Fördermöglichkeit für freie Kulturprojekte in Neumünster
Akteure der freien Kulturszene haben die Möglichkeit, sich bei der Stadt Neumünster um eine Projektförderung zu bewerben (Kulturförderung).
Mit den Mitteln sollen Anträge aus der freien Kulturarbeit gefördert werden und die qualitative Vielfalt des kulturellen Angebotes in Neumünster gestärkt werden. Die gilt besonders für Angebote mit besonderer Programmqualität und originärem Charakter (vor allem inhaltliche, kulturelle und künstlerische Bedeutung, aber z.B. auch die Setzung von wichtigen interkulturellen oder sozialen Akzenten). Insgesamt stehen pro Jahr 9.000 Euro Fördermittel zu diesem Zwecke zur Verfügung.
Darüber hinaus kann eine Sachförderung in Form einer kostenfreien Nutzung der Studiobühne des Theaters in der Stadthalle für die Präsentation von Projekten und Veranstaltungen mit theatralem oder filmischem Charakter beantragt werden.
Gefördert werden sollen kulturelle Veranstaltungen, Projekte, Initiativen und Aktionen. Insbesondere:
- Projekte, die eine aktive Betätigung und ein hohes Maß an eigenschöpferischen und innovativen Anteilen verwirklichen.
- Angebote für ein Publikum, dessen kulturelle Bedürfnisse bislang nur gering oder gar nicht über die bestehenden Angebote abgedeckt wurden.
- Projekte und Veranstaltungen, die eindeutig über die bestehenden Angebotsstrukturen hinausweisen, sowie Angebote, die in Neumünster selten oder gar nicht gemacht werden.
- Projekte und Aktivitäten, die einen besonderen inhaltlichen Bezug zur Identität der Stadt und der Region besitzen, sowie identitätsstiftendende Projekte, die für überregionalen kulturellen Austausch, Zusammenarbeit und Resonanz sorgen.
- Darbietungen von Gruppen und Einzelpersonen, die aus Neumünster oder der näheren Umgebung stammen.
- Innovative Projekte, Veranstaltungen und Aktivitäten, die zukunftweisende Akzente im Bereich der freien Kulturarbeit setzen können.
- Angebote mit besonderer Programmqualität und originärem Charakter (vor allem inhaltliche, kulturelle und künstlerische Bedeutung, aber z.B. auch die Setzung von wichtigen interkulturellen oder sozialen Akzenten).
- Pilot-Kooperationsprojekte, die die Zusammenarbeit bislang noch nicht kooperierender Partner ermöglichen und zur Bildung neuer Netzwerke beitragen, sowie Projekte mit nachhaltiger Bedeutung (Vorrang der Förderung von Prozessen vor reiner Eventkultur).
- Projekte von Personen, die erstmalig kulturelles Engagement entwickeln zur Öffnung der Kulturlandschaft für neue Akteure und Zielgruppen.
Förderungsfähig sind Projekte, Veranstaltungen und Aktivitäten aus den Bereichen Musik, Theater, Bildende Kunst, Film, Fotografie, Tanz, Literatur, Soziokultur und Medienkunst, die nach Art und Qualität geeignet erscheinen, das kulturelle Angebot in unserer Stadt zu bereichern und ohne öffentliche Förderung nicht durchgeführt werden können.
- gastronomische Unternehmer, die die Veranstaltung zur beiläufigen Unterhaltung der Gäste anbieten
- Vorhaben, die ein angemessenes Verhältnis zwischen Einnahmen und Ausgaben nicht berücksichtigen oder die nicht nach dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit ausgerichtet sind
- Vorhaben, die üblicherweise im Rahmen der kulturellen Aktivitäten öffentlicher und halböffentlicher Institutionen und Verbände stattfinden (beispielsweise von Schulen, Kindertagesstätten, Kirchen, Gewerkschaften, Parteien, öffentliche Kultureinrichtungen u. a.)
- Bauinvestitionen
- Projekte, Veranstaltungen und Aktivitäten, deren Zweck ganz oder überwiegend gewinnorientiert ist und Veranstaltungen politischer Parteien.
- Veröffentlichungen (z. B. Kataloge, Bücher und Tonträger)
- Benefizveranstaltungen
- Veranstaltungen und Projekte, die nicht in Neumünster stattfinden
Förderanträge können laufend im Kulturbüro eingereicht werden. Über eine Förderung wird innerhalb von sechs Wochen nach Einreichung des Antrags entschieden.
Dem Antrag sind beizufügen: eine kurze Selbstdarstellung, ein Konzept des geplanten Projektes bzw. der Veranstaltung, ein verbindlicher Finanzierungsplan, aus dem alle voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben der Veranstaltung bzw. des Projektes in Einzeldarstellung ersichtlich sind. Zuschüsse von Dritten zählen auch zu den Einnahmen.
Der Antrag auf Förderung kann maximal zwölf Monate vor Beginn des Projektes gestellt werden.
Die Förderung darf nur insoweit und nicht eher angefordert werden, als sie innerhalb von zwei Monaten nach der Auszahlung für fällige Zahlungen zur Erfüllung des Förderzweckes benötigt wird.
Kulturbüro der Stadt Neumünster
Julius Pöhnert
Telefon 04321 942 3120
Kleinflecken 26 • 24534 Neumünster
Über die Gewährung der Zuschüsse entscheidet auf Grundlage der oben genannten Kriterien der Fachdienst Kultur der Stadt Neumünster.
Nach Erhalt der Förderzusage ist die Einverständniserklärung innerhalb von zwei Wochen zurückzuschicken. Geschieht dies nicht, kann die Förderzusage zurückgezogen werden. Innerhalb von zwei Monaten nach der Veranstaltung oder Beendigung des geförderten Projektes ist ein Verwendungsnachweis vorzulegen, aus dem die tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben der Veranstaltung bzw. des Projektes ersichtlich sind. Die Originalbelege sind dem Kulturbüro auf Anforderung zur Verfügung zu stellen. Der Stadt Neumünster ist auf Verlangen Einsicht in die Buchführung über die geförderten Maßnahmen zu gewähren. Für geförderte Kulturprojekte können Zwischennachweise gefordert werden.
Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Kulturbüro der Stadt Neumünster
Julius Pöhnert – E-Mail