Reisen mit ärztlich verordneten Betäubungsmitteln

Wenn Ihnen Ihre Ärztin oder Ihr Arzt Betäubungsmittel verschrieben hat, dürfen Sie diese auf Reisen ins Ausland mitnehmen. Dazu benötigen Sie eine ärztlich ausgefüllte Bescheinigung. Diese muss anschließend vom Gesundheitsamt beglaubigt werden.

Welches Gesundheitsamt ist zuständig?

Zuständig ist immer das Gesundheitsamt, in dessen Bezirk sich die verschreibende Arztpraxis befindet. Ihr eigener Wohnort spielt dabei keine Rolle. Dazu zwei Beispiele: Befindet sich die Praxis in Neumünster, ist der Fachdienst Gesundheit der Stadt Neumünster für die Beglaubigung zuständig. Befindet sich die Praxis in Kiel, ist das Gesundheitsamt Kiel der richtige Ansprechpartner.

Welche Bescheinigung benötigen Sie?

Für Reisen innerhalb des Schengen-Raums benötigen Sie die „Bescheinigung nach dem Schengener Abkommen“. Weitere Informationen finden Sie hier: Bescheinigung für die Mitnahme von Betäubungsmitteln bei Auslandsreisen beglaubigen lassen

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Achtung: Das Formular garantiert nicht die Einreise in Ihr Reiseland. Die Formulare berechtigen zum Mitführen von Betäubungsmitteln. Jedes Land hat seine eigenen Einreisebestimmungen, die Sie beachten müssen.

Die Beglaubigung durch das Gesundheitsamt kann eine Unterstützung sein, dass Sie mit Ihren ärztlich verordneten Betäubungsmitteln in andere Länder einreisen können. Bei Fragen beraten wir Sie gerne persönlich.

Einreise in Länder außerhalb des Schengen-Raums

Für Reisen in Länder außerhalb des Schengen-Raums gilt ein anderes Formular. Dieses und alle wichtigen Informationen finden Sie hier: BfArM – Reisen mit Betäubungsmitteln – Reisen mit Betäubungsmitteln