Umweltbezogener Gesundheitsschutz

Der umweltbezogene Gesundheitsschutz soll die Bevölkerung vor negativen gesundheitlichen Auswirkungen durch Umwelteinflüsse schützen. Er befasst sich mit den gesundheitlichen Risiken und Beeinträchtigungen durch Umweltbelastungen sowie mit möglichen Schutzmaßnahmen.

Diese Aufgabe ist in § 9 des Gesetzes über den Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGDG) verankert.

Zuständig sind die folgenden Träger:

  • auf Landesebene: Gesundheitsministerium und Landesamt für soziale Dienste
  • in Kreisen und kreisfreien Städten: Gesundheitsämter und Fachdienste Gesundheit und Umwelt

In Neumünster werden diese Aufgaben sowohl vom Fachdienst Gesundheit als auch vom Umweltamt der Stadt Neumünster wahrgenommen.

Aufgabe des Gesundheitsamtes: Beratung für Privatpersonen

Der Fachdienst Gesundheit bietet in bestimmten Fällen Beratungen an, beispielsweise bei Schädlingsbefall in Wohngebäuden. In Zusammenarbeit mit dem Ordnungsamt und dem Bauamt überprüfen wir auch Immobilien, bei denen Verwahrlosung oder eine Gefährdung der Bewohnerinnen und Bewohner zu befürchten ist. Für diese Angelegenheiten sind jedoch in erster Linie die jeweiligen Eigentümerinnen und Eigentümer zuständig. Bitte suchen Sie daher zunächst den Kontakt zu Ihrer Vermieterin oder Ihrem Vermieter. Sollte dieser seinen Verpflichtungen nicht nachkommen, können Sie sich gerne an uns wenden.

Aufgaben des Umweltamtes: Strategie, Überwachung und Genehmigungen

Das Umweltamt beobachtet und bewertet die Auswirkungen der Umwelt auf die menschliche Gesundheit, um Risiken frühzeitig zu erkennen. Es entwickelt Strategien und konkrete Maßnahmen, die diese Risiken verhindern oder minimieren. Zu den Aufgaben des Umweltamtes gehören auch die Bearbeitung von Bürgerbeschwerden, die Überwachung von Gewerbebetrieben und die Erteilung von Genehmigungen im Bereich des Gewässer- und Immissionsschutzes.