Auto abmelden

Bis auf Weiteres laufen alle Vorgänge ausschließlich über die Online-Terminvergabe!

Online-Außerbetriebsetzung Ihres Kfz

Fahrzeuge (Kfz) und Anhänger, die vom 1. Januar 2015 an zugelassen werden, können online außer Betrieb gesetzt werden. Voraussetzung ist u.a., dass Sie über einen neuen Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion verfügen, um Ihre persönlichen Daten zu bestätigen.

Welche Unterlagen benötigen Sie für welches Anliegen?