Beteiligung der Öffentlichkeit

55. Änderung des Flächennutzungsplanes 1990 sowie Bebauungsplan Nr. 224 "Westlich Roschdohler Weg, nördlich Kreuzkamp"

Veröffentlichung der beiden Entwürfe der Bauleitpläne gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Geltungsbereich:Gebiet westlich des Roschdohler Weges, nördlich des Gewerbegebietes am Kreuzkamp, östlich der landwirtschaftlichen Fläche (Flurstück Nr. 232) und südlich des Wohngebietes am Flaadenweg und Hahnenkamp
Stadtteil:Einfeld
Planungsziele:Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Entwicklung eines Wohngebietes für den verdichteten und freistehenden Eigenheimbau
Beteiligungsfrist:29. April bis 31. Mai 2024
Beteiligungsort:Fachdienst Stadtplanung und -entwicklung
Erdgeschoss des Stadthauses
Brachenfelder Straße 1 - 3, 24534 Neumünster
Kontakt:Frau Nüssle (Telefon 04321 942 2881)

Folgende Dokumente stehen als PDF-Dateien zur Verfügung: 

Bitte beachten Sie, dass die hier aufgeführten Daten und Dokumente lediglich Informationszwecken dienen. Für eine rechtsverbindliche Auskunft sprechen Sie bitte mit Ihren o.g. Ansprechpartnern beim Fachdienst Stadtplanung und Stadtentwicklung der Stadt Neumünster.

Während der Veröffentlichungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen und Stellungnahmen abgeben. Stellungnahmen sollen elektronisch an Bauleitplanung.Beteiligung@neumuenster.de übermittelt werden.

Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Weg schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift im Fachdienst Stadtplanung und Stadtentwicklung abgegeben werden.

Die Öffnungszeiten hierfür sind:

montags bis donnerstagsvon 08:30 bis 17:00 Uhr
freitagsvon 08:30 bis 12:00 Uhr

Hinweis

Die Inhalte unter "Beteiligung der Öffentlichkeit" werden nach Ablauf ihrer Auslegungs- bzw. Beteiligungsfrist gelöscht.