Technisches Betriebszentrum TBZ

Wichtiger Hinweis:

Die Arbeitsabläufe in der Abfallentsorgung des Technischen Betriebszentrums (TBZ) wurden umgestellt und die Arbeitszeiten der Müllwerker so angepasst, dass es möglichst wenige persönliche Kontakte untereinander gibt. Daher können zu ungewohnten Zeiten teilweise von 06:00 Uhr an die Abfallbehälter geleert werden.

Kontakt und Service

Mit dem Service-Telefon bietet Ihnen das Technische Betriebszentrum die Möglichkeit, sich von den kompetenten Mitarbeitern persönlich beraten zu lassen.
Wenn Sie Fragen zu Ihren Abfallgefäßen, Straßenreinigung, Winterdienst haben oder einfach Sperrmüll anmelden möchten, dann steht Ihnen das Service-Telefon zur Verfügung:

Rufnummer 04321 942 2900:

Montag bis Donnerstag07:00 bis 15:00 Uhr
Freitag07:00 bis 12:30 Uhr

Bitte bei Antragstellung immer die gewünschte Rechnungsanschrift, Adressatenbezeichnung (Name, Postanschrift, ggf. Leistungsempfänger) zur Rechnungstellung angeben. Danke.

Postadresse:

Stadt Neumünster
Technisches Betriebszentrum
Niebüller Straße 90
24537 Neumünster

Sie erreichen uns mit der Buslinie 3 und 33
(Haltestelle Amrumer Straße)

Öffnungszeiten des Recyclinghofes in der Niebüller Straße und der weiteren Sammelplätze:

Akute Probleme mit der Abwasserentsorgung?

Akute Probleme mit der Abwasserentsorgung Ihres Hauses oder Ihrer Wohnung? Dann erreichen Sie das TBZ von Montag bis Donnerstag bis 20:30 Uhr und am Freitag bis 18:30 Uhr unter der Telefonnummer 04321  942 2913.

Außerhalb dieser Zeiten haben Sie die Möglichkeit, eine Nachricht zu hinterlassen. Nennen Sie Ihren Namen, Adresse, Telefonnummer und die Art der Störung!

Unser Anrufbeantworter wird täglich um 22:00 Uhr, am Samstag und Sonntag auch um 16:00 Uhr abgehört. Wir werden uns dann schnellstmöglich bei Ihnen melden.

Bedenken Sie aber bitte, dass das TBZ nur für Verstopfungen im öffentlichen Netz zuständig ist.

Bei unmittelbaren Gefahren für die Umwelt wenden Sie sich bitte an die Feuerwehr unter der Rufnummer 04321 33220 bzw. den Notruf 112.

Satzungen

Alle aktuellen Satzungen, die die Abfallentsorgung, die Stadtentwässerung und die Straßenreinigung betreffen (s.u.), können Sie in unserem Ortsrecht unter Punkt "7. Stadtentsorgung" nachlesen.

  • 7.1 Satzung über die Abwasserbeseitigung der Stadt Neumünster (Abwassersatzung)
  • 7.2 Satzung über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren für die Abwasserbseitigung der Stadt Neumünster (Beitrags- und Gebührensatzung)
  • 7.3 Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Neumünster (Abfallwirtschaftssatzung)
  • 7.4 Satzung der Stadt Neumünster über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der städtischen Einrichtung zur Abfallentsorgung (Abfallgebührensatzung)
  • 7.5 Straßenreinigungssatzung
  • 7.6 Straßenreinigungsgebührensatzung
  • 7.7 Entgeltordnung für die Inanspruchnahme von Leistungen des Fachdienstes Technisches Betriebszentrum der Stadt Neumünster