Straßenverkehrsangelegenheiten der Stadt Neumünster
Information über Genehmigungen im öffentlichen Personennahverkehr
Verkehr mit Straßenbahnen, Obussen oder Kraftfahrzeugen im Linienverkehr
Die Stadt Neumünster als Genehmigungsbehörde nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) hat gemäß § 18 Abs. 1 PBefG im Amtsblatt der Europäischen Union ein Verzeichnis aller im Zuständigkeitsbereich der Stadt Neumünster erteilten Liniengenehmigungen mit Kraftfahrzeugen oder OBussen im ÖPNV veröffentlicht (Vorinformation).
Entsprechend der Festlegung des Bund/Länder-Fachausschusses Straßenpersonenverkehr wird der Pflicht nach § 18 PBefG auch durch Veröffentlichung eines Genehmigungsverzeichnisses auf der Internetseite der Genehmigungsbehörde genüge getan. Die Veröffentlichung mit dem integrierten Genehmigungsverzeichnis können Sie nachfolgend einsehen und herunterladen:
- Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union - Öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße (extern)
- Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union
- Verzeichnis der Linienverkehre mit KOM gemäß § 42 und 43 PBefG - numerisch sortiert
- Verzeichnis der Linienverkehre mit KOM gemäß § 42 und 43 PBefG - chronologisch sortiert
Informationen zum Datenschutz der Abteilung Straßenverkehrsangelegenheiten
Datenschutzhinweise nach Art. 13 der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) für die Erhebung, Speicherung und Weitergabe von personenbezogenen Daten in Zusammenhang mit ...
- ... der Erteilung einer verkehrlichen Anordnung zur Sicherung von Arbeitsstellen im Verkehrsraum gemäß § 45 Abs. 1-3 StVO
- ... Angelegenheiten des Fahrerlaubnis-, Fahrtenschreiber-, Fahrlehrer, Berufskraftfahrerqualifikationsrechts nach dem Straßenverkehrsgesetz (StVG), Fahrerlaubnisverordnung (FEV), Fahrlehrergesetz (FahrlG), Fahrpersonalverordnung (FPersV), Berufsfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG)
- ... Angelegenheiten des Personenbeförderungs- und/oder Güterkraftverkehrsrechts