Beratung bei Lärm, Schadstoff- und Geruchsimissionen

Bei Schädlingsbefall oder Schadstoffen etc. in Wohngebäuden können wir nur eine beratende Funktion ausüben. Es handelt sich grundsätzlich um eine privatrechtliche Angelegenheit zwischen Vermietern und Mietern.

In besonderen Fällen werden gemeinsam mit dem Ordnungsamt und dem Bauamt von uns Immobilien in Augenschein genommen, bei denen eine Baufälligkeit oder eine Gefährdung der Bewohnerinnen und Bewohner zu befürchten ist.