Bildung und Teilhabe (Jugend-aktiv-Plus)
Neues Rathaus
24534 Neumünster • Großflecken 59
1. Etage, Nordflügel
E-Mail
Frau Lindenau (Buchstaben A - J) | Telefon 04321 942 2355 |
Frau Dumath (Buchstaben K - Z) | Telefon 04321 942 2722 |
Wer hat Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe?
Kinder und Jugendliche aus Familien, die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Hilfe zum Lebensunterhalt, Kindergeldzuschlag, Wohngeld oder Leistungen nach § 2 des Asylbewerberleistungsgesetzes beziehen.
Das Bildungspaket erhalten Kinder und Jugendliche bis 25 Jahre. Die Leistungen zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben bekommt man nur bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.
Welche Leistungen gibt es?
- Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten
- Schulbedarf
- Schülerbeförderungskosten
- Lernförderung in besonderen Einzelfällen
- Zuschuss zum Mittagessen
- Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben
Wo kann der Antrag gestellt werden?
Empfänger von Arbeitslosengeld II (Hartz IV) wenden sich bitte direkt an das Jobcenter Neumünster in der Friedrichstraße.
Empfänger von Sozialgeld, Wohngeld, Kindergeldzuschlag, Hilfe zum Lebensunterhalt oder Leistungen nach § 2 des Asylbewerberleistungsgesetzes wenden sich bitte an die Wohngeldstelle der Stadt Neumünster, Großflecken 59.
Anträge
- Antragsvordruck für Empfänger von Wohngeld und Kinderzuschlag (PDF-Datei)
- Anlage zum Antrag für Empfänger von Sozialgeld, Hilfe zum Lebensunterhalt oder Leistungen nach §2 Asylbewerberleistungsgesetz (PDF-Datei)
- Bildung und Teilhabe: Merkblatt für Kundinnen/Kunden des Jobcenters Neumünster und der Stadt Neumünster für die Leistungen von Bildung und Teilhabe (PDF-Datei)
Online-Antrag
Hier geht es zum Antragsmanager, der Sie bei allen Formalitäten unterstützt: Bildung- und Teilhabe – Antrag
Fragen und Antworten
Dann wenden Sie sich bitte an das für Sie zuständige Jobcenter.
Haben Sie Kinder und beziehen Sie eine der folgenden Hauptleistungen, können Sie einen Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe stellen:
- Wohngeld
- Kinderzuschlag
- Hilfe zum Lebensunterhalt
- Grundsicherung im Alter und bei voller Erwerbsminderung
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Bildung und Teilhabe soll es Ihren Kindern ermöglichen, an Aktivitäten im Kindergarten, in der Schule und auch in den sportlichen und kulturellen Bereichen teilzunehmen und nicht aufgrund finanzieller Umstände ausgeschlossen zu werden.
Das Bildungspaket steht Kindern und Jugendlichen (Kindergartenkindern und Schülern) bis zu einem Alter von 25 Jahren zu.
Die Leistung zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben kann bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gewährt werden.
Schülerinnen und Schüler sind alle Personen, die
- noch keine 25 Jahre alt sind
- eine allgemeinbildende oder berufsbildende Schule besuchen und
- keine Ausbildungsvergütung erhalten.
Eintägige Schulausflüge/Kita-Ausflüge sowie mehrtägige Klassenfahrten/Kitafahrten
- Für Schülerinnen und Schüler und für Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen, können auf Antrag die von dieser Einrichtung in Rechnung gestellten, tatsächlichen Kosten für eintägige Ausflüge und für mehrtägige Kita-Ausflüge übernommen werden.
Hinweis zu den mehrtägigen Fahrten:
Diese Kosten werden auf Nachweis direkt gezahlt. Die Eltern legen das offizielle Schreiben der Schule (Ziel, Zeitraum, Kosten, Fälligkeit der Zahlung und Bank-verbindung der Lehrkraft müssen ersichtlich sein) vor.
Die Kosten werden direkt angewiesen.
Hinweis zu eintägigen Ausflügen:
Die Kostenübernahme für eintägige Ausflüge erfolgt über die Bildungskarte.
- Schülerbeförderungskosten
• Die Kosten der Schülerbeförderung können auf Antrag übernommen werden.
Wenn die nächstgelegene Schule besucht wird und diese nicht zu Fuß oder mit dem Fahrrad erreicht werden kann, werden die notwendigen Schülerbeförderungskosten als Geldleistung übernommen.
Die Übernahme von Schülerbeförderungskosten erfolgt ab einer Entfernung von 2 Kilometern für Kinder von der 1. bis zur 4. Klasse und von 4 Kilometern ab der 5. Klasse.
Maßgeblich ist der kürzeste Weg zwischen Wohnung und Schule.
- Lernförderung in besonderen Einzelfällen
Mit der außerschulischen Lernförderung werden auf Antrag in Ausnahmefällen die von den Schulen und schulnahen Trägern (z. B. Fördervereinen) organisierten Förderangebote ergänzt.
Diese in der Regel kostenfreien Angebote sind vorrangig zu nutzen. Nur wenn das Erreichen des Klassenziels (Versetzung in die nächste Klassenstufe oder ein ausreichendes Leistungsniveau) ohne eigenes Verschulden der Schülerin/des Schülers (z.B. unentschuldigte Fehlzeiten) gefährdet ist und eine Verbesserung nur mit Hilfe einer außerschulischen Lernförderung kurzfristig erreicht werden kann, kommt diese Leistung in Betracht.
Für das Erreichen einer besseren Schularten-Empfehlung (z. B. Übertritt auf ein Gymnasium) kann keine außerschulische Lernförderung gewährt werden.
- Gemeinschaftliches Mittagessen in Schulen und Kindertagesstätten
Wenn in Schulen, Kindertageseinrichtungen oder in der Kindertagespflege ein gemeinsames Mittagessen angeboten wird, können die Kosten hierfür auf Antrag übernommen werden.
Die Kostenübernahme erfolgt über die Bildungskarte.
- Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf
Schülerinnen und Schüler erhalten jeweils zum Beginn eines Schulhalbjahres einen Geldbetrag.
Dieser Zuschuss soll die Anschaffungen wie Schulranzen, Sportzeug sowie Schreib-, Rechen- und Zeichenmaterial erleichtern.
Hierfür ist eine gesonderte Antragstellung nur notwendig, wenn Sie Wohngeld oder Kinderzuschlag beziehen.
Aktuell beträgt dieser zum 01. August 2023 116,00 Euro und zum 01. Februar 2024 65,00 Euro.
Die Beträge werden laufend angepasst.
- Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren erhalten auf Antrag ein Budget in Höhe von 15 Euro monatlich.
Die Leistung kann individuell eingesetzt werden zum Beispiel für:
• Aktivitäten in den Bereichen Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit (wie Fußballverein, Schwimmkurse auch Babyschwimmen)
• Unterricht in künstlerischen Fächern (wie Musikunterricht)
• Angeleitete Aktivitäten der kulturellen Bildung (nicht reine Eintrittsgelder)
• die Teilnahme an Freizeiten (wie Pfadfinder, Sportfreizeit)
Die Kostenübernahme erfolgt über die Bildungskarte.
- Bildung und Teilhabe ist eine nachrangige Leistung, diese kann somit erst bearbeitet werden, wenn Ihre Hauptleistung bewilligt wurde.
- Sie stellen Ihren Antrag schriftlich mit dem dafür vorgesehen Formular oder mithilfe des Onlinedienstes. Das Formular können Sie per E-Mail oder per Post an uns senden oder gerne auch in den Briefkasten des Rathauses einwerfen.
• Bei Bezug von Wohngeld oder Kinderzuschlag muss für eine erneute Bewilligung immer ein neuer Antrag gestellt werden. Dieser Antrag kann erst gestellt werden, wenn die Hauptleistung beantragt oder bewilligt wurde.
• Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei voller Erwerbsminderung sowie bei dem Bezug von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz muss einmalig ein Antrag gestellt werden, danach erfolgt eine automatische Weiterbewilligung.
- Wir prüfen Ihren Antrag und senden Ihnen die Bescheide zu.
- Der Bewilligungszeitraum hängt von Ihrer Hauptleistung ab.
- Formeller Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe (jedes Kind benötigt ein eigenes Antragsformular)
- Für Schülerinnen und Schüler unter 6 Jahren und ab 15 Jahren wird eine aktuelle Schulbescheinigung benötigt.
- Wenn als Hauptleistung Kinderzuschlag bezogen wird, reichen Sie bitte zusätzlich zum Antrag den aktuellen Bescheid über Kinderzuschlag ein.
Der Antrag ist innerhalb des Bewilligungszeitraumes Ihrer Hauptleistung zu stellen.
Die zustehenden Leistungen für Bildung und Teilhabe werden übereinstimmend mit Ihrer Hauptleistung bewilligt.
Über den Antrag wird unverzüglich entschieden.
Die Bearbeitungsdauer hängt unter anderem von der Vollständigkeit Ihrer Angaben und der Vorlage der für die Antragsbearbeitung erforderlichen Nachweise ab.
Rechtsgrundlagen
- § 28 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II)
- § 6 Bundeskindergeldgesetz (BKGG)
- § 34 Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII)
- § 2 Asylbewerberleistungsgesetz
- § 3 Asylbewerberleistungsgesetz
Rechtsbehelf
- Widerspruch
Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe.
Informationen für Leistungsanbieter
Über die digitale Bildungskarte werden den Kindern und Jugendlichen die folgenden Leistungen für Bildung und Teilhabe online zur Verfügung gestellt:
- Mittagsverpflegung und Ausflüge in Schulen und Kindertagesstätten,
- soziokulturelle Teilhabe, z.B. für Mitgliedsbeiträge in Sportvereinen, Musikunterricht oder Kursangebote der Volkshochschule etc., sogenanntes „15,00 €-Budget“
- Diese Leistungen können über die Internetseite www.bildungs-karte.org online vom Kind überwiesen oder vom Anbieter abgerufen werden. Die Abrechnung dieser Transaktionen erfolgt einmal monatlich automatisch, ohne dass es hierfür einer Rechnungsstellung bedarf.
Jede Buchung wird im System sofort als Transaktion gespeichert und stellt quasi eine Überweisungszusage dar.
Am Ende eines Monats werden alle Transaktionen zugunsten eines Anbieters zusammengefasst und auf dessen Konto überwiesen.
Dieser Vorgang wird in einer Gutschrift dargestellt.
Die Stornierung einer Transaktion ist nur durch den Anbieter möglich.
Dies soll gewährleisten, dass der Anbieter auf zugesagte Beträge vertrauen kann. In Ausnahmefällen kann eine Transaktion nach Rücksprache mit dem Anbieter von der Stadt Neumünster storniert werden, wenn ein Kind eine Transaktion versehentlich ausgelöst hat.
Sie können Ihre eigenen Daten jederzeit selbst ändern. Bei relevanten Änderungen (z.B. Änderung der Bankverbindung) erhält das Jobcenter Neumünster (in Kooperation mit der Stadt Neumünster) eine Benachrichtigung per E-Mail.
Der Abrechnungslauf erfolgt am letzten Tag des Kalendermonats. Für den Überweisungsweg rechnen Sie bitte maximal 14 Tage.
Da das Guthaben auf der Bildungskarte spätestens nach Ablauf von drei Monaten nach Ende des Bewilligungszeitraumes verfällt, empfehlen wir, eine Abbuchung der bei Ihnen in Anspruch genommenen Leistungen spätestens alle drei Monate vorzunehmen.
Bitte geben Sie Ihre E-Mail-Adresse als Benutzernamen ein und wählen die Funktion „Passwort vergessen?“
Danach geben Sie bitte erneut Ihre E-Mail-Adresse ein und lösen die Funktion „zurücksetzen“ aus.
Sie erhalten sofort eine E-Mail mit einem Link, über den Sie ein neues Passwort vergeben können.
Mit einer weiteren E-Mail werden Sie davon in Kenntnis gesetzt, dass Sie das neue Passwort nun nutzen können.
Bitte melden Sie sich zunächst auf der Internet-Seite www.bildungs-karte.org mit Ihrer E-Mail-Adresse als Benutzernamen und dem von Ihnen vergebenen Passwort auf Ihrer Anbieterseite an.
Wählen Sie dann auf der linken Menü-Leiste Punkt „Leistung abbuchen“ aus.
Dort geben Sie die Kartennummer des Kindes und den fälligen Betrag ein.
Im Feld „Verwendungszweck“ erscheint ein Vorschlag, den Sie selbst ergänzen oder überschreiben können.
Die Abbuchung muss von Ihnen danach nur noch einmal bestätigt werden. Diese wird danach sofort als Transaktion ausgewiesen.
Eine Überweisung erfolgt durch das Kind, bzw. dessen Eltern, zugunsten eines registrierten Anbieters.
Eine Abbuchung nimmt der registrierte Anbieter mit Hilfe der Kartennummer vom Bildungskonto des Kindes vor.
In beiden Fällen ist die Transaktion unmittelbar nach der Ausführung unter dem Menüpunkt „Meine Transaktionen“ sowohl beim Anbieter als auch beim Kind sichtbar.
Sie können die Registrierung über die Seite www.bildungs-karte.org auch selbst vornehmen.
Wir empfehlen Ihnen jedoch, uns den beigefügten Registrierungsvordruck ausgefüllt und unterschrieben zurückzugeben.
Das Jobcenter Neumünster übernimmt die Registrierung dann gern für Sie.
Eine Unterscheidung ist für Sie nicht erkennbar. Über die Bildungskarte ist sichergestellt, dass die Rechnung vom zuständigen Träger bezahlt wird. Diese Zuordnung erfolgt automatisch.
Judith Widell
Telefon: 04321 5586 207
Fax: 04321 5586 340
E-Mail: Jobcenter-Neumuenster.Bildung-Teilhabe@jobcenter-ge.de
Bildungskarte (Informationen für Kinder und Eltern)
Mit der Bildungskarte können die folgenden Leistungen für Bildung und Teilhabe in Anspruch genommen werden:
- Mittagsverpflegung und Ausflüge in Schulen und Kindertagesstätten
- Leistungen im Bereich Sport, Freizeit und Kultur, z.B. für Mitgliedsbeiträge in Sportvereinen, Musikunterricht oder Kursangebote der Volkshochschule etc., sogenanntes „15,00 €-Budget“
Die Bildungskarte erhalten Sie von der Stadt Neumünster zusammen mit der Erstbewilligung von Leistungen der Bildung und Teilhabe.
Bewahren Sie die Bildungskarte und das Schreiben mit Ihren Zugangsdaten auf.
Bei Folgeanträgen wird diese erneut beladen, da die Bildungskarte eine Gültigkeit von zehn Jahren hat.
Es kann sich von jedem beliebigen PC mit Internetzugang auf der Internetseite www.bildungs-karte.org mit der Kartennummer und dem Passwort angemeldet werden. Auf der Startseite sehen Sie sofort, welche Leistungen Ihnen zur Verfügung stehen.
Sie können hier außerdem nach Angeboten suchen, Ihren Kontostand kontrollieren und für einige Anbieter auch direkt Überweisungen vornehmen.
Erhalten Sie die Meldung, dass eine Überweisung ausgeschlossen ist, ist die Abbuchung nur durch den Leistungsanbieter möglich.
Bei nahezu allen Anbietern können gegen Vorlage der Bildungskarte Angebote bezahlt werden.
Wenn auch der Anbieter nicht über einen Internetzugang verfügen sollte, wenden Sie sich an Ihr Bildung und Teilhabe-Team der Stadt Neumünster.
Jede Buchung, die Sie selbst oder Ihr Anbieter für Sie vornimmt, wird sofort als Transaktin dargestellt.
Sie können also sofort sehen, welche Leistungen bereits bezahlt wurden.
Sie können Ihre Buchungen selbst nicht stornieren.
Wenden Sie sich einfach an Ihr Bildung und Teilhabe-Team der Stadt Neumünster. Wir helfen Ihnen weiter
Sofern Sie über eine E-Mail-Adresse verfügen und diese eingegeben haben, können Sie nach Eingabe Ihrer Kartennummer die Funktion „Passwort vergessen?“ nutzen.
Sie erhalten dann eine E-Mail mit einem Link, dem Sie bitte durch Anklicken folgen.
Dort vergeben Sie dann ein neues Passwort.
Die Änderung wird Ihnen in einer neuen E-Mail bestätigt und Sie haben nun wieder Zugang zu der Seite.
In allen anderen Fällen wende Sie sich gerne an Ihr Bildung-und-Teilhabe-Team der Stadt Neumünster.
Bitte melden Sie sich zunächst auf der Internet-Seite www.bildungs-karte.org mit Ihrer Kartennummer als Benutzernamen und dem von Ihnen vergebenen Passwort an.
Lösen Sie dann auf der linken Menü-Leiste den Button „Angebote bezahlen“ aus.
Im Kästchen Leistungserbringer wählen Sie den Anbieter des von Ihnen gewünschten Angebotes aus und tragen im Betragsfeld die Summe ein, die Sie überweisen möchten.
Im Feld „Verwendungszweck“ erscheint ein Vorschlag, den Sie selbst ergänzen oder überschreiben können.
Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrem Anbieter, welche Angaben er für eine reibungslose Zuordnung Ihrer Überweisung benötigt (z.B. Mitgliedsnummer).
Danach klicken Sie auf den Button „Absenden“ und erhalten noch einmal Gelegenheit, Ihre Angaben zu prüfen und zu korrigieren.
Dann bestätigen Sie Ihre Angaben erneut über „Absenden“.
Ihre Überweisung wird danach sofort als Transaktion ausgewiesen.
Viele Angebote können nur direkt beim Anbieter bezahlt werden.
Dazu sprechen Sie bitte mit Ihrer digitalen Bildungskarte bei dem Leistungsanbieter vor.
Dort wird die Abbuchung für Sie vorgenommen.
Grundsätzlich kann jeder Anbieter einen Antrag für die Registrierung stellen.
Bei Problemen setzen Sie sich gerne mit uns in Verbindung.
Weiterführende Informationen
Leistungen für anspruchsberechtigte Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene: