Städtische Tochterunternehmen

Die Stadt Neumünster ist an insgesamt 46 Unternehmen beteiligt. Davon handelt es sich bei sechs dieser Unternehmen um eine unmittelbare Beteiligung, bei denen die Stadt Neumünster alleinige Gesellschafterin ist (sog. städtische Tochterunternehmen).
Verwaltet werden diese komplexen Beteiligungsstrukturen und die dazugehörigen Aufgabenbereiche von der Abteilung Beteiligungssteuerung. 

Unmittelbare Beteiligungen

Friesenstraße 11 • 24534 Neumünster
Telefon 04321 4050

Justus-von-Liebig-Straße 2 - 4 • 24537 Neumünster
Telefon 04321  9100

Bismarckstraße 51 • 24534 Neumünster
Telefon 04321 2020

LOG-IN
Memellandstraße 2 • 24537 Neumünster
Telefon 04321  69 000

Schützenstraße 60 • 24534 Neumünster
Telefon 04321 1840

Kommunalunternehmen

Jugendherberge, Volkshochschule, Veranstaltungszentrum und Hostel, Internat der Landesberufsschulen
Gartenstraße 32 • 24534 Neumünster
Telefon 04321 41 99 60

Anstalt öffentlichen Rechts
Carlstraße 53 • 24534 Neumünster
Telefon 04321  25 12 10

  • Satzung des Regionalen Berufsbildungszentrums Elly-Heuss-Knapp-Schule der Stadt Neumünster vom 29.10.2024

Anstalt öffentlichen Rechts
Parkstraße 12 - 18 • 24534 Neumünster
Telefon 04321  26 53 30

  • Satzung des Regionalen Berufsbildungszentrums Theodor-Litt-Schule der Stadt Neumünster vom 29.10.2024

Anstalt öffentlichen Rechts
Roonstraße 90 • 24537 Neumünster
Telefon 04321  25 09 20

  • Satzung des Regionalen Berufsbildungszentrums Walther-Lehmkuhl-Schule der Stadt Neumünster vom 29.10.2024

Die Stadt Neumünster ist an weiteren Unternehmen mittelbar beteiligt. Die Gesellschaftsverträge dieser Unternehmen können Sie per Mail an Beteiligungsmanagement@neumuenster.de anfordern.

Beteiligungsbericht

Der Beteiligungsbericht dient dazu, einen transparenten und zusammenfassenden Überblick über die Beteiligungen der Stadt Neumünster zu bieten. Er stellt die Ergebnisse und Entwicklungen der städtischen Beteiligungsunternehmen sowie die Steuerung dieser Beteiligungen nachvollziehbar dar.

Vergütungsoffenlegung

Gemäß dem Gesetz zur Offenlegung von Bezügen und sonstigen Leistungen bei Unternehmen in der Rechtsform einer landesunmittelbaren juristischen Person des öffentlichen Rechts, bei deren Unternehmensbeteiligungen und bei institutionell geförderten Zuwendungsempfängerinnen und Zuwendungsempfängern (Vergütungsoffenlegungsgesetz - VergütungsOG), sind die Vergütungen der entsprechend betroffenen Personen in der Datenbank auf der Internetseite der Landesregierung unter folgendem Link abrufbar: