Bauaktenarchiv
Im Bauarchiv werden alle Bauakten (Hausakten) archiviert. Die Akten werden grundstücksbezogen geführt und enthalten alle auf das Grundstück bezogene Dokumente, die im Zusammenhang mit genehmigten Vorhaben entstandenen sind.
Einsicht in die archivierten Bauakten ist nur nach einer Terminvereinbarung über die Online-Terminvergabe der Stadt Neumünster möglich.
Eine Akteneinsicht wird ermöglicht, wenn die Berechtigung durch einen schriftlichen Eigentumsnachweis (in der Regel nicht älter als drei Monate) glaubhaft gemacht wird, zum Beispiel in Form
- eines Grundbuchauszuges,
- eines Kaufvertrages,
- eines Erbscheines oder
- eines Grundsteuerbescheides.
Zum Nachweis der Identität ist ein gültiger Personalausweis oder Reisepass (als Kopie) vorzulegen.
Bei der beabsichtigten Einsichtnahme durch Dritte ist eine Einverständniserklärung der Eigentümerin oder des Eigentümers bzw. der oder des Verfügungsberechtigten (formlose Vollmacht oder Maklervertrag) sowie ein gültiger Personalausweis oder Reisepass (als Kopie) des Vollmachtgebers und des Vollmachtnehmers erforderlich.
Gebühren
Für die Einsicht in die Bauakten sowie die Erstellung von Duplikaten werden Gebühren erhoben.
| Akteneinsicht | 6,80 Euro |
| Duplikate als Kopie, erste Seite | 6,80 Euro |
| Duplikate als Scann, erste Seite | 8,40 Euro |
| Jede weitere Seite als Kopie oder Scan | 1,40 Euro |
Kontakt
Sie erreichen uns
per E-Mail: bauaufsicht@neumuenster.de
Anschrift
Stadt Neumünster
Fachdienst Bauordnung und Denkmalpflege
Untere Bauaufsichtsbehörde
Brachenfelder Straße 1 – 3
24534 Neumünster