Das Ortsrecht der Stadt Neumünster

Die "Ortsrechtssammlung der Stadt Neumünster" enthält die wesentlichen Rechtsvorschriften der Stadt Neumünster in den jeweils aktuellen Fassungen. Nicht aufgenommen wurden die Bebauungspläne mit Rücksicht auf deren umfangreiche Kartenwerke. Diese können ebenso wie die ursprünglichen Fassungen der Rechtsvorschriften sowie die dazu ergangenen Nachträge bei dem jeweils zuständigen Fachdienst der Stadt Neumünster eingesehen werden.

Die Ortsrechtssammlung dient lediglich der Information und ist nicht mit einer amtlichen Bekanntmachung gleichzusetzen. Sie wird vom Fachdienst Recht der Stadt Neumünster bearbeitet, der regelmäßig und zeitnah Änderungen zum bislang geltenden Recht einarbeitet. Eine Gewähr für die Aktualität der jeweiligen Rechtsvorschrift ist damit allerdings nicht verbunden.

Sie haben Anregungen, Verbesserungsvorschläge oder Korrekturhinweise zum Ortsrecht? Dann schreiben Sie uns bitte eine E-Mail.