Überwachung der Infektionshygiene

Das Gesundheitsamt überwacht die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften zum Schutz vor der Übertragung von Krankheitserregern. Diese Vorschriften sind im Infektionsschutzgesetz (lfSG) festgelegt und gelten für verschiedene Bereiche:

  • Gemeinschaftseinrichtungen
  • Wohn- und Pflegeeinrichtungen
  • Medizinische Einrichtungen

Um die Einhaltung der Vorschriften zu überprüfen, führen wir regelmäßig Begehungen vor Ort durch. In besonderen Fällen können auch andere Einrichtungen wie Tatoostudios oder Friseursalons kontrolliert werden.