Kindertagespflege in der Stadt Neumünster
Es gibt noch 50 freie Plätze in der Kindertagespflege!
Die Betreuung in der Kindertagespflege ist ein gleichrangiges Angebot zur Krippe und Kita. Sie zeichnet sich durch ihre familienähnlichen Strukturen aus. So betreut eine Kindertagespflegeperson nicht mehr als fünf Kinder gleichzeitig in ihren eigenen Räumen bei sich zu Hause oder in extra für die Kindertagespflege angemieteten Räumen. Dadurch ist eine ganz individuelle Betreuung sowohl für die Kinder als auch für die Eltern möglich, denn die Kindertagespflegeperson ist eine verlässliche Bezugsperson, die auf persönliche Bedarfe eingehen kann.
Zurzeit gibt es 88 Kindertagespflegestellen in Neumünster. Kindertagespflegepersonen sind selbständig tätig. Die Kosten sind für jeden Betreuungsplatz gleich, egal ob in Kita oder Kindertagespflege betreut wird.
Kindertagespflegepersonen sind für ihre Aufgabe befähigt. Sie haben entweder eine pädagogische Ausbildung oder eine Qualifizierung zur Kindertagespflegeperson absolviert. Während ihrer Tätigkeit werden sie von den Fachberaterinnen der Abteilung Kindertagespflege pädagogisch begleitet und unterstützt.
Suchen Sie einen Betreuungsplatz für Ihr Kind, erreichen Sie uns unter der Telefonnummer 04321 942 3233, per Mail über kindertagespflege@neumuenster.de oder persönlich dienstags von 09:00 bis 12:00 Uhr und donnerstags von 14:00 bis 17:00 Uhr im Familienflecken, Großflecken 36, in der 1. Etage.
Kindertagespflege bietet Kindern in der Regel im Alter von 1 bis 3 Jahren eine Betreuung in familiärer Atmosphäre von bis zu fünf Kindern. Die Betreuung findet in einem extra für Kindertagespflege hergerichteten Raum im häuslichen Umfeld der Kindertagespflegeperson oder in angemieteten Räumlichkeiten statt. In beiden Fällen ist ein eigenes Außengelände vorhanden, das zum Spielen und Toben einlädt. Betreut und begleitet werden die Erziehungsberechtigten und Kindertagespflegepersonen von den Fachberaterinnen des Fachdienstes Frühkindliche Bildung.
Vermittlung von Kindertagespflege-Plätzen und Antragstellung für die Förderung in Kindertagespflege
Allgemeine Telefonnummer: 04321 942 3233
Öffnungszeiten
Dienstag 09:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag 14:00 bis 17:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Ihre Ansprechpersonen
Wenden Sie sich bitte an:
- Sprechzeiten:
Dienstag: 09:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag: 14:00 bis 17:00 Uhr
- Telefon: 04321 942 3233
- Ein Antrag auf Ermäßigung oder Befreiung des Kostenbeitrages zur Kindertagespflege kann gestellt werden. Bitte bringen Sie dazu folgende Unterlagen mit: Bescheide über Leistungen nach dem SGB II, SGB XII, Asylbewerberleistungsgesetz, Wohngeld oder Kinderzuschlag.
Wenden Sie sich bitte an folgende Fachberatungen für Ihre Kindertagespflegestelle:
Nadin Stephan
| 04321 942 3241 | |
Hanna Siercks
| 04321 942 3243 | |
Anita von Gerlach
| 04321 942 3238 | |
Laura Wiese
| 04321 942 3231 |
Dann wenden Sie sich bitte an:
Uta Harder | 04321 942 3232 |
Dann wenden Sie sich bitte an:
Uta Harder | 04321 942 3232 |
Dann wenden Sie sich bitte an:
Uta Harder | 04321 942 3232 |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)?
Früher hießen sie Tagesmütter oder Tagesväter, heute Kindertagespflegestellen. Dort werden Kinder von 0 bis 12 Jahren regelmäßig von Kindertagespflegepersonen betreut. Die Betreuung kann in der Kindertagespflegestelle oder - im Ausnahmefall - im Haushalt der Eltern stattfinden. Es gibt in jedem Stadtteil in Neumünster mehrere Kindertagespflegestellen zur Auswahl.
Manche Kindertagespflegepersonen betreuen in eigens angemieteten Räumen, zum Teil auch nebeneinander als Zweierteam. Die Vorteile der Kindertagespflege liegen in der kleinen überschaubaren und z.T. sehr familiären Betreuungsatmosphäre, die vor allem kleinen Kindern den Einstieg in die Betreuung erleichtert. Kindertagespflegestellen sind sehr vielfältig und unterschiedlich. Da sie nicht an feste Öffnungszeiten gebunden sind, bieten sie zum Teil flexible Betreuungszeiten an.
Welche Bedeutung hat die Kindertagespflege in Neumünster?
Die Stadt Neumünster möchte das Angebot möglichst genau auf den individuellen Bedarf der Familien zuschneiden. Deshalb werden die Kinderbetreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren auch in der Kindertagespflege ausgebaut. Zur Zeit gibt es etwa 90 Kindertagespflegepersonen. Die Qualität der Kindertagespflege ist weiter entwickelt worden. Nach dem Gesetz steht sie gleichrangig neben der Betreuung in Kindertagesstätten und hat ebenfalls einen Bildungsauftrag.
Qualifizierte Kindertagespflegepersonen helfen Alleinerziehenden und Elternpaaren, Familie und Arbeit zu vereinbaren und Arbeitslosigkeit zu vermeiden. Neben Ganztags- oder Halbtagsbetreuung, Betreuung für einzelne Tage oder Stunden bieten einige Tagespflegepersonen in Neumünster auch vereinzelt flexible Betreuung zu ungewöhnlichen Zeiten.
Für plötzliche, unvorhersehbare Ausfallzeiten der Kindertagespflegeperson gibt es Notfallvertretungen.
Die Tätigkeit als Kindertagespflegeperson ist eine anspruchsvolle und verantwortungsvolle Tätigkeit, die seit Inkrafttreten des Tagesbetreuungsausbaugesetzes (TAG) ein völlig neues Gesicht bekommen hat. Seit 2005 ist die Betreuung und frühkindliche Bildung in Kindertagespflege dem Angebot in Krippen und Kitas dem Gesetz nach gleichrangig. Es gibt Ausbildungs- und Fortbildungsangebote für Kindertagespflegepersonen und Regelungen zu Steuern und Sozialversicherungen. Denn Kindertagespflege ist professionell.
Wie werde ich Kindertagespflegeperson?
Wenn Sie Interesse an dieser Tätigkeit haben, nehmen Sie am besten zunächst Kontakt zu einer der pädagogischen Fachberaterinnen auf und verabreden sich zu einem Gespräch.
Formale Voraussetzungen sind:
- die Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses für sich und alle volljährigen Personen , die zu dem Haushalt gehören, in dem die Betreuung stattfinden soll
- ein Hauptschulabschluss oder Ausbildung in Deutschland, sonst B2-Bescheinigung
- die erfolgreiche Teilnahme an einer anerkannten Qualifizierung zur Kindertagespflegeperson durch ein Zertifikat oder eine anerkannte Berufsausbildung im pädagogischen Bereich.
- Bescheinigung über die Teilnahme an einem Erste Hilfe-Kursus für Bildungs- und Betreuungseinrichtungen (nicht älter als zwei Jahre)
- eine ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung
Die Fachberaterin wird sich Zeit für ein Gespräch mit Ihnen nehmen und Ihre Fragen beantworten. Auch ein Besuch bei Ihnen zuhause – bzw. in den Räumen, in denen die Kindertagespflege stattfinden soll, wird vereinbart.
Kommen Sie mit der Fachberaterin zu dem Ergebnis, dass die Förderung von Kindern in der Kindertagespflege eine passende Tätigkeit für Sie ist, wird die Fachberaterin Sie um eine kurze schriftliche Begründung bitten, mit der Sie Ihre Motivation für die Kindertagespflege benennen. Dann können Sie sich für den Qualifizierungskursus anmelden und dafür einen Zuschuss durch die Stadt Neumünster erhalten.
Nach erfolgreicher Kursteilnahme erhalten Sie ein Zertifikat und können eine Pflegeerlaubnis nach § 43 SGB VIII beantragen. So werden Sie in die Liste der anerkannten Kindertagespflege-Personen aufgenommen und von der Stadt Neumünster vermittelt.
Während Ihrer Tätigkeit als Kindertagespflegeperson stehen wir Ihnen als Ansprechpartnerinnen zur Verfügung und bieten Ihnen fachliche Begleitung und Unterstützung an.
Die Mitarbeiterinnen des Fachdienstes Frühkindliche Bildung vermitteln qualifizierte und von der Stadt Neumünster anerkannte Kindertagespflegepersonen. Dabei versuchen sie schon im Vorfeld zu klären, welches Angebot zu einer Familie und zu ihrem Betreuungsbedarf passt. Eltern erhalten dann Telefonnummern und Adressen und können sich mit einer Auswahl an Kindertagespflegestellen in Verbindung setzen, um sich selbst ein Bild zu machen.
Haben sich Eltern und eine Kindertagespflegeperson für die Betreuung entschieden, schließen sie einen privatrechtlichen Vertrag miteinander.
Eltern erhalten Beratung zu allen Fragen der Kindertagespflege.
Kinder, die mindestens 1 Jahr alt sind, haben bis zum 3. Lebensjahr einen Rechtsanspruch auf Betreuung und Bildung - egal ob in einer Kita oder in Kindertagespflege.
- Vom 3. Lebensjahr bis zum Schuleintritt besteht der Anspruch auf einen Kita-Platz. Ergänzend oder bei besonderem Bedarf kann auch Kindertagespflege in Anspruch genommen werden.
- Für Kinder unter einem Jahr besteht der Anspruch, wenn beide Eltern berufstätig sind, sich in einer beruflichen Weiterbildungsmaßnahme befinden oder wenn ein Förderbedarf nachgewiesen wird.
- Schulpflichtige Kinder können bis zum Alter von 12 Jahren in Kindertagespflege betreut werden, wenn kein bedarfsgerechtes Angebot über Hort oder Schule besteht.
Ein Antrag auf Bezuschussung der Kosten kann bei der Stadt Neumünster gestellt werden.
Der Kostenbeitrag der Kindertagespflege errechnet sich nach der Nutzungs- und Kostenbeitragssatzung für die Kindertagesstätten und die geförderte Kindertagespflege in der Stadt Neumünster (> Ortsrecht, Punkt 4). Teurer als in einer Kita oder Krippe werden die Elternbeiträge nicht.
Ein Antrag auf Ermäßigung oder Befreiung kann beim Fachdienst Frühkindliche Bildung/Abteilung Kindertagespflege gestellt werden.
In Neumünster ist die Voraussetzung für die Tätigkeit in der Kindertagespflege ein Zertifikat eines Qualifizierungskurses für Kindertagespflege im Umfang von mindestens 160 Stunden + 80 Stunden Praktikum. Viele Kindertagespflegepersonen haben eine Weiterbildung zur Fachkraft für Frühpädagogik oder eine umfangreiche Anschluss-Qualifizierung gemacht. Ein großer Teil verfügt über eine abgeschlossene pädagogische Berufsausbildung. Kindertagespflegepersonen benötigen eine Pflegeerlaubnis der Stadt Neumünster, an die eine Verpflichtung zur Fortbildung gekoppelt ist. Außerdem müssen neben einem erweiterten polizeilichen Führungszeugnis und einem Gesundheitszeugnis auch Hygienekenntnisse und Kenntnisse in der Ersten Hilfe nachgewiesen und regelmäßig aufgefrischt werden. In den Betreuungsräumen gelten Sicherheitsstandards nach den Vorgaben der gesetzlichen Unfallkasse und Hygienebestimmungen müssen beachtet werden.
Wenn Sie sich über die Kindertagespflegestellen in Neumünster informieren möchten oder wenn Sie einen Betreuungsplatz suchen, sind wir gern für Sie und Ihre Fragen da.
Die Kreiselternvertretung ist die gesetzliche Vertretung der Eltern in Neumünster, deren Kinder eine Krippe, Kita oder Kindertagespflegeeinrichtung besuchen. Das Team setzt sich für sie ein im Jugendhilfeausschuss und bei der Landeselternvertretung. Sie diskutiert mit den Trägerverbänden und organisiert Elternveranstaltungen.
- Kontakt-E-Mail-Adresse: kev-neumuenster@kita-eltern-sh.de
- Kreiselternvertretung in Neumünster
In dem Ortsrecht der Stadt Neumünster finden Sie stets die aktuelle Nutzen- und Kostenverordnung unter ...
- 4. Jugend, Soziales und Gesundheit ► 4.1.2 Nutzungs- und Kostenbeitragssatzung für Kindertagesstätten und geförderte Kindertagespflege der Stadt Neumünster
Im Ortsrecht der Stadt Neumünster finden Sie unter Punkt 4 "Jugend, Soziales und Gesundheit" stets die aktuelle Richtlinie. Hier werden Sie informiert u.a. über den Auftrag der Kindertagespflege, rechtliche Grundlagen, Finanzierung und Voraussetzungen: