gefährlicher Hunde ist verboten. Ansprechpunkt An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt). Handlungsgrundlage(n) § 15 Gesetz über das Halten von Hunden (HundeG). § 15 HundeG
chutz, erteilt werden. Ansprechpunkt An die zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt). Handlungsgrundlage(n) § 5 Gaststättengesetz (GastG) § 5 GastG
Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle. Ansprechpunkt Bitte wenden Sie sich an das Ordnungsamt Ihrer Gemeinde. Wichtiger Hinweis: Für den Antrag auf Erteilung einer Bestätigung über die Geeignetheit
hierüber erteilt die zuständige Stelle. Ansprechpunkt An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt). Handlungsgrundlage(n) § 20 Abs. 4 Gesetz über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen des
Personen erfolgen soll, müssen Sie dies vorher anzeigen. Ansprechpunkt Bitte wenden Sie sich an das Ordnungsamt, in deren Bezirk das Wanderlager stattfinden soll. Fristen Sie müssen die Veranstaltung eines [...] Veranstalter oder …
Wie gehe ich mit einem gefundenen Fahrrad um? Der Fund ist dem Fundbüro für Fundfahrräder des Ordnungsamtes unverzüglich anzuzeigen: Telefon 04321 942 2383 E-Mail: ordnungsangelegenheiten @ neumuenster
kreisfreien Städte (Untere Wasserbehörden) oder an die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt) oder an die nächste Polizeidienststelle (Notruf 110). Handlungsgrundlage(n) § 100 Wasserhaush
hierzu erteilt die zuständige Stelle. Ansprechpunkt An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt). erforderliche Unterlagen Sie müssen unter anderem folgende Unterlagen vorweisen können: Führ