Untere Bauaufsichtsbehörde

Gern unterstützen wir Sie in Fragen rund um die Landesbauordnung, zu Bauantragsverfahren, Baugenehmigungen, Werbeanlagen, Abgeschlossenheitsbescheinigungen und weiteren Themen.

Wir freuen uns, Ihnen die Möglichkeit zur digitalen Antragstellung für Bauanträge anbieten zu können.

Weiterhin bieten wir Ihnen ein Bauberatungs-Online-Formular  zur Kontaktaufnahme, welches derzeit am besten geeignet ist, um Ihre Anliegen schnell und unkompliziert zu bearbeiten. Wir werden uns nach Eingang Ihrer Nachricht telefonisch oder per E-Mail bei Ihnen melden. Geben Sie deshalb bitte eine gültige Telefonnummer und E-Mail-Adresse an.

Die Bauberatung ist gebührenfrei.

  • Nutzen Sie auch gern unsere FAQs.
    Dort finden Sie Antworten zu diversen Themen und Fragen im Baurecht, wie z.B. Wintergärten, Terrassen-Überdachungen, Zäune, Planungsrecht, Bebauungspläne, etc.

Kontakt

Sie erreichen uns

per E-Mail: bauaufsicht@neumuenster.de

per Telefon: 

  • Dienstags von 9:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 15:00 Uhr
  • Donnerstags von 9:00 bis 12:00 Uhr

Weitere Termine nach telefonsicher Vereinbarung

Anschrift
Stadt Neumünster
Fachdienst Bauordnung und Denkmalpflege
Untere Bauaufsichtsbehörde
Brachenfelder Straße 1 – 3
24534 Neumünster

Abteilungsleitung
André Eggert
Telefon 04321 942 2604
E-Mail
Geschäftszimmer
Maren Sorgenfrei
Telefon 04321 942 2617
E-Mail

  

Mitarbeiter/-innen der Bauaufsichtsbehörde

Inken Holland04321 942 2607
E-Mail
Heidrun Kind04321 942 2637
E-Mail
Martina Loeser04321 942 2605
E-Mail
Holger Meyer04321 942 2632
E-Mail
Axel Süphke04321 942 2630
E-Mail
André Witt04321 942 2530
E-Mail
Christian Ziegenbein04321 942 2852
E-Mail

 

Werbeanlagen:
Torsten Arlt
04321 942 2666
E-Mail
Baukontrolle, Fliegende Bauten:
Thorsten Kahle
04321 942 2663
E-Mail

Gut zu wissen

Die Bauaufsichtsbehörde ist eine untere Landesbehörde, die dem Innenministerium unterstellt ist. 

Die Aufgaben der Bauaufsichtsbehörde sind in der Landesbauordnung (LBO) geregelt. Danach haben die Bauaufsichtsbehörden bei der Errichtung, Änderung, Nutzungsänderung und Beseitigung sowie bei der Nutzung und Instandhaltung von Anlagen nach pflichtgemäßem Ermessen darüber zu wachen, dass die öffentlich-rechtlichen Vorschriften und in diesem Zusammenhang erlassenen Anordnungen eingehalten werden.

Die Aufgaben der Bauaufsichtsbehörden werden, soweit durch Gesetz nichts anderes bestimmt ist, nach Weisung erfüllt.

Die wesentlichen Aufgaben der Bauaufsichtsbehörde sind:

Erteilung von Genehmigungen
Die Errichtung, Änderung, Nutzungsänderung und die Beseitigung von Anlagen, an die aufgrund baurechtlicher Vorschriften Anforderungen gestellt sind, bedürfen der Baugenehmigung, soweit nichts anderes bestimmt ist. Hinweise auf genehmigungsfreie Bauvorhaben ergeben sich in den §§ 63,68,76 und 77 LBO.

Bauberatung
Vor Stellung eines Bauantrages können Bauherren sich bei den Bauaufsichtsbehörden zu einzelnen Bauvorhaben beraten lassen. Ebenso können Bauherren zu einzelnen Fragen des Bauvorhabens einen schriftlichen Vorbescheid beantragen (§ 66 LBO).

Baulasten
Manche Bauvorhaben könnten nicht realisiert werden, weil bestimmte bauordnungsrechtliche Vorschriften nicht eingehalten werden können (z. B. Unterschreitung der Abstandsflächen). Durch die Eintragung einer Baulast kann die Einhaltung der betroffenen Vorschrift gesichert werden. Bei der Baulast handelt es sich um eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung, die ein anderer Grundstückseigentümer (z. B. ein Nachbar) freiwillig übernimmt. Die Baulast ist in § 80 LBO geregelt.

Bauaufsichtliches Einschreiten
Manchmal kommt es vor, dass Grundstückseigentümer durch Baumaßnahmen oder Nutzungen in der Nachbarschaft in ihren nachbarschützenden Rechten verletzt werden. Hiergegen kann die Bauaufsicht im Rahmen ihrer rechtlichen Möglichkeiten auf Antrag des Betroffenen einschreiten.

Allerdings ist die Zuständigkeit der Bauaufsicht auf bauliche Anlagen beschränkt.
Die Bauaufsicht ist daher nicht zuständig für z. B.

  • zu hohe Hecken
  • zu laute Nachbarn
  • Entwässerung von Regenwasser
  • ständige Nutzung eines fremden Grundstückes

Archiv
Im Bauarchiv werden alle Bauakten (Hausakten) archiviert. Die Akten werden grundstücksbezogen geführt und enthalten alle auf das Grundstück bezogene Vorgänge (Bauanträge, Voranfragen, Widersprüche usw.). Eigentümer eines Grundstücks können im Rahmen der Öffnungszeiten Einsicht in die Hausakte nehmen und erhalten auf Nachfrage Kopien von Unterlagen. Kaufinteressenten können ebenfalls Akteneinsicht nehmen, sofern sie eine Vollmacht des Nocheigentümers vorlegen.

A. Checkliste für Errichtung, Änderung, Nutzungsänderung von baulichen Anlagen (ohne Werbeanlagen)

Hier finden Sie eine Checkliste über erforderliche Unterlagen, die im Zusammenhang mit einem Bauantrag anfallen (können).

Folgende Unterlagen sind zwingend:

  1. Bauantragsformular (s. Formulare und Vordrucke)
  2. Lageplan gemäß Bauvorlagenverordnung
  3. aktuelle Flurkarte (nicht älter als 3 Monate)
  4. Bauzeichnungen im Maßstab 1:100 (Grundrisse der Reihe nach vom tiefsten zum höchsten Geschoss, Schnitte und Ansichten)
  5. Abstandsflächennachweis  (Berechnung, zeichnerische Darstellung und ggf. Erläuterungsskizzen)
  6. Erhebungsbogen

Je nach Bauvorhaben können weitere Unterlagen erforderlich sein:

7. Ausnahmeanträge gem. § 31 Abs. 1 BauGB mit Begründung (s. Formulare und Vordrucke)
8. Befreiungsanträge gem. § 31 Abs. 2 BauGB mit Begründung (s. Formulare und Vordrucke)
9. Abweichungsanträge gem. § 71 LBO mit Begründung (s. Formulare und Vordrucke)
10. Berechnung der Zahl der notwendigen Kfz-Stellplätze
11. Berechnung der Zahl der notwendigen Fahrradstellplätze
12. Nachweis des Spielplatzes für Kleinkinder bzw. Darlegung des Wegfalles der Herstellungspflicht ( § 8 LBO )
13. Berechnung des Maßes der baulichen Nutzung gem. §§ 19-21 BauNVO (Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl, Baumassenzahl)
14. Zeichnerischer und rechnerischer Nachweis zur Anzahl der Vollgeschosse bzw. Nachweis der Nichtvollgeschossigkeit
15. Nachweis der Barrierefreiheit ( § 52 LBO)
16. Berechnung der Nutzfläche (NF)
17. Berechnung des Brutto-Rauminhaltes (BRI)
18. Baubeschreibung nach § 9 Abs. 1 BauvorlVO mit Angabe der Gebäudeklasse gem. § 2 Abs. 3 LBO (s. Formulare und Vordrucke)
19. Betriebsbeschreibung für gewerbliche Anlagen (s. Formulare und Vordrucke)
20. Nachweis vorbeugender Brandschutz (s. Formulare und Vordrucke)
21. Erklärung des Statikers/der Statikerin (Anlage 2) - (s. Formulare und Vordrucke)
22. Nachweis der Standsicherheit (s. Formulare und Vordrucke)
23. Nachweis des Wärmeschutzes
24. Nachweis des Schallschutzes
25. Kanalkataster
26. Entwässerungsantrag § 68 LBO (s. Formulare und Vordrucke)
27. Baubeschreibung zur Entwässerung (s. Formulare und Vordrucke)
28. Entwässerungsplan

B. Checkliste für die Errichtung von Werbeanlagen

Folgende Unterlagen sind zwingend:

  1. Bauantragsformular (s. Formulare und Vordrucke)
  2. Baubeschreibung (Angabe der verwendeten Werkstoffe, zur Farbgebung und Beleuchtung)
  3. Aktuelle Flurkarte (nicht älter als 3 Monate)
  4. Lageplan gemäß Bauvorlagenverordnung
  5. Bauzeichnung im Maßstab 1:100
  6. farbiges Lichtbild oder farbige Lichtbildmontage

Je nach Art der Werbeanlage können weitere Unterlagen erforderlich sein:

7. Ausnahmeanträge gem. § 31 Abs. 1 BauGB mit Begründung (s. Formulare und Vordrucke)
8. Befreiungsanträge gem. § 31 Abs. 2 BauGB mit Begründung (s. Formulare und Vordrucke)
9. Abweichungsanträge gem. § 71 LBO mit Begründung (s. Formulare und Vordrucke)
10. Erklärung der Statikerin /des Statikers (Anlage 2) - (s. Formulare und Vordrucke)
11. Nachweis der Standsicherheit (s. Formulare und Vordrucke)
12. Abstandsflächennachweis (Berechnung, zeichnerische Darstellung und ggf. Erläuterungsskizzen)

C. Checkliste für Bauvoranfragen

  1. Festlegung der zu klärenden Fragen (einfaches Anschreiben genügt)
  2. ggf. Betriebsbeschreibung ( § 9 Bauvorlagenverordnung)
  3. aktuelle Flurkarte (nicht älter als 3 Monate)
  4. Lageplan gemäß Bauvorlagenverordnung