Hebammen-Förderung

Die Stadt Neumünster fördert freiberufliche Hebammen

Als Teil des "Handlungskonzeptes Armut" hat die Stadt Neumünster 2017 die Förderung von freiberuflichen Hebammen vorgelegt, denn die Wochenbettbetreuung durch eine Hebamme ist ein Faktor, der einen guten Start ins Familienleben ermöglicht. Der Beschluss für die Förderung erfolgte 2020.
Um Fachkräfte für die Familien der Stadt zu gewinnnen (und zu halten), gibt es eine Reihe von Angeboten.

Bei Fragen rund um die Hebammenförderung der Stadt Neumünster wenden Sie sich gern an die Netzwerkkoordination Frühe Hilfen (Geschäftszimmer):

Familien- und Jugendhilfe
Plöner Straße 2
24534 Neumünster
Telefon 04321 942 2374
E-Mail asd@neumuenster.de

Support für Hebammen

  • Für die Niederlassung und Tätigkeit als freiberufliche Hebamme schüttet die Stadt Neumünster einen Zuschuss von 5000 Euro aus.
  • Der Gründungszuschuss ist drei Jahre lang an einen jährlichen Verwendungsnachweis gebunden (kurzer Abriss, wie viele Familien versorgt wurden).
  •  Die Summe ist an die Gründung bzw. an die Aufnahme der Tätigkeit gebunden, sie soll den Start in die Selbstständigkeit erleichtern.
  •  Innerhalb von drei Jahren muss der Betrag gestaffelt erstattet werden, sollte die Tätigkeit in Neumünster aufgegeben werden.
  •  Zugangsvoraussetzung ist die Anmeldung der Selbstständigkeit im Fachdienst Gesundheit, mit dieser wenden Sie sich bitte formlos an Frau Homfeldt.

Ansprechpersonen für die Förderung sind:

Familien- und Jugendhilfe (inhaltlich)
Telefon 04321 942 2374

Sina Koslowski (finanziell)
Telefon 04321 942 2507

Um die Wochenbettbetreuung insbesondere im Innenstadtbereich zu erleichtern, übernimmt die Stadtverwaltung die Kosten für die Ausnahmegenehmigung zum Parken, das im Rahmen der dienstlichen Verrichtung als Hebamme im Stadtgebiet Neumünster erforderlich ist.

  • Die freiberuflichen Hebammen werden über das Netzwerk der Frühen Hilfen über aktuelle Entwicklungen in der Stadt informiert.
  • Für die Teilnahme an den Netzwerktreffen kann eine Aufwandsentschädigung (E-Mail) von 35 Euro pro Stunde beantragt werden.

Sie sind an der Weiterbildung zur Familienhebamme interessiert? Die Stadt Neumünster möchte Sie dabei unterstützen.
Für individuelle Förderbedingungen sprechen Sie uns gern an.