Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle. Ansprechpunkt Bitte wenden Sie sich an das Ordnungsamt Ihrer Gemeinde. Wichtiger Hinweis: Für den Antrag auf Erteilung einer Bestätigung über die Geeignetheit
hierüber erteilt die zuständige Stelle. Ansprechpunkt An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt). Handlungsgrundlage(n) § 20 Abs. 4 Gesetz über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen des
Verwaltungsgebühren an. Ansprechpunkt An die zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt). Handlungsgrundlage(n) § 5 Gaststättengesetz (GastG), Landesverordnung zur Ausführung des Gas
hierzu erteilt die zuständige Stelle. Ansprechpunkt An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt). erforderliche Unterlagen Sie müssen unter anderem folgende Unterlagen vorweisen können: Führ
Verstößen im Bereich der privaten Tierhaltung an die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (früher: Ordnungsamt). Veterinärämter in Schleswig-Holstein Handlungsgrundlage(n) Tierschutzgesetz (TierSchG) Hinweise
Hunden ist verboten. Ansprechpunkt An Ihre zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt). Handlungsgrundlage(n) § 3 Tierschutzgesetz (TierSchG), § 3 Abs. 6 Gesetz über das Halten von
werden, widerrufen werden. Ansprechpunkt An die zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt). Handlungsgrundlage(n) § 15 Abs. 3 Gaststättengesetz (GastG) § 15 GastG
Wie gehe ich mit einem gefundenen Fahrrad um? Der Fund ist dem Fundbüro für Fundfahrräder des Ordnungsamtes unverzüglich anzuzeigen: Telefon 04321 942 2383 E-Mail: ordnungsangelegenheiten @ neumuenster
Kreise und kreisfreien Städte (primäre Zuständigkeit) an die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt) oder an die Onlinewache Schleswig-Holstein oder direkt an das Landespolizeiamt, Dezernat 13.