Gesundheitsuntersuchungen für Kinder und Jugendliche

Der Kinder- und Jugendgesundheitsdienst führt folgende Untersuchungen durch:

  • Einschulungsuntersuchungen
  • Sonderpädagogische Gutachten (bei Schulschwierigkeiten, im Auftrag der Schule)
  • Freiwillige schulärztliche Untersuchung in der Klassenstufe 8
  • Sportleistungskurs-Untersuchungen (im Auftrag von Schulen mit Oberstufe)  
  • weitere Begutachtungen (im Auftrag von Behörden)

Damit erfüllen wir den gesetzlichen Auftrag gemäß § 7 des Gesundheitsdienstgesetzes des Landes Schleswig-Holstein (GDG), § 27 des Schleswig-Holsteinischen Schulgesetzes und der Landesverordnung über schulärztliche Aufgaben.

Einschulungsuntersuchung

Jedes Kind, das bis zum 30. Juni des Einschulungsjahres das 6. Lebensjahr vollendet hat, ist schulpflichtig und muss an der Untersuchung teilnehmen. Dabei achten wir besonders auf gesundheitliche Beeinträchtigungen und Entwicklungsverzögerungen.

Den Untersuchungstermin teilt Ihnen die zuständige Grundschule mit.

Nach der Untersuchung informieren wir Sie als Eltern und die Schule über einen eventuellen Förderbedarf und weitere Untersuchungen.

In Sonderfällen können Sie beim Schulamt eine Beurlaubung beantragen. Auf Antrag ist auch eine vorzeitige Einschulung für „Kann-Kinder“ möglich. Kann-Kinder sind Kinder, die zwischen dem 01. Juli und dem 31. Dezember des Einschulungsjahres 6 Jahre alt werden.

Bitte bringen Sie folgende Unterlagen zur Einschulungsuntersuchung mit:

  • gelbes Vorsorgeheft
  • Impfausweis
  • ausgefüllter Fragebogen (kann online ausgefüllt werden, den Link erhalten Sie mit der Einladung)
  • alle vorhandenen Arztbriefe seit der Geburt des Kindes

Wenn Sie kein Deutsch oder Englisch sprechen, bringen Sie bitte einen Dolmetscher oder eine Dolmetscherin mit. Dies kann auch ein erwachsener Freund oder ein Familienmitglied sein.
Falls Sie Ihr Kind nicht zur Untersuchung begleiten können, benötigen wir von Ihnen folgende Unterlagen:

  • unterschriebene Schweigepflichtentbindung 
  • unterschriebene Vollmacht 

So läuft die Gesundheitsuntersuchung ab:

  • Durchführung von Hör- und Sehtests
  • Messen der Körpergröße und Wiegen
  • ärztliches Gespräch
  • körperliche Untersuchung
  • Besprechung der Ergebnisse

Weitere Informationen zum Ablauf der Einschulungsuntersuchung finden Sie auf der Website des Landes Schleswig-Holstein: Schuleingangsuntersuchung.

Sonderpädagogisches Gutachten

Um einen sonderpädagogischen Förderbedarf festzustellen, müssen sich Schülerinnen und Schüler zu einer schulärztlichen Untersuchung im Gesundheitsamt vorstellen. Die Rechtsgrundlage hierfür ist § 27 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 2 SchulG. Diese Untersuchung ist ebenfalls verpflichtend.

Bitte kommen Sie mit Ihrem Kind zu dem von der Schule genannten Termin in den Fachdienst Gesundheit der Stadt Neumünster (Meßtorffweg 8, 24534 Neumünster, Anmeldung im Zimmer 37/38, 1. Stock).

Bitte bringen Sie folgende Unterlagen zur sonderpädagogischen Untersuchung mit:

  • gelbes Vorsorgeheft und Impfausweis
  • Arztbriefe über Krankenhausaufenthalte oder andere ärztliche Behandlungen Ihres Kindes (Vorbefunde)

Wir freuen uns, Sie und Ihr Kind zur Untersuchung im Fachdienst Gesundheit willkommen zu heißen.
Ihr schulärztliches Team