Auto abmelden
Bis auf Weiteres laufen alle Vorgänge ausschließlich über die Online-Terminvergabe!
Fahrzeug online abmelden
Online-Außerbetriebsetzung Ihres Kfz
Fahrzeuge (Kfz) und Anhänger, die vom 1. Januar 2015 an zugelassen werden, können online außer Betrieb gesetzt werden. Voraussetzung ist u.a., dass Sie über einen neuen Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion verfügen, um Ihre persönlichen Daten zu bestätigen.
- Zugang zum Online-Portal, über das Sie die Außerbetriebsetzung beantragen können
- Ausführliche Informationen, Flyer, Fallbeispiele und Kurzfilme zur internetbasierten Fahrzeugzulassung und zur internetbasierten Außerbetriebsetzung finden Sie auch auf den Seiten des
Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI).
Welche Unterlagen benötigen Sie für welches Anliegen?
- Eine Übersicht von A wie Ausfuhrkennzeichen bis V wie Verkauf eines zugelassenen Kraftfahrzeugs finden Sie auf der Seite "Benötigte Unterlagen".