Was ist Bauleitplanung?
Aufgabe der Bauleitplanung ist es, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in der Gemeinde vorzubereiten und zu leiten; sie soll insbesondere unter den Aspekten der sozialen Gerechtigkeit und der nachhaltigen Sicherung natürlicher Lebensgrundlagen erfolgen. Die Planungshoheit liegt als Selbstverwaltungsaufgabe bei den Gemeinden. Diese sind somit zuständig für die Durchführung der Bauleitplanverfahren. In der Verwaltung der Stadt Neumünster übernimmt der Fachdienst Stadtplanung und Stadtenwicklung die Aufgaben, die mit der Aufstellung von Bauleitplänen verbunden sind.
Die Bauleitplanung kennt zwei Stufen:
- den Flächennutzungsplan als vorbereitenden Bauleitplan und
- den Bebauungsplan als verbindlichen Bauleitplan.
Das formelle Verfahren für die Aufstellung der Bauleitpläne ist im Baugesetzbuch (BauGB) geregelt. Dort wird auch bestimmt, wie die Öffentlichkeit im Aufstellungsverfahren zu beteiligen ist. Ein wesentlicher Beteiligungsschritt ist die öffentliche Auslegung des Planentwurfes. Ob zur Zeit eine Öffentlichkeitsbeteiligung zu einem Bauleitplan stattfindet, erfahren Sie auf der Seite "Öffentlichkeitsbeteiligung.
Nach Abschluss des Aufstellungsverfahrens werden die Bauleitpläne öffentlich bekanntgemacht und werden als FNP (Änderung) wirksam bzw. treten als rechtskräftige Bebauungspläne in Kraft.
Neben den Bebauungsplänen bestehen weitere städtebauliche Satzungen der Stadt Neumünster.
Kontakt
Fachdienst Stadtplanung und Stadtentwicklung
Stadthaus, Brachenfelder Straße 1 bis 3 • 24534 Neumünster
Öffnungszeiten
Dienstag und Donnerstag | 09:00 bis 12:00 Uhr |
Donnerstag | 14:00 bis 17:30 Uhr |
und nach telefonischer Absprache |
Planungsrechliche Auskünfte
- Sie möchten z.B. wissen, ob es für ein Grundstück einen rechtskräftigen Bebauungsplan gibt? ⇒ Hier geht es zu den planungsrechtlichen Auskünften.
- Für Informationen zu laufenden Bauleitplanverfahren stehen Ihnen die hier genannten Mitarbeiter/-innen der Fachabteilung zur Verfügung.
Ansprechpartner/-innen in der Abteilung Stadtplanung/Erschließung
Stadthaus, Brachenfelder Straße 1 - 3 • 24534 Neumünster
Telefax 04321 942 2648
E-Mail
Zuständig für Flächennutzungsplan, Bebauungspläne und Landschaftsplan
Frau Loescher-Samel
Zimmer E.5 (Erdgeschoss)
Telefon 04321 942 2620
E-Mail
Frau Krüger
Zimmer E.23 (Erdgeschoss)
Telefon 04321 942 2667
E-Mail
Frau Nüssle
Zimmer E.6 (Erdgeschoss)
Telefon 04321 942 2881
E-Mail
Herr Meer
Zimmer E.7 (Erdgeschoss)
Telefon 04321 942 2672
Frau Karstens (auch für die Gemeinden Wasbek und Bönebüttel)
Zimmer E.7 (Erdgeschoss)
Telefon 04321 942 2680
E-Mail
Frau Candan
Zimmer E.8 (Erdgeschoss)
Telefon 04321 942 2643
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