Rechtliche Betreuung
Kurz und knapp erklärt
Wir beraten Sie über die rechtliche Betreuung
- wenn Sie sich Sorgen um eine Person machen, die schwer krank ist, einen Unfall hatte, geistig abgebaut hat oder sich vielleicht selbst gefährdet
- wenn Sie selbst psychisch oder körperlich beeinträchtigt sind und Unterstützung benötigen
- wenn Sie Eltern eines jungen Menschen mit einer Behinderung sind, der bald volljährig wird
Sie möchten sicher sein, dass eine Person der Sie vollständig vertrauen, für Sie handeln kann, wenn Sie vorübergehend oder dauerhaft nicht Ihre Angelegen selbst regeln können. Bei der Vorsorgevollmacht bestimmen Sie einen Bevollmächtigten, der im „Fall der Fälle” für Sie handeln kann.
Eine Vorsorgevollmacht können Sie nach einer Terminvereinbarung bei uns öffentlich beglaubigen lassen.
Mit der Betreuungsverfügung können Sie eine Person benennen, die für den Fall, dass später eine Betreuung notwendig wird, vom Betreuungsgericht bestimmt werden soll. So können Sie sicher sein, dass die Person Ihres Vertrauens Ihr rechtlicher Betreuer wird.
Auch hierzu berät der Betreuungsverein Neumünster.
Seit dem 01. Januar 2023 gibt es für akute Krankheitssituationen ein gesetzliches Ehegattennotvertretungsrecht für Gesundheitsangelegenheiten. Es gilt nur für nicht getrennt lebende Verheiratete. Die behandelnden Ärztinnen und Ärzte sind dann von ihrer Schweigepflicht entbunden.
- Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Seite des Bundesjustizministeriums.
Wer bekommt eine rechtliche Betreuung?
- Eine rechtliche Betreuung erhalten volljährige Menschen, die aufgrund einer psychischen Erkrankung oder aufgrund einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht selbst besorgen können.
Was bedeutet eine rechtliche Betreuung?
- Das Selbstbestimmungsrecht bleibt gewahrt.
- Sie müssen angehört werden und können Ihre Wünsche und Interessen äußern.
- Vorrangig werden Angehörige oder Bezugspersonen bestellt, wenn sie geeignet sind und zur Verfügung stehen.
- Wenn eine rechtliche Betreuung angeordnet wird, können Kosten entstehen. Bei Mittellosigkeit zahlt die Staatskasse.
- Die Entscheidung obliegt dem Betreuungsgericht.
Wer kann eine rechtliche Betreuung anregen?
Grundsätzlich kann jeder eine Betreuung anregen:
- die betroffene Person selbst
- Angehörige
- Freunde, Bekannte oder Nachbarn
- Institutionen, Ämter
Was wird für eine Anregung benötigt?
- Ein Schreiben an das Betreuungsgericht mit den Kontaktdaten der Person, für die die Anregung sein soll. Das ist formlos möglich.
- Ärztliches Attest (soweit möglich)
- Vordrucke hierfür sind bei der Betreuungsbehörde erhältlich.
- Es ist auch möglich, beim Amtsgericht vorzusprechen und sein Anliegen zu schildern.
Amtsgericht Neumünster
Boostedter Straße 26 • 24534 Neumünster
Telefon 04321 940-0
E-Mail verwaltung@ag-neumuenster.landsh.de - Rechtsgrundlage ist das Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG).
Vorsorgevollmacht
Mit der Vorsorgevollmacht kann man einer anderen Person die Wahrnehmung einzelner oder aller Angelegenheiten für den Falll übertragen, dass man die Fähigkeit selbst zu entscheiden einbüßt.
Nach § 1814 BGB ist eine Vorsorgevollmacht vorrangig vor einer gesetzlichen Betreuung, d.h. kann eine Vorsorgevollmacht erteilt werden, ist dies dem Einrichten einer gesetzlichen Betreuung vorzuziehen.
Beraten kann hierzu außer der Betreuungsbehörde auch der Betreuungsverein Neumünster.
Weitere Anlaufstellen und Informationen
- Rechtsgrundlage § 1814 Absatz 4 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Broschüre zum Betreuungsrecht des Bundesministeriums für Justiz
- Formulare in mehreren Sprachen (Bundesjustizministerium)
- Betreuungsverein Neumünster
- Betreuungsrecht in Schleswig-Holstein
- Informationen in leichter Sprache:
- Vorsorge-Vollmacht
- Betreuungs-Recht
- Hinterlegung:
Registrierung beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer
Online-Dienst: Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung im Zentralen Vorsorgeregister registrieren lassen
Ehegattennotvertretungsrecht
Seit dem 01. Januar 2023 gibt es für akute Krankheitssituationen ein gesetzliches Ehegattennotvertretungsrecht für Gesundheitsangelegenheiten. Es gilt nur für nicht getrennt lebende Verheiratete. Die behandelnden Ärzte sind dann von ihrer Schweigepflicht entbunden.
Patientenverfügung
Eine Patientenverfügung ist eine Willensbekundung in schriftlicher Form. Diese legt fest, welchen ärztlichen Maßnahmen Sie zustimmen möchten und greift erst, wenn Sie nicht in der Lage sind, sich selber dazu zu äußern.
Die Patientenverfügung ist für das Sie behandelnde Personal verbindlich.
Sie muss eigenhändig unterschrieben oder mit Handzeichen gezeichnet werden.
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