch:
- genügend Erfahrung mit Kindern
- Zeit, Aufgeschlossenheit und soziales Interesse
- Zustimmung der eigenen Familie
- ausreichend Wohnraum
- Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit dem Pflegekinderdienst
- Bereitschaft zur Teilnahme an vom Pflegekinderdienst angebotenen Fortbildungen
Der Pflegekinderdienst prüft Pflegeeltern und bereitet sie auf Kurzzeitpflege vor.
Wie unterstützt der Pflegekinderdienst ?
- Eine Unterbringungsanfrage der Eltern erfolgt beim Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD).
- Der Pflegekinderdienst nimmt in Zusammenarbeit mit der ASD-Fachkraft die Unterbringung vor. Der Pflegekinderdienst koordiniert gegebenenfalls die Besuchskontakte und ist Ansprechpartner für die Pflegeeltern.
- Beratung
- Begleitung
- Fortbildung
- Pflegegeld bei Belegung
Die Adoptionsvermittlungsstelle bietet Beratung und Hilfe für
Schwangere, Mütter, Väter:
- Beratung über eine mögliche Vermittlung des Kindes in eine geeignete Adoptivfamilie.
- verschiedene Formen von Adoption.
- Entwicklung von Perspektiven für ein Leben mit dem Kind.
Adoptivbewerberinnen und -bewerber:
- Informationen zum Adoptionsverfahren
- Durchführung des Bewerberverfahrens
- Erstellung eines Eignungs-/Sozialberichts
Adoptivfamilien:
- Vermittlung eines Kindes
- Adoptionspflegezeit
- Stellungnahme zum Abschluss des Adoptionsverfahrens
- Verbindung zu den leiblichen Eltern - Informationsaustausch
Jugendliche und erwachsene Adoptierte:
- Hilfe bei der Suche nach der Herkunft
- Hilfe bei der Vorbereitung einer Kontaktaufnahme zu den leiblichen Eltern und Geschwistern
Frauen und Männer, deren Kind adoptiert wurde:
- bei dem Wunsch nach Informationen über das adoptierte Kind (auch nach Jahren oder Jahrzehnten)
- bei einer möglichen Kontaktaufnahme
Die Adoptionsvermittlungsstelle der Stadt Neumünster hat den gesetzlichen Auftrag, für Kinder, die zur Adoptionsvermittlung gemeldet sind, Eltern zu finden, nicht etwa für Adoptionsbewerber und -bewerberinnen Kinder zu suchen.
Mit der Vermittlung von Kindern sind zwei sozialpädagogische Fachkräfte betraut.
Interessenten mit Wohnsitz in Neumünster werden zunächst zu einem Informationsgespräch eingeladen. Hier werden einführende Informationen zur Adoptionsprüfungs- und Vermittlungspraxis bzw. zu den verschiedenen Aspekten und Problembereichen einer Adoption gegeben.
Wer kann adoptieren?
Um ein Kind gemeinsam zu adoptieren, müssen die Annehmenden miteinander verheiratet sein. Dabei muss ein Ehepartner mindestens 25 Jahre alt sein und der andere das 21. Lebensalter vollendet haben.
Alleinstehende sollen das 25. Lebensjahr vollendet haben.
Der Altersunterschied zwischen den Adoptiveltern und den Adoptivkindern soll einem natürlichen Eltern-Kind-Altersverhältnis entsprechen.
Adoptiveltern sollten über die erforderliche persönliche Reife, Einfühlungsvermögen und Problembewusstsein für diese besondere Form der Familienbildung, aber auch über ein gesichertes Einkommen sowie über ausreichend Wohnraum verfügen.
Es dürfen keine gravierenden gesundheitlichen Einschränkungen bestehen.
Für welche Kinder suchen wir Eltern?
Zur Adoption vermittelt werden Kinder verschiedenen Alters, die nicht bei ihrer Familie aufwachsen können und deren Eltern in eine Adoption eingewilligt haben.
Da sich die meisten Adoptionsbewerber und -bewerberinnen um die Vermittlung eines Säuglings bemühen, stehen immer mehr mögliche Adoptiveltern zur Verfügung als zur Vermittlung gemeldete Babys.
Anders sieht es für Kinder mit gesundheitlichen Belastungen, für ältere oder behinderte Kinder aus.
Auslandsadoption
Bei Adoptionen aus dem Ausland sind Besonderheiten zu beachten, die sich aus dem ausländischen Rechtsverfahren ergeben. Bitte lassen Sie sich dazu von der Adoptionsvermittlungsstelle eingehend beraten. Dort erfahren Sie auch, welche anerkannte Auslandsvermittlungsstelle eine Berechtigung hat, mit dem Land ihrer Wahl zusammen zu arbeiten und welche Unterlagen Sie für den Adoptionsantrag benötigen.