Wahlen und Abstimmungen
Gemeindewahl am 14. Mai 2023
Wahlvorschlagsportal online
Die Gemeindewahl 2023 findet am 14. Mai 2023 statt. Ab sofort steht den politischen Parteien, Wählergruppen und Wahlberechtigen ein Onlineportal für die Erstellung von Wahlvorschlägen zur Verfügung. Das Wahlvorschlagsportal erleichtert als Onlinedienst diesen die Erstellung von Wahlvorschlägen, indem die Vordrucke für die Gemeindewahl 2023 bequem online ausgefüllt, verwaltet, heruntergeladen und ausgedruckt werden können. Eine benutzerfreundliche Menüführung, ergänzende Hilfetexte sowie Zusatzfunktionen, wie die Autovervollständigung von Adresseingaben, unterstützen bei der Dateneingabe.
Warnmeldungen und eine abschließende Plausibilitäts- und Vollständigkeitskontrolle weisen auf mögliche Unstimmigkeiten hin, so dass Fehleingaben überprüft und noch vor der Einreichung des Wahlvorschlags berichtigt werden können.
Die Zugangsdaten können Sie per E-Mail oder telefonisch bei der Stadt Neumünster beantragen:
E-Mail: wahlen@neumuenster.de
Telefon: 04321 942 2305
Über den nachfolgenden Link können Sie auf das Portal zugreifen, sobald Sie über Benutzerkennung und Passwort verfügen:
Allgemeine Informationen und rechtliche Grundlagen zur Kommunalwahl
Das Land Schleswig-Holstein hält eine Seite mit zahlreichen Informationen zur Kommunalwahl bereit:
Informationen zum Wahlvorschlagsverfahren für die Kommunalwahl
Bitte nutzen Sie, wenn möglich, unser Online-Wahlvorschlagsportal für die Aufstellung der Kandidaten und Kandidatinnen.
Vorzulegende Unterlagen sind bei Parteien und Wählergruppen:
- für die unmittelbaren Wahlvorschläge: Anlage 8 zu § 23 Abs. 1 GKWO
- für die Listenwahlvorschläge: Anlage 9 zu § 23 Abs. 1 GKWO
- Erklärung als Bewerber/-in: Anlage 12 zu § 25 Abs. 1 GKWO
- Bescheinigung der Wählbarkeit je Bewerber/-in: Anlage 14 zu § 25 Abs. 1 GKWO
- Versicherung an Eides statt
- je Bewerber/-in, die oder der nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt: Anlage 15 zu § 25 Abs. 1 GKWO
- Erklärung der Versammlungsleitung über die Aufstellung von Bewerbern/Bewerberinnen: Anlage 17 zu § 25 Abs. 1 GKWO
Bitte fügen Sie auch die Satzung Ihrer Partei oder Wählergruppe sowie das Protokoll der Sitzung über die Vorstandswahl bei.
Vorzulegende Unterlagen bei Einzelbewerbern/-bewerberinnen sind:
- Formular unmittelbarer Wählvorschlag: Anlage 8 zu § 23 Abs. 1 GKWO
- Erklärung als Bewerber/-in: Anlage 12 zu § 25 Abs. 1 GKWO
- Bescheinigung der Wählbarkeit je Bewerber/-in: Anlage 14 zu § 25 Abs. 1 GKWO
- Versicherung an Eides statt
- für Bewerber/-innen, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen: Anlage 15 zu § 25 Abs. 1 GKWO
Die Einreichungsfrist für die Unterlagen endet am 20. März 2023 (18:00 Uhr).
Bitte füllen Sie die Unterlagen vollständig und sorgfältig aus und reichen Sie diese komplett ein. Die Einreichungsfrist nutzen Sie bitte nicht bis zum Ende aus! Das erleichtert die Vorprüfung und räumt die Möglichkeit ein, Mängel, die die Gültigkeit der Wahlvorschläge betreffen, rechtzeitig zu beheben.
Bewerbung als Wahlhelfer:innen
Die Stadt Neumünster sucht für die Kommunalwahl ca. 400 Wahlhelfer:innen zur Durchführung der Kommunalwahl am 14. Mai, die uns in den Wahllokalen im Stadtgebiet Neumünster unterstützen. Wir haben noch freie „Plätze“ zu vergeben. Vielleicht haben Sie Lust, uns bei dieser wichtigen Aufgabe zu helfen?
Was ist zu tun am Wahltag?
Sie werden in einem unserer Teams eingesetzt und stellen den korrekten Wahlablauf sicher, händigen Stimmzettel an die Wähler/innen aus und zählen im direkten Anschluss an die Wahldauer (8:00 Uhr bis 18:00 Uhr) die abgegebenen Stimmen aus. Der Einsatz im Wahllokal ist in Schichten aufgeteilt. Die Schichten werden um 07:30 Uhr im Wahllokal durch den/die Wahlvorsteher:in eingeteilt.
- Frühschicht: 7:30 Uhr bis 13:00 Uhr
- Spätschicht: 12:45 Uhr bis 18:00 Uhr
- Ab 18:00 Uhr treffen sich beide Schichten und zählen gemeinsam die Stimmen aus.
Die Auszählung dauert erfahrungsgemäß ca. zwei Stunden. Wer als Wahlvorsteher:in oder als Stellvertretende:r Wahlvorsteherin helfen möchte, muss schon in einem Wahllokal eingesetzt worden sein und zu einer verpflichtenden Schulung kurz vor der Wahl erscheinen.
Welche Aufwandsentschädigung kann ich erwarten?
Allen Wahlhelfern:innen wird für ihren ehrenamtlichen Einsatz eine Aufwandsentschädigung wie folgt ausgezahlt:
- Wahlvorsteher:in: 75,00 Euro
- Stellvertretende:r Wahlvorsteherin 75,00 Euro
- Beisitzer:in 40,00 Euro
Die Aufwandsentschädigung wird nach der Wahl direkt bar ausgezahlt.
Interessentinnen und Interessenten können sich gern per E-Mail unter wahlhelfer@neumuenster.de bei der Stadt Neumünster bewerben.
Bitte geben Sie immer folgenden Daten an:
- Name
- Anschrift
- Geburtsdatum
- Telefonnummer
- Stadtteil oder Wahlbezirk, an dem Sie eingesetzt werden möchten
Arbeitsgruppe Wahlen
Altes Rathaus
Großflecken 63 • 24534 Neumünster
Telefax 04321 942 2521
E-Mail
Arbeitsgruppenleiter
Mirco Lickfett
Zimmer 1.00
Telefon 04321 942 2305
E-Mail
Sprechzeiten
Montag | 08:00 bis 12:00 Uhr |
Dienstag | 08:00 bis 14:00 Uhr |
Mittwoch | geschlossen |
Donnerstag | 08:00 bis 12:00 Uhr 14:30 bis 17:30 Uhr |
Freitag | 08:00 bis 12:00 Uhr |
Wahlergebnisse im Rückblick
Oberbürgermeister-Wahl 2021
Das Endergebnis der Oberbürgermeister-Wahl am 09. Mai 2021 liegt vor. Das endgültige amtliche Ergebnis hat der Wahlausschuss festgestellt.
So wählten die Neumünsteraner/-innen bei der Stichwahl
- Das Endergebnis der Stichwahl am 30. Mai 2021
Landtagswahl am 08. Mai 2022
Bundestagswahl am 26. September 2021
- Die Wahlergebnisse für Neumünster können Sie hier am Wahlabend ab 18:00 Uhr verfolgen.
- Alle Informationen zur Bundestagswahl am 26.09.2021 erhalten Sie auf der Seite des Bundeswahlleiters.
Europawahl am 26. Mai 2019
Die Wahlergebnisse der Europawahl für Neumünster sowie die Gemeinden Wasbek und Bönebüttel in der Übersicht:
Neumünster
Wasbek
Bönebüttel
Gemeindewahl am 6. Mai 2018
- Amtliche Bekanntmachung vom 21. März 2018:
Zugelassene Wahlvorschläge für Gemeindewahl 2018 in Neumünster - Amtliche Bekanntmachung vom 11. Mai 2018:
Gemeindewahlausschuss – Ergebnis der Gemeindewahl 2018
Bundestagswahl am 24. September 2017
Ergebnis für den Wahlkreis 6 Plön/Neumünster
Landtagswahl am 7. Mai 2017
Oberbürgermeisterwahl am 10. Mai 2015
Europawahl 25. Mai 2014
Bürgerentscheid Großflecken 25. Mai 2014
Mit Beschluss vom 19. März 2013 hatte die Ratsversammlung das Verkehrskonzept Innenstadt, Teil Kfz-Verkehr, vom Grundsatz her bestätigt. D.h., dass entweder Variante 1 („weiche Verkehrsberuhigung“) oder Variante 2 („konsequente Verkehrsberuhigung“) umzusetzen ist. Vor einer endgültigen Festlegung sollte aber ein Verkehrsversuch durchgeführt werden.
Wesentliches Ziel des Verkehrskonzeptes ist es, durch eine Verkehrsberuhigung der Innenstadt, insbesondere am Großflecken, die durch den Kfz-Verkehr bedingten Emissionen zu reduzieren und damit die Aufenthaltsqualität zu erhöhen. Damit soll ein Beitrag zur Attraktivitätssteigerung und Stärkung des zentralen Innenstadtbereiches unter gleichzeitiger Gewährleistung einer guten Erreichbarkeit der Innenstadt geleistet werden.
Der Verkehrsversuch wurde im Zeitraum zwischen 15. Juli und 5. November 2013 durchgeführt. Wesentliche Maßnahme zur Verkehrsberuhigung der Innenstadt war ein temporäres Durchfahrtsverbot am Großflecken im Abschnitt zwischen Holstenstraße und Am Klostergraben in der Zeit von Montag bis Samstag zwischen 9 und 18 Uhr. Ausgenommen von dem Durchfahrtsverbot war der Parksuchverkehr zum Karstadt-Parkplatz sowie der Linienbusverkehr, Taxen und Lieferverkehr.
Der Verkehrsversuch wurde hinsichtlich seiner verkehrlichen Auswirkungen auf den Großflecken, die im Umfeld befindlichen Nebenstraßen sowie den Stadtring anhand zahlreicher Verkehrserhebungen untersucht. Die Ergebnisse und Auswertungen sind in einem Erläuterungsbericht zusammengefasst worden.
Am 25. Mai 2014 fand zeitgleich mit der Europawahl der Bürgerentscheid Großflecken statt (> Flyer). Die Bürger Neumünsters waren aufgerufen, über die zukünftige Verkehrsführung am Großflecken zu entscheiden. Die Frage des Bürgerentscheides lautete: „Sind Sie dafür, den Großflecken von Durchgangsverkehr freizuhalten?“
Gemeindewahl am 26. Mai 2013
- Amtliche Bekanntmachung vom 17. April 2013:
Zugelassene Wahlvorschläge für die Gemeindewahl 2013 - Amtliche Bekanntmachung vom 3. Juni 2013:
Ergebnisse der Gemeindewahl 2013 - Grafik – Sitzverteilung
Bundestagswahl 22. September 2013
Gemeindewahl 25. Mai 2008
Bundestagswahl und Landtagswahl am 27. September 2009
Oberbürgermeisterwahl am 7. Juni 2009
Dr. Olaf Tauras und Günter Humpe-Waßmuth waren um das Amt des Oberbürgermeisters der Stadt Neumünster gegeneinander angetreten.
Der neue Oberbürgermeister der Stadt Neumünster, Dr. Olaf Tauras, wurde in der Ratsversammlung am 7. Juli 2009 vereidigt. Der damalige Stadtpräsident Friedrich-Wilhelm Strohdiek nahm ihm kurz nach 17 Uhr den Amtseid ab. Am 01.09.2009 trat Dr. Tauras sein Amt als Oberbürgermeister an.
Europawahl am 7. Juni 2009
www.wahlen.sh
Auf dem Portal der Landesregierung – www.wahlen.sh – finden Sie ausführliche Informationen über Wahlen in Schleswig-Holstein. Auch barrierefreie Informationen in "Leichter Sprache", in vorgelesener Form und in Gebärdensprache (Video) werden dort angeboten.