Bürgerpflichten

Das Technische Betriebszentrum (TBZ) informiert an dieser Stelle über den Winterdienst und die Laubbeseitigung im Herbst.

Von Oktober an herrscht bei Fahrbahn- und Gehwegreinigung Hochbetrieb: Etwa 600 Tonnen Laub fallen Herbst für Herbst in Neumünster an.

Aber Achtung: Nicht überall ist das TBZ für die Beseitigung des Laubs verantwortlich!

Hier gilt: Straßen und öffentliche Wege, die wir ohnehin gegen Gebühr reinigen, sind auch bei der Laubbeseitigung unsere Sache.
Ist die Gehwegreinigung Aufgabe des Anliegers, ist er auch für die Laubbeseitigung zuständig.
Die Kosten für die Laubbeseitigung sind in der Straßenreinigungssatzung enthalten.
Anwohner, die ihren Gehweg selbst reinigen müssen und daher keine Gebühren für die Gehwegreinigung bezahlen, müssen Laub und andere Abfälle auf eigene Kosten entsorgen. Jedoch besteht die Möglichkeit im Zeitraum vom 15. September bis zum 15. März das Laub kostenfrei auf den Sammelplätzen der Stadt Neumünster und beim SWN-Wertstoffzentrum, Padenstedter Weg 1 zu entsorgen.

Anlieger, die zur Reinigung verpflichtet sind, müssen auf ihre Kosten auch Laub entsorgen, das von Bäumen stammt, die nicht auf dem eigenen Grundstück stehen.
Laub von Gehwegen darf keinesfalls auf die Fahrbahn oder in den Rinnstein gekehrt werden. Es drohen Überschwemmungen für die angrenzenden Grundstücke durch verstopfte Regeneinläufe und erhöhte Unfallgefahr für Kraft- und Radfahrer auf den Straßen.

Wenn in der kalten Jahreszeit Schnee und Eis die Straßen und Wege bedecken, dann ist es an der Zeit, den Schneeschieber aus dem Schuppen zu holen.

In Neumünster stehen Grundstückseigentümer der anliegenden Grundstücke in der Pflicht, den Gehweg vor ihrem Grundstück von Schnee und Eis zu befreien.

Dies darf nur mit abstumpfendem Streugut (Sand, Splitt, Granulat) geschehen. Salz und andere Auftaumittel dürfen nur im Ausnahmefall zum Beispiel bei Eisregen oder an gefährlichen Stellen von Gehwegen, beispielsweise bei starkem Gefälle, verwendet werden. 

Grundsätzlich gilt: Zwischen 08:00 und 20:00 Uhr sollen Gehwege auf einer für den Fußgänger erforderlichen Breite (ca 1,2 Meter) geräumt sein.

Nicht vergessen: Grundstückseigentümer haften für durch Schnee- und Eisglätte entstandene Schäden.

  • Die aktuelle Straßenreinigungssatzung finden Sie in unserem Ortsrecht unter Punkt "7. Stadtentsorgung".

Satzungen

Alle aktuellen Satzungen, die die Straßenreinigung betreffen (s.u.), können Sie in unserem Ortsrecht unter Punkt "7. Stadtentsorgung" nachlesen.

  • 7.5 Straßenreinigungssatzung
  • 7.6 Straßenreinigungsgebührensatzung