Soziale Wohnraumförderung Mietwohnungsbau

Soziale Wohnraumförderung 2027 – Qualifizierung für die Vorhabenliste

Wir möchten Sie an dieser Stelle über das Vorgehen zur Qualifizierung für die kommunale Vorhabenliste im Bereich der sozialen Wohnraumförderung für die Mittel in 2027 informieren. 

Qualifizierung für die Vorhabenliste und die kommunale Stellungnahme 

Nach aktuellem Stand ist davon auszugehen, dass das Qualifizierungsprozedere für die soziale Wohnraumförderung wie auch im Vorjahr über eine Vorhabenliste laufen wird. Ob es dazu bereits neuere Informationen gibt, können Sie der Internetseite des Landes entnehmen (schleswig-holstein.de - Wohnen - Weiterentwicklung der Sozialen Wohnraumförderung). Investor*innen, die im letzten Jahr nicht ins Förderverfahren einsteigen konnten, müssen sich, sofern weiterhin Interesse an einer Förderung besteht, für die neue kommunale Vorhabenliste bewerben. Wir empfehlen bei Interesse an einer Förderung auch frühzeitig Kontakt mit der Investitionsbank Schleswig-Holstein aufzunehmen. Die Vorqualifizierungsphase der Projekte hat bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein am 01. Juni 2026 begonnen. In dieser Phase wird geschaut, ob Vorhaben grundsätzlich förderfähig wären. 

Unterlagen für die kommunale Stellungnahme

Für die kommunale Stellungnahme benötigen wir aktuelle Unterlagen zum Bauvorhaben, die uns in die Lage versetzen zu prüfen, ob die Anforderung der sozialen Wohnraumförderung erfüllt werden und das Vorhaben den Wohnraumbedarfen in der Kommune entspricht.

Wir benötigen unter anderem Unterlagen, die folgendes beinhalten:

  • Anzahl der geplanten Wohneinheiten insgesamt
  • Anteil frei finanzierte Wohnungen
  • Anteil geförderter Wohnungen
  • Förderweg(e)
  • Wohnflächen 

Auf der Internetseite der IB.SH können Sie ein Muster für die kommunale Stellungnahme abrufen, welches Ihnen einen Anhaltspunkt bietet, welche Unterlagen vorgelegt werden müssen. Weitere Ausführung zur kommunalen Stellungnahme finden Sie auf Seite 8 der „Arbeitshilfe Soziale Wohnraumförderung in Schleswig-Holstein“, die Sie auf der Internetseite der Investitionsbank abrufen können.

Konkrete Informationen für die Vorhabenliste

In der Vorhabenliste muss die Kommune folgende Informationen zum jeweiligen Bauvorhaben hinterlegen:

  • Adresse Bauvorhaben (alternativ: Bezeichnung Projekt)
  • Anzahl Wohneinheiten gesamt (sofern bekannt, ca. Angaben werden akzeptiert)
  • Anzahl Wohneinheiten gefördert (sofern bekannt, ca. Angaben werden akzeptiert)
  • Anzahl Wohneinheiten nicht gefördert (sofern bekannt, ca. Angaben werden akzeptiert)
  • Investor*in
  • vsl. Baubeginn

Frist zur Qualifizierung für die kommunale Vorhabenliste

Um sich für die kommunale Vorhabenliste zu qualifizieren, bitten wir Sie die aussagekräftigen Unterlagen zu Ihrem Vorhaben mit den oben aufgeführten Informationen bis zum 2. August 2026 an SozialeWohnraumversorgung@neumuenster.de zu übermitteln. Sofern Sie Unterlagen einreichen, bitten wir Sie für Rückfragen in der Zeit vom 03. bis zum 27. August 2026 zur Verfügung zu stehen. 

Wohnraumbedarfe in Neumünster

Im aktuellen Entwurf des Wohnungsmarktkonzeptes (SessionNet | Entwurf Wohnungsmarktkonzept) werden die verschiedenen Wohnraumbedarfe identifiziert. Daraus ergeben sich folgende Schwerpunktsegmente, die der Wohnungsbau adressieren sollte: 

  • Flächeneffizientes Familienwohnen: Stadthäuser/Reihenhäuser aufgrund von Preissensibilität junger Familien und Flächeneffizienz, Wohnungen mit 3-5 Zimmer
  • Preisgünstig und altersgerecht: Entwicklung in integrierter Lage sowie in bestehenden alternden Einfamilienhausgebieten, derzeit gibt es zu wenig kleine, preisgünstige, barrierearme Wohnungen
  • Komfortabel und altersgerecht: punktuell hochwertige und barrierearme Miet- und Eigentumswohnungen
  • Alternative Wohnformen: gemeinschaftliche Wohnformen (z. B. Gemeinschaftsräume, Baugemeinschaften, auch mit Pflege-/Serviceoption).

Im sozialen Mietwohnungsbau werden primär kleine, preisgünstige und barrierearme Wohnungen gebraucht. Das bedeutet nicht, dass ausschließlich kleine, preisgünstige, barrierearme Wohnungen innerhalb eines Vorhabens realisiert werden sollten. Eine Mischung bei denen dieses Segment sowie große Wohnungen für Familien über die Förderung realisiert werden, ist wünschenswert. Eine Ergänzung durch mittelgroße Wohnungen im freifinanzierten Bereich wäre sinnvoll. Je nach städtebaulicher Lage des Vorhabens sind auch andere Segmente vorstellbar.

Alle Informationen als PDF Datei

Ihre Ansprechperson

Stadtplanung und -entwicklung
Integrierte Stadtentwicklung, regionale Kooperation
Charlott Warthenpfuhl
Telefon 04321 942 2865
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