Fund- und Schrottfahrräder

Abschleppaktion auf dem Konrad-Adenauer-Platz am 08. Mai 2024

Fahrräder, die scheinbar nicht mehr genutzt werden oder nur noch einen Schrottwert aufweisen, werden am Mittwoch, 08. Mai 2024, auf dem Konrad-Adenauer-Platz vor dem Hauptbahnhof von der Ordnungsbehörde der Stadt Neumünster mit einer leuchtendgelben Banderole markiert. Besitzerinnen und Besitzer der Fahrräder werden damit aufgefordert, ihre Fahrräder binnen zwei Wochen zu entfernen. Sollte die Abstellfläche des Fahrrades für beispielsweise ein tägliches Pendeln genutzt werden, so wird um eine kurze Mitteilung unter den auf der Banderole angegebenen Kontaktdaten gebeten. Das Fahrrad wird dann aus der Liste der abzuholenden Fahrräder wieder entfernt. Vom 22. Mai 2024 an holt das Technische Betriebszentrum der Stadt Neumünster alle übrigen Fahrräder ab.

Das Fundbüro für Fahrräder befindet sich im City-Parkhaus, Plöner Straße 25 - 29, Einfahrt Kfz-Zulassungsstelle.
Geöffnet ist es immer mittwochs von 12:00 bis 15:00 Uhr.

Auskunft
Telefon 04321 942 23 83

Nennen Sie Marke oder Rahmennummer Ihres vermissten Fahrrades.

Fundfahrräder

  • Ein Fahrrad ist eine Fundsache, wenn sie nicht herrenlos, aber besitzlos ist. Die rechtlichen Pflichten und Ansprüche ergeben sich bei Fundsachen nach BGB § 965 ff.
     
  • Bei einem herrenlosen Fahrrad handelt es sich um eine Sache, bei der der/die Eigentümer/-in den Besitz an der Sache aufgibt (§ 959 BGB).
  • Der Fund ist dem Fundbüro für Fundfahrräder des Ordnungsamtes unverzüglich anzuzeigen:
     

Telefon 04321 942 2383

  • Das dem Fundbüro für Fundfahrräder angezeigte Fahrrad wird jeweils am Mittwoch im Laufe des Vormittages von einem zuständigen Mitarbeiter abgeholt. Das Fahrrad kann ebenfalls im Fahrradraum im Parkhaus der Plöner Str. 25 - 29, 24534 Neumünster innerhalb der Öffnungszeiten (mittwochs von 12:00 bis 15:00 Uhr) abgegeben werden.
  • Als Finder können Sie Fundrechte geltend machen und das Fahrrad nach einer Aufbewahrungsfrist von sechs Monaten zurückerhalten, insoweit sich kein Eigentümer gemeldet hat (§ 973 BGB). Hier erfolgt eine vorherige schriftliche Ankündigung mit möglichen Abholterminen.
  • Die Fundfahrräder werden nach Ablauf der Frist von sechs Monaten seitens der Stadt Neumünster verwertet. Dies geschieht durch öffentliche Versteigerung oder Verschrottung.
  • Bitte kontaktieren Sie die Ansprechpartnerin für Fundfahrräder telefonisch oder per E-Mail unter:

Telefon 04321 942 2383

E-Mail: ordnungsangelegenheiten@neumuenster.de

  • Es werden Eigentumsnachweise, wie z.B. Rechnung, Rahmennummer, passender Schlüssel oder Zahlenkombination des Schlosses oder Fahrradpass benötigt, damit das Fahrrad wieder ausgehändigt werden kann.
  • Derzeit ist eine Versteigerung in den Räumlichkeiten des Fahrradraumes vor Ort geplant.
    Ein Termin wird öffentlich durch Presse und Veröffentlichung auf unserer Homepage und Social Media bekanntgegeben.

Schrottfahrräder

Fahrradschrott zeichnet sich durch folgende Merkmale aus:

  • Das Rad ist nicht mehr fahrtauglich, weil wesentliche Bestandteile fehlen oder kaputt sind, wie z.B. Sattel, Räder, Lenker, Pedalen, Kette.
  • Das Rad ist verrostet und in einem verwahrlosten Zustand.
  • Das Rad lässt sich mit einfachen Mitteln nicht mehr instandsetzen.
  • Das Rad ist verkehrsgefährdend abgestellt.

Insgesamt muss ein Schrottfahrrad den Eindruck erwecken, dass die Besitzerin bzw. der Besitzer sich dessen entledigt hat oder entledigen will.

  • Es wird um entsprechende Entfernung des Fahrrades gebeten. Sollte die Abstellfläche für ein beispielsweise tägliches Pendeln genutzt werden, so wird um eine kurze Mitteilung unter den auf der Banderole angegebenen Kontaktdaten gebeten. Das Fahrrad wird dann aus der Liste der abgeholten Fahrräder wieder entfernt.
  • Bitte kontaktieren Sie die Ansprechpartnerin für Fundfahrräder telefonisch oder per E-Mail unter:

Telefon 04321 942 2383

E-Mail: ordnungsangelegenheiten@neumuenster.de

 

  • Es wird um telefonische Kontaktaufnahme  über Telefon 04321 942 2383 gebeten.
    Eine Terminvereinbarung findet individuell statt.
    Es wird hier um eine kurze Beschreibung des Fahrrades und ggf. um einen Eigentumsnachweis gebeten.

 

  • Die Fahrräder werden vier Wochen von der Stadt Neumünster verwahrt.
  • Achtung!
    Die Aufbewahrung erfolgt nicht im Fahrradraum im Parkhaus Plöner Str. 25 - 29, 24534 Neumünster.

 

  • Die Fahrräder werden seitens der Stadt Neumünster verschrottet.