Stadträte der Stadt Neumünster
Ebenso wie der Oberbürgermeister sind Stadträte Beamte auf Zeit. Ihre Amtszeit beträgt sechs Jahre. Sie leiten jeweils ein Sachgebiet, das aus mehreren Fachdiensten und Abteilungen besteht.
Die Ratsversammlung wählt in Neumünster mehrere Stadträte. Gewählt werden kann nur, wer zu gemeindlichen Ehrenämtern wählbar ist und im Fall der Erstwahl am Wahltag das 60. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Die Stadträte sind für die Erfüllung der Aufgaben des Sachgebiets gegenüber dem Oberbürgermeister verantwortlich.
Das Organigramm der Stadtverwaltung
Hier können Sie sich über das Organigramm einen Überblick über die Struktur der Verwaltung der Stadt Neumünster verschaffen.
Stand: September 2022
Erster Stadtrat
Michael Knapp
Neues Rathaus • Großflecken 59
Zimmer 2.8 (2. Etage, Südflügel)
Telefon 0 43 21 942 26 41
Telefax 0 43 21 942 26 64
E-Mail
Vorzimmer:
Sandra Düll
Zimmer 2.12
Telefon 0 43 21 942 26 51
E-Mail
Zuständig für das Sachgebiet II: Bürgerservice, öffentliche Sicherheit und Ordnung; Haushalt und Finanzen; Feuerwehr, Rettungsdienst, Katastrophenschutz
Stadtrat
Carsten Hillgruber
Neues Rathaus • Großflecken 59
Zimmer 2.13 (2. Etage, Südflügel)
Telefon 0 43 21 942 23 95
Telefax 0 43 21 942 22 85
E-Mail
Vorzimmer:
Kirsten Sommer
Zimmer 2.15
Telefon 0 43 21 942 24 95
E-Mail
Zuständig für das Sachgebiet III: Schule, Kultur, Jugend und Sport; Soziale Hilfen; Gesundheit; Frühkindliche Bildung; Familien- und Jugendhilfe
Stadtbaurätin
Sabine Kling
Stadthaus • Brachenfelder Straße 1 - 3
24534 Neumünster
Zimmer 1.7 (1. Etage)
Telefon 0 43 21 942 27 68
Telefax 0 43 21 942 27 63
E-Mail
Vorzimmer:
Britta Kläschen
Zimmer 1.9
Telefon 0 43 21 942 27 69
E-Mail
Zuständig für das Sachgebiet IV: Stadtplanung und -entwicklung; Umwelt und Bauaufsicht; Gebäudemanagement; Tiefbau und Grünflächen; Technisches Betriebszentrum