Planungsrechtliche Auskünfte
Für planungsrechtliche Auskünfte, z.B. ob für ein bestimmtes Grundstück ein Bebauungsplan besteht, steht Ihnen die folgende Mitarbeiterin in der Fachabteilung zur Verfügung:
Frau Nüssle | Telefon 04321 942 28 81 | |
Für schriftlich/als E-Mail zu erteilende Auskünfte wird eine Verwaltungsgebühr erhoben, die sich nach der Gebührenordnung der Stadt Neumünster richtet und derzeit in den meisten Fällen 19,50 Euro beträgt. Für die Auskunftserteilung wird das städtische Formblatt verwendet.
Wichtige Hinweise
- Für umfassendere baurechtliche Informationen und Beratungen, insbesondere im Zusammenhang mit konkreten Bauvorhaben, wenden Sie sich bitte an die Untere Bauaufsichtsbehörde. Dort werden auch Fragen zum Denkmalschutz beantwortet.
- Fragen zum Bodenschutz (z. B. Altlasten), zu Natur und Umwelt (z. B. geschützte Biotope, Bäume, Grundwasser) richten Sie bitte an den Fachdienst Natur und Umwelt.