Lebensmittelüberwachung
Die Überwachung von Lebensmitteln und das Einschreiten, zum Beispiel beim Verkauf verdorbener Lebensmittel, gehört nicht zu den Aufgaben des Gesundheitsamtes. Hierfür ist die Lebensmittelüberwachung des Veterinäramtes zuständig. Bitte wenden Sie in diesen Fällen gerne per E-Mail an veterinaer@neumuenster.de.