Überwachung von Trink- und Badewasser
Das Gesundheitsamt überwacht die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften gemäß dem Infektionsschutzgesetz. Dadurch wird die Übertragung von Krankheitserregern in folgenden Bereichen sichergestellt:
- Wasserversorgung
- Brunnen
- Schwimmhallen
- öffentliche Badestellen
Trinkwasserüberwachung
In Deutschland sind die Bundesländer mit ihren zuständigen Behörden für die Qualität des Trinkwassers verantwortlich. Die dafür notwendigen Regeln finden sich in der Trinkwasserverordnung (TrinkwV). Diese wird vom Bundesministerium für Gesundheit in Abstimmung mit dem Bundesrat erlassen.
Das Gesundheitsamt überwacht die Trinkwasserqualität in Neumünster. Dabei kontrollieren wir nicht nur die Wasserwerke, sondern auch öffentliche Gebäude und private Brunnen. Wir untersuchen das Wasser auf chemische Inhaltsstoffe und auf Keime.
Überwachung von Badebeckenwasser
Gemäß § 39 Absatz 2 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) sind wir als Gesundheitsamt dafür verantwortlich, dass die Betreiber von öffentlichen Schwimmbädern ihre Pflichten einhalten. Dazu gehört auch, dass sie die Qualität des Wassers in den Badebecken überwachen.
Überwachung von Badegewässern
Die Überwachung von Badegewässern erfolgt nach der Badegewässerverordnung Schleswig-Holstein und umfasst verschiedene Maßnahmen, zum Beispiel, Besichtigungsprüfungen mit Probenahmen, Ortsbesuche und Auswertung der Befunde. Darüber hinaus stellen wir Informationen für die Öffentlichkeit bereit. Sollte zum Schutz der Gesundheit ein Badeverbot erforderlich sein, ordnen wir dieses an.