Außerbetriebsetzung für ein Fahrzeug beantragen
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie Ihr Fahrzeug abmelden möchten, müssen Sie eine Außerbetriebsetzung beantragen. Dies gilt für:
- zugelassene Fahrzeuge
- zulassungsfreie Fahrzeuge
- Anhänger
Dem Fahrzeug muss vorher ein Kennzeichen zugeteilt worden sein.
Nachdem Sie das Fahrzeug abgemeldet haben, dürfen Sie es im Straßenverkehr nicht mehr bewegen und auch nicht auf öffentlichen Flächen abstellen.
Den Antrag können Sie persönlich oder Ihre Vertretung bei der zuständigen Zulassungsbehörde stellen.
Haben Sie das Fahrzeug abgemeldet, müssen Sie dafür keine Versicherung und keine Steuern mehr zahlen. Die Zulassungsbehörde informiert Ihre Kfz-Versicherung und die Zollverwaltung darüber, dass das Fahrzeug abgemeldet wurde.
Fahrzeuge, die ein Kennzeichen führen und außer Betrieb gesetzt werden, behalten nicht automatisch ihr Kennzeichen. Das Kennzeichen wird anschließend vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) wieder freigegeben und kann einer anderen Halterin beziehungsweise einem anderen Halter oder Fahrzeug zugeteilt werden.
Wollen Sie die Kennzeichen erneut verwenden, sollten Sie die Kennzeichen reservieren lassen.
Teaser
Möchten Sie Ihr Fahrzeug abmelden, müssen Sie es bei der zuständigen Kraftfahrzeug-Zulassungsbehörde außer Betrieb setzen lassen.
Voraussetzungen
Außer Betrieb setzen können Sie Ihr Fahrzeug,
- wenn Sie beabsichtigen, es zu verkaufen,
- wenn Sie es vorübergehend nicht nutzen oder
- wenn Sie es verschrotten lassen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Folgende Unterlagen müssen Sie vorlegen, wenn Sie das Fahrzeug außer Betrieb setzen wollen und es nicht wieder in Betrieb genommen werden soll:
- falls vorhanden: ausgefülltes Antragsformular
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein),
gegebenenfalls mit Anhängerverzeichnis - Kennzeichenschilder für die Entwertung durch die Zulassungsbehörde
Bei Außerbetriebsetzung eines zulassungspflichtigen Fahrzeugs der Klassen M1, N1 oder L5e müssen Sie zusätzlich vorlegen:
- Verwertungsnachweis, also eine offizielle Bescheinigung, die bestätigt, dass das Fahrzeug ordnungsgemäß entsorgt wurde
- zusätzlichen Verwertungsnachweis, wenn das Fahrzeug im Ausland innerhalb der Europäischen Union (EU) entsorgt wurde
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), sofern diese ausgestellt worden ist
Welche Gebühren fallen an?
für Abmeldung des Fahrzeugs vor Ort bei der zuständigen Zulassungsbehörde
Verwaltungsgebühr: EUR 16,80
für Abmeldung des Fahrzeugs über ein i-KFZ-Portal
Verwaltungsgebühr: EUR 2,70
Welche Fristen muss ich beachten?
Frist gilt, wenn Sie Ihr Kennzeichen reservieren lassen, um es später erneut zu verwenden.
Geltungsdauer: 12 Monate
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Wenn Sie das Fahrzeug außer Betrieb setzen lassen, endet der Versicherungsvertrag nicht automatisch, Er geht vielmehr für die folgenden 18 Monate in eine beitragsfreie Ruheversicherung über, während derer weiterhin Versicherungsschutz bezüglich der Kfz-Haftpflicht und Teilkasko besteht, wenn Sie dies abgeschlossen haben. Sie dürfen das Fahrzeug während dieser Phase allerdings nicht im öffentlichen Straßenverkehr nutzen.
Wird das Fahrzeug innerhalb der 18 Monate erneut zugelassen, gilt der Versicherungsschutz wieder uneingeschränkt. Für die Wiederzulassung müssen Sie bei der Versicherung eine Versicherungsbestätigung beantragen. Wird das Fahrzeug innerhalb der 18 Monate nicht erneut zugelassen, erlischt der Versicherungsvertrag nach Ablauf der 18 Monate automatisch, ohne dass Sie diesen kündigen müssen.
Wer sich eines Fahrzeugs entledigt, muss dieses nur einer anerkannten Annahmestelle, einer anerkannten Rücknahmestelle oder einem anerkannten Demontagebetrieb überlassen. Über die Überlassung erhält die Letzthalterin beziehungsweise der Letzthalter zur Vorlage bei einer Zulassungsbehörde einen Verwertungsnachweis.
Herstellerfirmen von Fahrzeugen sind verpflichtet, alle Altfahrzeuge ihrer Marke von der Letzthalterin oder dem Letzthalter zurückzunehmen. Dazu schaffen sie einzeln oder gemeinsam, selbst oder durch Beauftragung Rücknahmemöglichkeiten durch anerkannte Rücknahmestellen oder anerkannte Demontagebetriebe. Betreiberinnen und Betreiber von Demontagebetrieben dürfen Restkarossen nur einer anerkannten Schredderanlage überlassen.
Betreiberinnen und Betreiber von Annahmestellen und Rücknahmestellen wiederum sind verpflichtet, Altfahrzeuge nur einem anerkannten Demontagebetrieb zu überlassen.
Zuständige Stellen
Stadt Neumünster - Kfz-Zulassung
Plöner Straße 27
24534 Neumünster
Telefon: +49 4321 942-2460 (Sammelanschluss)
Telefax: +49 4321 942-2345
E-Mail: zulassungsstelle@neumuenster.de
Webseite: Kfz-Zulassungsstelle
Webseite: Termin online vereinbaren
Webseite: Wunschkennzeichen und ZB-Teil-2-Abfrage
Webseite: Halterauskunft beantragen
Webseite: Fahrzeug abmelden
Webseite: Auto zulassen oder ummelden
(Mit Terminvereinbarung über Online-Terminvergabe!)
Montag bis Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag auch von 14:30 bis 17:30 Uhr
Gebäudezugänge:- Rollstuhlgerecht