Beistandschaften

Fachdienst Familien- und Jugendhilfe
Plöner Straße 2 • 24534 Neumünster
Telefax 04321 942 80 27 44
E-Mail

Abteilungsleiter
Herr Döring
Telefon 04321 942 2339
E-Mail

Unterhalt
(Zuständig nach dem Nachnamen des Kindes)

A - C
K - Q
U - W
Herr Sievers
Zimmer 216
Telefon 04321 942 2562
D - J
R - T
X - Z
Frau Janz
Zimmer 219
Telefon 04321 942 2347
Beratung in
Unterhaltssachen
Frau Kruse
Telefon 04321 942 2242
 Frau Krude
Zimmer 215
Telefon 04321 942 2334

Vaterschaften, Sorgerechtsangelegenheiten, Beurkundungen

Frau Koop
Zimmer 211
Telefon 04321 942 2126

Herr Döring
Zimmer 222
Telefon 04321 942 2339

Öffnungszeiten 
Dienstag und Donnerstag08:30 bis 12:00 Uhr
Donnerstag zusätzlich14:30 bis 17:30 Uhr
sowie nach vorheriger telefonischer Vereinbarung 

Beurkundungen nur nach vorheriger Terminabsprache unter der Telefonnummer 04321 942 2126.

Sie benötigen Beratung und Unterstützung bei der Geltendmachung und Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen Ihres minderjährigen Kindes und/oder für die Vaterschaftsfeststellung?
Wir unterstützen Sie gern kostenfrei bei den folgenden Angeboten.

  • Unterhalt
    Der Unterhaltsanspruch Ihres Kindes wird berechnet und gegebenenfalls auch gerichtlich durch uns geltend gemacht.
    Wir setzen diesen Unterhaltsanspruch durch, einschließlich Zwangsvollstreckungsmaßnahmen und Strafanzeigen.
    Eine Beratung des unterhaltspflichtigen Elternteils kann von uns aufgrund gesetzlicher Vorgaben nicht erfolgen!
    Für junge Volljährige (18 bis 21 Jahre) bieten wir eine Beratung an. Wir berechnen auf Antrag den Unterhaltsanspruch, den Sie gegen Ihre Eltern haben und fordern Ihre Eltern auf Wunsch schriftlich zur Zahlung des Unterhalts an Sie auf.

    Bitte wenden Sie sich an den für den Nachnamen Ihres Kindes/Ihren Nachnamen zuständigen Ansprechpartner zwecks einer persönlichen Beratung.
     
  • Vaterschaftsfeststellung
    Wir unterstützen Sie bei der Feststellung der Vaterschaft zu Ihrem Kind und nehmen Kontakt zu dem von Ihnen benannten Vater auf. Kommt es nicht zu einer freiwilligen Vaterschaftsanerkennung durch Beurkundung, so stellen wir einen Antrag auf Feststellung der Vaterschaft beim Familiengericht und vertreten das Kind im gerichtlichen Verfahren.

    Bitte wenden Sie sich an den für den Nachnamen Ihres Kindes/Ihren Nachnamen zuständigen Ansprechpartner zwecks einer persönlichen Beratung.
  • Sorgeerklärung
    Wir beraten Sie in rechtlichen Fragen der Sorgeerklärung und beurkunden diese.
    Wir bescheinigen der alleinsorgeberechtigten Mutter, dass keine Erklärung über die Ausübung der gemeinsamen Sorge vorliegt (sog. "Negativbescheinigung").

  • Beurkundung
    Für Beurkundungen ist eine vorherige Terminabsprache zwingend erforderlich!
    Wir beurkunden unter anderem:
    >> Vaterschaftsanerkennung
    >> Zustimmungserklärung der Mutter zur Vaterschaftsanerkennung
    >> Mutterschaftsanerkennung
    >> Unterhaltsverpflichtung
    >> Erklärung über die Ausübung der gemeinsamen elterlichen Sorge

Zur Geltendmachung und Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen Ihres minderjährigen Kindes sowie für die Vaterschaftsfeststellung können Sie bei uns eine Beistandschaft einrichten lassen.
Antragsberechtigt ist

  • der Elternteil, dem die alleinige elterliche Sorge zusteht,
  • der Elternteil, bei dem das Kind lebt, soweit beiden Elternteilen die gemeinsame elterliche Sorge zusteht

Die Anträge auf eine Beistandschaft können nach einem vorherigen persönlichen oder telefonischen Beratungsgespräch bei uns angefordert werden.

Wenn Sie in Neumünster wohnen, stellen Sie den Antrag bitte persönlich bei uns im ASD, Arbeitsgruppe Beistandschaften. Bitte stellen Sie für jedes Kind einen Antrag, da für Geschwisterkinder jeweils eine eigene Akte eingerichtet wird.
Soweit Sie nicht in Neumünster wohnen, stellen Sie den Antrag bitte bei dem für Sie örtlich zuständigen Jugendamt. Bringen Sie zur Antragstellung, soweit vorhanden, bitte folgende Unterlagen mit:

  • Geburtsurkunde des Kindes
  • Vaterschaftsanerkennung
  • bestehenden Unterhaltstitel in vollstreckbarer Ausfertigung (Original)
  • evtl. Scheidungsurteil
  • Ihren Personalausweis

Informative Links: