Verfahren und Änderungen im F-Plan
Die Aufstellung des Flächennutzungsplanes (F-Plan) und seine Änderungen erfolgen in einem Verfahren, das dem zur Aufstellung eines Bebauungsplanes ähnelt.
Im Gegensatz zu Bebauungsplänen bedürfen Flächennutzungspläne zusätzlich der Genehmigung durch den Innenminister des Landes Schleswig-Holstein, bevor sie wirksam werden können.
Der derzeit geltende Flächennutzungsplan der Stadt Neumünster ist im Jahre 1992 in Kraft getreten und wurde seitdem in über 50 Änderungsverfahren den aktuellen Anforderungen angepasst.
Das Verfahren zur Aufstellung von Bauleitplänen
Die Aufstellung von Flächennutzungs- und Bebauungsplänen unterliegt einem streng geregelten Verfahren, dessen einzelne Schritte durch das Baugesetzbuch (BauGB) vorgegeben sind:
Zunächst werden die Bürger/-innen im Rahmen einer frühzeitigen Beteiligung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, mögliche Planungsvarianten und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich unterrichtet. Diese sogenannte Bürgeranhörung wird in der Regel im Rahmen einer Stadtteilbeiratssitzung, in der der Fachdienst Stadtplanung vorträgt, durchgeführt. Im Anschluss an den Vortrag wird den Bürger/-innen Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Die Bürgeranhörung wird in der örtlichen Presse bekannt gegeben sowie auf der Internetseite der Stadt Neumünster unter "Amtliche Bekanntmachungen".
Zusätzlich zu der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung sollen auch die in ihren Aufgabenbereichen berührten Fachbehörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (z.B. Bundes- und Landesbehörden, Kirchen, Versorgungsunternehmen, etc.) möglichst frühzeitig zu den Planungsabsichten gehört werden. Diese frühzeitige Behördenbeteiligung ist von besonderer Bedeutung für die Bestimmung des Umfangs und des Inhalts der Umweltprüfung, die zu fast jeder Bauleitplanung durchzuführen ist.
In der zweiten Beteiligungsstufe wird der ausgearbeitete Entwurf des Bauleitplanes für die Dauer von mindestens einem Monat in den Räumen des Fachdienstes Stadtplanung in der Brachenfelder Straße 1 bis 3 öffentlich ausgelegt. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zu der Planung vorgebracht werden. Auch auf die Entwurfsauslegung wird durch eine Bekanntmachung in der Presse hingewiesen und die Planentwürfe werden auf der städtischen Internetseite veröffentlicht. Parallel zu der öffentlichen Auslegung werden auch die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (s.o.) erneut beteiligt.
- Ob zurzeit eine Öffentlichkeitsbeteiligung zu einem Bauleitplan stattfindet, erfahren Sie auf der Seite ⇒ Beteiligung der Öffentlichkeit.
Nach der öffentlichen Auslegung und Behördenbeteiligung sind die eingegangenen Stellungnahmen zu sammeln. Die Ratsversammlung muss dann für die einzelnen Anregungen befinden, ob und inwieweit diese berücksichtigt werden können; hierbei sind öffentliche und private Belange untereinander und gegeneinander gerecht abzuwägen. Ergeben sich hierdurch Änderungen oder Ergänzungen des Planentwurfs, so muss eine erneute Beteiligung erfolgen. Dabei können zum Beispiel die Dauer der Auslegung verkürzt und die Möglichkeiten zur Stellungnahme auf die geänderten Planteile beschränkt werden.
Danach wird der Bauleitplan abschließend beschlossen. Hier ergeben sich zwei Unterschiede im Verfahren zu Bebauungs- und Flächennutzungsplänen: Ein Bebauungsplan wird – im Gegensatz zum Flächennutzungsplan – als Satzung beschlossen und erreicht somit den Status eines Ortsrechts. Des weiteren bedarf der Flächennutzungsplan einer Genehmigung durch den Innenminister des Landes Schleswig-Holstein, der Bebauungsplan jedoch nicht, sofern sich seine Festsetzungen aus dem Flächennutzungsplan entwickeln. Der beschlossene bzw. genehmigte Flächennutzungsplan bzw. dessen Änderung wird anschließend bekanntgemacht und hierdurch wirksam. Jede Person kann ihn dann auf Dauer beim Fachdienst Stadtplanung und Stadtentwicklung während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr einsehen und sich über seinen Inhalt informieren.
Ob im Rahmen der nächsten Sitzungen des Planungs- und Umweltausschusses oder der Ratsversammlung Beschlüsse über Bauleitpläne gefasst werden sollen, erfahren Sie im Ratsinformationssystem der Stadt Neumünster.
Haben Sie noch Fragen zum Bauleitplanverfahren?
Herr Langer Zimmer E.7 (Erdgeschoss) | Telefon 04321 942 24 12 |
Herr Meer Zimmer E.21 (Erdgeschoss) | Telefon 04321 942 26 72 |
- Für weitergehende baurechtliche Informationen und Beratungen, insbesondere im Zusammenhang mit konkreten Bauvorhaben, wenden Sie sich bitte an den Fachdienst Bauaufsicht.
Hier sehen Sie alle derzeitigen Änderungen des Flächennutzungsplanes auf einen Blick. Sie sind dem jeweiligen Bebauungsplan auf der Seite "Rechtskräftige Bebauungspläne" zugeordnet.
- 31. Änderung des Flächennutzungsplanes 1990 "Sondergebiet Goethestraße" – Bebauungsplan Nr. 60 (Vorhabenbezogener Bebauungsplan)
- 32. Änderung des Flächennutzungsplanes 1990 "Sondergebiet Oderstraße (FOC)" – Bebauungsplan Nr. 118
- 33. Änderung des Flächennutzungsplanes 1990 "Sondergebiet Roschdohler Weg" – Bebauungsplan Nr. 218 (Vorhabenbezogener Bebauungsplan)
- 34. Änderung des Flächennutzungsplanes 1990 "Boostedter Straße – südlich des Baumarktes – Bebauungsplan Nr. 115 B (in Aufstellung)
- 35. Änderung des Flächennutzungsplanes 1990 "Entwicklungsfläche Nord/A7" – Bebauungsplan Nr. 177
- 36. Änderung des Flächennutzungsplanes 1990 „Wasbeker Straße/Freesenburg" – Bebauungsplan Nr. 158, 5. Änderung
- 37. Änderung des Flächennutzungsplanes 1990 "Sondergebiet Einkaufszentrum Innenstadt" – Bebauungsplan Nr. 104
- 39. Änderung des Flächennutzungsplanes 1990 "Sondergebiet Rendsburger Straße" – Bebauungsplan Nr. 33, 1. Änderung
- 40. Änderung des Flächennutzungsplanes 1990 "Oderstraße / Saalestraße" – Bebauungsplan Nr. 118, 1. Änderung
- 42. Änderung des Flächennutzungsplanes 1990 "Nördlich Looper Weg/Wührenallee" – Bebauungsplan Nr. 219
- 43. Änderung des Flächennutzungsplanes 1990 "Sondergebiet Köstersche Fabrik"
- 45. Änderung des Flächennutzungsplanes 1990 "Oderstr/Saalestr./Leinestraße, 2. Ergänz. Sondergebiet (FOC)" – Bebauungsplan Nr. 118, 2. Änderung
- 46. Änderung des Flächennutzungsplanes 1990 "Sondergebiet Baeyerstraße" – Bebauungsplan Nr. 42
- 48. Änderung des Flächennutzungsplanes 1990 "Stock-Gelände - Rendsburger Straße" - Bebauungsplan Nr. 83
- 51. Änderung des Flächennutzungsplanes 1990 "Entwicklung Scholtz-Kaserne" - Bebauungsplan Nr. 170
- 52. Änderung des Flächennutzungsplanes 1990 "Kita südlich Am Kamp" - Bebauungsplan Nr. 183
- 55. Änderung des Flächennutzungsplanes 1990 "Westlich Roschdohler Weg, nördlich Kreuzkamp" - Bebauungsplan Nr. 224
Übersicht:
- 1. Anpassung des Flächennutzungsplanes (zum Bebauungsplan Nr. 54 "Störstraße / Frankenstraße")
- 2. Anpassung des Flächennutzungsplanes (zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 66 "Blöckenkamp")
- 3. Anpassung des Flächennutzungsplanes (zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 122 "Schwarzer Weg")
- 4. Anpassung des Flächennutzungsplanes (zur 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 66 "Blöckenkamp")
- 5. Anpassung des Flächennutzungsplanes (zur 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 88 "Ruthenberg")
- 6. Anpassung des Flächennutzungsplanes (zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 117 "Gadelander Straße/Krokamp")
- 7. Anpassung des Flächennutzungsplanes (zum Bebauungsplan Nr. 178 "Hofstelle südlich Hauptstraße")
- 8. Anpassung des Flächennutzungsplanes (zum Bebauungsplan Nr. 165 "Ehem. Hanssen-Gelände, nördlich Hauptstraße")
- 9. Anpassung des Flächennutzugnsplanes (zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 67 "Gewerbegebiet Stover")
- 10. Anpassung des Flächennutzungsplanes (zum Bebauungsplan Nr. 226 "Ehemalige Hindenburg-Kaserne, nördlicher Teil")
- 11. Anpassung des Flächennutzungsplanes (zum Bebauungsplan Nr. 267 A "Ortskern Gadeland")
- 12. Anpassung des Flächennutzungsplanes (zum Bebauungsplan Nr. 186 A "Färberstraße/Luisenstraße")
- 14. Anpassung des Flächennutzungsplan (zum Bebauungsplan Nr. 181 "Westlich Fehmarnstraße")