Verkehrsaufsicht: Baustellen – Sondernutzungserlaubnis
Abteilung Straßenverkehrsangelegenheiten
Plöner Straße 27 • 24534 Neumünster
City-Parkhaus, Ecke Rudolf-Weißmann-Straße
2. Obergeschoss
Telefon 04321 942 0
Telefax 04321 942 2090
E-Mail
Gut zu erreichen
Rund ums Haus gibt es genug Parkplätze, um den Bedarf auch zu Spitzenzeiten zu decken. Parkplätze sind in der Parkhalle für unsere Besucherinnen und Besucher reserviert.
Mit dem Bus erreichen Sie uns über die Linien 6 und 14 (Haltestelle Rudolf-Weißmann-Straße oder Rathaus) – siehe auch SWN-Stadtverkehr.
Sprech-/Öffnungszeiten | |
---|---|
Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag | 08:00 bis 12:00 Uhr |
Mittwoch | geschlossen |
Donnerstag | 14:30 bis 17:30 Uhr |
Hierfür ist die Verkehrsaufsicht zuständig:
- Antrag auf Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen (PDF-Datei)
Arbeitsstellen, die sich auf den Straßenverkehr auswirken (zum Beispiel Aufgrabungen im Straßenraum, Straßenbau, Arbeiten im Seitenraum) müssen gesichert werden.
Mindestens 14 Tage vor Beginn der Arbeiten muss der Unternehmer von der zuständigen Behörde Anordnungen darüber einholen, wie die Arbeitsstelle abzusperren und zu kennzeichnen ist und wie der Verkehr zu beschränken, zu regeln und zu leiten ist.
Voraussetzungen:
Welche verkehrlichen Maßnahmen zur Sicherung der Arbeitsstelle erforderlich sind, ist immer im Einzelfall zu prüfen. Dem Bauunternehmer und der Straßenverkehrsbehörde stehen dabei die Richtlinien zur Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA) zur Verfügung sowie Regelpläne für alle möglichen Sicherungsmaßnahmen.
Verfahrensablauf:
Der Unternehmer hat bereits in der Planungsphase der Arbeitsstelle anhand der örtlichen Gegebenheiten zu prüfen, welche Verkehrssicherungsmaßnahmen erforderlich und angemessen sind. Im Anschluss daran ist bei der Verkehrsbehörde ein schriftlicher Antrag auf Anordnung der Verkehrssicherungsmaßnahmen zu stellen. Die zuständige Behörde prüft den Antrag sowie die eingereichten Unterlagen und hört die zu beteiligenden Stellen (unter anderem Polizei und Straßenbaubehörde) an. Gegebenenfalls wird mit allen Beteiligten eine Ortsbesichtigung durchgeführt, um vor Ort die notwendigen Maßnahmen abzustimmen. Die erforderlichen Maßnahmen werden anschließend gegenüber dem Bauunternehmer angeordnet, der diese Maßnahmen auszuführen hat.
Für Maßnahmen, die sich auf den Straßenverkehr auswirken, ist ein
► Antrag auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis (PDF-Datei)
zu stellen:
- Stellschilder/Plakate (Werbung für Veranstaltungen im öffentlichen Straßenverkehr)
► Plakatierungen innerhalb von Ortsdurchfahrten: Genehmigung online beantragen - Halteverbot (z.B. bei Umzügen)
- Gerüste, Container, Hubsteiger, Bauzäune
- Warenauslagen und Kundenstopper
- Infostände
- Parkerleichterungen (PDF-Antragsformular) z.B. für Handwerker und Pflegedienstfahrzeuge
- Ausnahmegenehmigung (PDF-Antragsformular) z.B. für Handwerker und Pflegedienste
- Ausnahmegenehmigungen nach der StVO
- Ausnahme vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot (Ferienreiseverordnung) – Leistung online beantragen
Im Ortsrecht finden Sie unter "2. Sicherheit und Ordnung" die aktuell geltende Sondernutzungssatzung:
- 2.2.1 Satzung über die Sondernutzung an öffentlichen Straßen in der Stadt Neumünster
und die aktuell geltende Gebührensatzung
- 2.2.2 Gebührensatzung über die Sondernutzung an öffentlichen Straßen in der Stadt Neumünster