Sonstige städtebauliche Satzungen

Neben den rechtskräftigen Bebauungsplänen existieren weitere Satzungen der Stadt Neumünster, die für einzelne Teilbereiche des Stadtgebietes städtebauliche Regelungen treffen. Diese Satzungen sind hier aufgeführt. Über die Links gelangen Sie zu den jeweiligen Satzungstexten und weiteren Informationen. Eine Übersicht über die Lage der Satzungsbereiche im Stadtgebiet finden Sie unten.

Satzung der Stadt Neumünster für die Baugestaltung der "Finnhaussiedlung" im Stadtteil Einfeld vom 7. Juli 1985

Geltungsbereich: Finnhaussiedlung zwischen den Straßen Enenvelde im Osten, Kreuzkamp im Süden, Op de Geest / Hufeisenweg im Westen und Hufeisenweg / Ortheide im Norden

Stadtteil: Einfeld

rechtskräftig seit: 21.07.1985

Satzung der Stadt Neumünster zur Einbeziehung einzelner Außenbereichsflächen südöstlich der Itzehoer Straße in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil

- Ergänzungssatzung "Itzehoer Straße" nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 Baugesetzbuch -

Geltungsbereich: Fläche des ehemaligen Spielplatzes an der Itzehoer Straße östlich der Glückstädter Straße 

Stadtteil: Faldera

rechtskräftig seit: 05.08.2000

Folgende Dokumente stehen als pdf-Dateien zur Verfügung:

Außenbereichssatzung "Heischredder"

Geltungsbereich: Gebiet der Grundstücke Heischredder 65a - 87 und der südlich angrenzenden Teilfläche des Gärtnereigrundstücks

Stadtteil: Brachenfeld / Ruthenberg

rechtskräftig seit: 19.07.2007

Folgende Dokumente stehen als PDF-Dateien zur Verfügung:

Satzung der Stadt Neumünster über die Begründung eines besonderen Vorkaufsrechts gem. § 25 Abs. 1 Nr. 2 BauGB für das Gebiet des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 177 „Entwicklungsfläche Nord / A 7" (Vorkaufsrechtssatzung)

Geltungsbereich: Gebiet zwischen der BAB 7, der L 328, der K 1 und dem Baggersee

Stadtteile: Einfeld und Gartenstadt

rechtskräftig seit: 16.07.2009

Folgendes Dokument steht als pdf-Dateien zur Verfügung:

 

Satzung der Stadt Neumünster über die Begründung eines besonderen Vorkaufsrechts gem. § 25 Abs. 1 Nr. 1 BauGB für das Gebiet des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 177 B „Entwicklungsfläche Nord / A 7 - Teilgebiet Süd" (Vorkaufsrechtssatzung)

Geltungsbereich: Gebiet zwischen der Autobahn 7, der Kreisstraße 1 (Rendsburger Straße), der Hofstelle Rendsburger Straße 411, dem Stovergraben sowie der Eisenbahnstrecke Neumünster - Rendsburg

Stadtteile: Gartenstadt

rechtskräftig seit: 08.12.2011

Folgendes Dokument steht als pdf-Datei zur Verfügung: