Online-Mediathek: Stadtansichten – Fotogalerie – Impressionen
- Nutzung zu Zwecken der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Die Verwendung von Fotos aus der Online-Mediathek der Stadt Neumünster zu Zwecken der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit ist kostenlos und bedarf keiner gesonderten Erlaubnis durch die Stadt Neumünster. Nachrichtenagenturen dürfen Vervielfältigungen nur weitergeben, wenn sie den Hinweis enthalten, dass das Foto kostenlos in der Online-Mediathek der Stadt Neumünster erhältlich ist.
- Sonstige Nutzung
Eine über den Umfang der Ziffer 1 hinausgehende Nutzung ist nur in begründeten Fällen und mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Büros des Oberbürgermeister, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, zulässig. Werbliche oder gewerbliche Zwecke kommen keinesfalls in Betracht. Besteht Unklarheit darüber, ob eine zulässige Nutzungsabsicht vorliegt, ist vor Veröffentlichung das Büro des Oberbürgermeisters, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, per E-Mail um Entscheidung zu bitten.
- Urhebervermerk
Bei allen Veröffentlichungen ist die Bildquelle "© Stadt Neumünster" anzugeben. Ist der Fotograf bekannt, ist dessen Name anzugeben, z.B. "© Stadt Neumünster/M. Mustermann". Dem Büro des Oberbürgermeisters, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, ist in digitaler Form ein kostenloses Belegexemplar per E-Mail zu übermitteln.
- Vervielfältigung
Eine Vervielfältigung der Fotos über den in Ziffer 1 und 2 genannten Umfang hinaus ist nicht zulässig. Dies gilt auch für digitale Vervielfältigung und Datenträger jeder Art.
- Weitergabe
Die Weitergabe von Foto an Dritte ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Büros des Oberbürgermeisters, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, nicht gestattet.
- Nutzungsrecht
Dem Erwerber/der Erwerberin wird ein einfaches Nutzungsrecht eingeräumt. Dieses gestattet, die Fotos neben dem Urheber oder anderen Berechtigten auf die ihm erlaubte Art zu nutzen, § 31 Abs. 2 UrhG.
- Nichteinhaltung der Nutzungsbedingungen
Bei unzulässiger Verwendung von Fotos behält sich die Stadt Neumünster vor, Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
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