Stadträte der Stadt Neumünster

Ebenso wie der Oberbürgermeister sind Stadträte Beamte auf Zeit. Ihre Amtszeit beträgt sechs Jahre. Sie leiten jeweils ein Sachgebiet, das aus mehreren Fachdiensten und Abteilungen besteht.

Die Ratsversammlung wählt in Neumünster mehrere Stadträte. Gewählt werden kann nur, wer zu gemeindlichen Ehrenämtern wählbar ist und im Fall der Erstwahl am Wahltag das 60. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Die Stadträte sind für die Erfüllung der Aufgaben des Sachgebiets gegenüber dem Oberbürgermeister verantwortlich.

Hier können Sie sich über das Organigramm einen Überblick über die Struktur der Verwaltung der Stadt Neumünster verschaffen.

Stand: September 2022

Erster Stadtrat

Michael Knapp

Neues Rathaus • Großflecken 59
Zimmer 2.8 (2. Etage, Südflügel)
Telefon 0 43 21  942 26 41
Telefax 0 43 21  942 26 64
E-Mail

Vorzimmer:
Sandra Düll
Zimmer 2.12
Telefon 0 43 21  942 26 51
E-Mail

Zuständig für das Sachgebiet II: Bürgerservice, öffentliche Sicherheit und Ordnung; Haushalt und Finanzen; Feuerwehr, Rettungsdienst, Katastrophenschutz

Stadtrat

Carsten Hillgruber

Neues Rathaus • Großflecken 59
Zimmer 2.13 (2. Etage, Südflügel)
Telefon 0 43 21  942 23 95
Telefax 0 43 21  942 22 85
E-Mail

Vorzimmer:
Kirsten Sommer
Zimmer 2.15
Telefon 0 43 21  942 24 95
E-Mail

Zuständig für das Sachgebiet III: Schule, Kultur, Jugend und Sport; Soziale Hilfen; Gesundheit; Frühkindliche Bildung; Familien- und Jugendhilfe

Stadtbaurätin

Sabine Kling

Stadthaus • Brachenfelder Straße 1 - 3
24534 Neumünster
Zimmer 1.7 (1. Etage)
Telefon 0 43 21  942 27 68
Telefax 0 43 21  942 27 63
E-Mail

Vorzimmer:
Britta Kläschen
Zimmer 1.9
Telefon 0 43 21  942 27 69
E-Mail

Zuständig für das Sachgebiet IV: Stadtplanung und -entwicklung; Umwelt und Bauaufsicht; Gebäudemanagement; Tiefbau und Grünflächen; Technisches Betriebszentrum