Deutschland-Schulticket

Von diesem Schuljahr an wird in Schleswig-Holstein ein vergünstigtes Deutschlandticket für Schülerinnen und Schüler (Deutschland-Schulticket) angeboten. Das Deutschland-Schulticket ist ein reguläres Deutschlandticket, das dieses Jahr zu einem vergünstigten Preis von 29 Euro genutzt werden kann.

Weil bundesweit der Preis für das Deutschlandticket von 49 Euro auf 58 Euro zum 01. Januar 2025 angehoben wird, wird sich der vom Antragsteller zu leistende Eigenanteil von 29 Euro auf 38 Euro erhöhen.

Bis Ende des Jahres gibt es eine Übergangslösung für das Deutschland-Schulticket: Für Schüler/-innen, für die seit Beginn des Schuljahres privat ein Deutschlandticket für den regulären Preis von 49 Euro erworben wird, ist auf Antrag für den Zeitraum August 2024 bis Dezember 2024 eine Erstattung von 20 Euro pro Monat über die Stadt Neumünster möglich. Der maximale Gesamt-Erstattungsbetrag kann somit 100 Euro betragen.

So geht's

  • Kaufen Sie bei Bedarf ein normales D-Ticket für 49 Euro für Ihr Kind – als Chipkarte oder Handyticket.
    Deutschland-Schulticket von NAH.SH
  • Bewahren Sie bitte die Zahlungsnachweise, Rechnungen und Screenshots des Handytickets auf.
  • Das Deutschlandticket muss auf die bezugsberechtigte Person (heißt: den/die betreffende/n Schüler/-in) ausgestellt sein
  • Die Beantragung der Erstattung muss bei minderjährigen Schülern/Schülerinnen durch die Eltern bzw. Sorgeberechtigten erfolgen.
  • Reichen Sie diese zusammen mit einer Schulbescheinigung (erst ab 14 Jahren notwendig) und dem Antrag auf Rückerstattung ein. Dies wird voraussichtlicht vom 16. Dezember 2024 an möglich sein. Das Online-Rückerstattungsverfahren befindet sich noch in der Erarbeitung.

Von Januar 2025 ab ändert sich das Verfahren: Dann gibt es das Deutschland-Schulticket in der Stadt Neumünster über die Online-Plattform www.ticket-olav.de. Der Vorteil: Der Zuschuss von 20 Euro pro Monat wird dann automatisch verrechnet – so verbleibt nur ein Selbstzahleranteil von 38 Euro pro Monat für das Deutschland-Schulticket (ab Januar 2025 beträgt der Deutschlandticket-Preis 58 Euro).

Die Übergangslösung mit nachträglicher Erstattung entfällt.

Damit Schüler/-innen mit Wohnsitz in Neumünster vom 01. Januar 2025 an den monatlichen Zuschuss von 20 Euro erhalten und dadurch mit dem günstigen Deutschland-Schulticket fahren können, muss nun Folgendes getan werden:

Bestellen Sie das neue, vergünstigte Deutschland-Schulticket online auf www.ticket-olav.de. Nur so wird der Zuschuss von 20 Euro pro Monat automatisch verrechnet. Wenn Sie bis zum 15. November 2024 bestellen, wird das Deutschland-Schulticket pünktlich vor dem 01. Januar 2025 ausgehändigt werden können.

  • Kündigen Sie ein gegebenenfalls bestehendes privates Abo zum Deutschlandticket bis zum 10. Dezember 2024. Das Ticket gilt dann noch bis zum 31. Dezember 2024. Tickets aus bestehenden Abos mit Gültigkeit ab Januar 2025 werden nicht mehr zur Erstattung über die Übergangslösung berücksichtigt!
    Die Kündigung richten Sie bitte an das Verkehrsunternehmen, bei dem das Abo abgeschlossen wurde. Den Namen des Verkehrsunternehmens finden Sie zum Beispiel in der Abbuchung auf Ihrem Kontoauszug.

Berechtigt für die Erstattung sind Schüler/-innen

  • mit Wohnort in Neumünster an allen allgemeinbildenden Schulen (Grund- und weiterführende Schulen, einschließlich Oberstufe),
  • an Förderzentren,
  • an anerkannten Ersatzschulen,
  • und Schüler/-innen ohne Arbeitgeber an berufsbildenden Schulen.

Schüler/-innen, die nicht in Neumünster wohnen, müssen sich an ihren Kreis wenden. 

Du hast Anspruch auf Schülerbeförderung aus Bildung und Teilhabe?

Für Schülerinnen und Schüler, die Sozialleistungen (also Bürgergeld, Wohngeld, Kinderzuschlag, Sozialhilfe oder Asylleistungen) bekommen, können auch die Fahrtkosten zur Schule übernommen werden, wenn

  1. ihre nächstgelegene Grundschule mehr als 2 km oder
  2. ihre weiterführende Schule mehr als 4 km

von ihrer Wohnung entfernt liegt.

Alle Personen, die bereits diese Leistung erhalten, werden durch das Team Bildung und Teilhabe persönlich über das weitere Vorgehen informiert.