Was ist Bauleitplanung?
Aufgabe der Bauleitplanung ist es, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in der Gemeinde vorzubereiten und zu leiten; sie soll insbesondere unter den Aspekten der sozialen Gerechtigkeit und der nachhaltigen Sicherung natürlicher Lebensgrundlagen erfolgen. Die Planungshoheit liegt als Selbstverwaltungsaufgabe bei den Gemeinden. Diese sind somit zuständig für die Durchführung der Bauleitplanverfahren. In der Verwaltung der Stadt Neumünster übernimmt der Fachdienst Stadtplanung und Stadtenwicklung die Aufgaben, die mit der Aufstellung von Bauleitplänen verbunden sind.
Die Bauleitplanung kennt zwei Stufen:
- den Flächennutzungsplan als vorbereitenden Bauleitplan und
- den Bebauungsplan als verbindlichen Bauleitplan.
Das formelle Verfahren für die Aufstellung der Bauleitpläne ist im Baugesetzbuch (BauGB) geregelt. Dort wird auch bestimmt, wie die Öffentlichkeit im Aufstellungsverfahren zu beteiligen ist. Ein wesentlicher Beteiligungsschritt ist die öffentliche Auslegung des Planentwurfes. Ob zur Zeit eine Öffentlichkeitsbeteiligung zu einem Bauleitplan stattfindet, erfahren Sie auf der Seite Öffentlichkeitsbeteiligung.
Nach Abschluss des Aufstellungsverfahrens werden die Bauleitpläne öffentlich bekanntgemacht und werden als FNP (Änderung) wirksam bzw. treten als rechtskräftige Bebauungspläne in Kraft.
Neben den Bebauungsplänen bestehen weitere städtebauliche Satzungen der Stadt Neumünster.
Kontakt
Fachdienst Stadtplanung und Stadtentwicklung
Stadthaus, Brachenfelder Straße 1 bis 3 • 24534 Neumünster
Telefon 04321 942 26 22
Telefax 04321 942 26 48
E-Mail
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag | 09:00 bis 12:00 Uhr |
Montag bis Donnerstag | 14:00 bis 15:00 Uhr |
und nach telefonischer Absprache |
Für Informationen zu laufenden Bauleitplanverfahren stehen Ihnen die hier genannten Mitarbeiter/-innen zur Verfügung:
Zuständig für Flächennutzungsplan, Bebauungspläne und Landschaftsplan
Herr Meer Zimmer E.21 (Erdgeschoss) | Telefon 04321 942 26 72 |
Frau Nüssle Zimmer E.6 (Erdgeschoss) | Telefon 04321 942 28 81 |
Herr Dr. Widderich (auch für die Gemeinden Wasbek und Bönebüttel) Zimmer E.5 (Erdgeschoss) | Telefon 04321 942 31 45 |
Herr Langer Zimmer E.7 (Erdgeschoss) | Telefon 04321 942 24 12 |
Herr Schwingen Zimmer E.7 (Erdgeschoss) | Telefon 04321 942 26 67 |
Frau Kröger Zimmer E.8 (Erdgeschoss) | Telefon 04321 942 26 43 |
Planungsrechliche Auskünfte
- Sie möchten z.B. wissen, ob es für ein Grundstück einen rechtskräftigen Bebauungsplan gibt?
► Hier geht es zu den planungsrechtlichen Auskünften.
Links zum Planungs- und Baurecht
Vermissen Sie bestimmte Informationen? Oder sind Ihnen Fehler aufgefallen? Dann sind wir Ihnen für entsprechende Hinweise dankbar. Sie können diese auch per E-Mail an uns richten.