Anfrage zur Benutzung städtischer Einrichtungen und Anlagen sowie von städtischen Sportstätten

Sie möchten gerne für eine Veranstaltung oder eine Sportart die Nutzung einer unserer städtischen Einrichtungen und Anlagen (Schulräume, Schulküchen, Mensen, Grillplatz am Einfelder See) oder Sportstätten (Sportplätze oder Sporthallen) beantragen? Dann sind Sie genau hier richtig!

Grundlage für die Benutzung der städtischen Einrichtungen und Anlagen sowie der Sportstätten ist die Benutzungs-und Entgeltordnung für die öffentlichen Einrichtungen der Stadt Neumünster in der jeweils gültigen Fassung (abrufbar im Ortsrecht unter Punkt "8. Öffentliche Einrichtungen und Betriebe“) sowie die Sportstättenordnung der Stadt Neumünster (abrufbar im Ortsrecht unter Punkt „3. Schule, Kultur und Sport“). Antragsberechtigt sind alle Einwohnerinnen und Einwohner Neumünsters sowie alle juristischen Personen und Sportvereine im Stadtgebiet von Neumünster. Die Benutzung der städtischen Einrichtungen und Anlagen und der Sportstätten sind grundsätzlich kostenpflichtig, d. h. für die Nutzung werden Benutzungsentgelte fällig.

Bei einem Nutzungswunsch eine Schulküche betreffend ist zu beachten, dass diese lediglich in den Einrichtungen der Gemeinschaftsschule Faldera und der Freiherr-vom-Stein-Schule vorhanden sind!

Ihre Nutzungsanfrage richten Sie gerne postalisch, telefonisch unter der Rufnummer 04321 942 3287, per E-Mail an sportmanagement@neumuenster.de oder mittels des Online-Tools (siehe unten) an uns!

Bitte beachten Sie, dass Nutzungsanfragen nur dann bearbeitet werden können, wenn diese rechtzeitig, d.h. spätestens 14 Tage vor dem geplanten Nutzungstermin, eingehen.

Wir danken für Ihr Verständnis und freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!
Ihre Abteilung Schul- und Sportmanagement

Online-Nutzungsanfrage

Verantwortlich für den Antrag

Informationen zur Veranstaltung

Nutzungszeit und Standort

Verantwortliche Person für die Nutzung (Übungsleiter, Trainer, Veranstalter)